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Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 12.1912/​1913

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Heft 12
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Redaktioneller Teil
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Verkaufs- und Vermittlungsstelle des Vereins Berliner Künstler
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Berger, Ernst: Eine Zentralstelle zur Verwertung und zum Schutz des künstlerischen Eigentums, VI
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https://doi.org/10.11588/diglit.53854#0170

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^58

Die Werkstatt der Kunst.

XII, Heft 42.

Frist von drei Monaten läuft für das neu eingesandte
Werk vom Tage der Einsendung desselben.
Von verkäuflichen, noch nicht der Verkaufsstelle
übergebenen Werken sowie Bildnissen sollen Photo-
graphien oder Reproduktionen zur Vermittlung von Ver-
käufen und Aufträgen gehalten werden. Diese sollen
aufgezogen fein, das Maß von ^8 : 24 Plattengröße nicht
überschreiten und einen Vermerk über die Größe des
Bildes (ohne den Rahmen) tragen. Auch für diese
Werke muß ein fester Preis angegeben sein.
Für alle durch die Verkaufs- und Vermittlungsstelle
verkauften Werke der Malerei und Plastik werden lo°/o
für Mitglieder (ts °/«für Nichtmitglieder), für graphische
Arbeiten 25^ für Mitglieder (3Zhz°/o für Nichtmitglieder)
in Abzug gebracht. Das gleiche gilt für alle, direkt oder
indirekt, vermittelten Aufträge.
Wir richten an Sie die Bitte, der Verkaufs- und
Vermittlungsstelle ausgewählte Werke Ihrer Hand zur
Verfügung zu stellen und Reproduktionen von Ihren
nicht ausgestellten verkäuflichen Werken oder Bildnissen
baldigst einzusenden.
Es wird ein Werbeschreiben an weiteste Kreise
ergehen, und wir ersuchen höflich um Abgabe von
Adressen auf der beiliegenden Karte, an die Sie dieses
versandt zu wissen wünschen.
hochachtungsvoll
Der? Vsrstan-.
R. ScllultL im Hole, Q. bl. Ln^elÜLrät,
l- Vorsitzender. Schriftführer.

Dem vorerwähnten Werbeschreiben entnehmen wir
folgende Sätze:
„Es ist ein im Publikum weitverbreiteter Irrtum,
daß Werke von Künstlern nur reichen oder wohl-
habenden Käufern zugänglich seien. Gewiß, große
Kunstwerke sind teuer, und das mit Recht. Aber
man bedenke, daß zur Ausschmückung von Wohnungen
täglich Unsummen für ganz unkünstlerische Erzeugnisse
ausgegeben werden und zu Geschenken oft derartig
kulturlose Gegenstände dienen, die für den Be-
schenkten eher eine Kränkung seines guten
Geschmackes als eine Ehre bedeuten. —
Jeder, der ein Kunstwerk erwerben will, wird
es nun durch unsere Verkaufs- und Vermittlungsstelle in
allen Gattungen und zu jedem Preise finden. Wenn
die gerade im Künstlerhaus vorhandene Auswahl
das Gesuchte nicht enthält, so wird es durch uns in
kürzester Frist beschafft werden. Außerdem halten
wir eine große Zahl Photographien von käuflichen
Werken vorrätig, die jederzeit auch im Original vor-
geführt werden können- desgleichen auch von Bild-
nissen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß niemand be-
rufener ist, den Vertrieb von Kunstwerken in die
Hand zu nehmen, als die Künstlerschaft selbst. Der
„Verein Berliner Künstler", der l84l gegründet
wurde, und dem als der ältesten und größten Ztandes-
vertretung der Großberliner Künstlerschaft stets die
namhaftesten Kleister angehört haben, trifft jetzt diese
Einrichtung, um als uneigennütziger Ver-
mittler weiteren Kreisen Originalkunst-
werke zuzuführen und Kunstliebhaber und
Künstler in unmittelbare Verbindung zu

bringen. Klage sie Verständnis und Ent-
gegenkommen finden!"
* *
*
Zu lange schon hat die Künstlerschaft untätig zu-
gesehen, wie der „fliegende Kunsthandel" und
die überall wie Pilze aus dem Boden schießenden
Winkel-Kunsthändler sowohl die Künstler als
auch besonders die schlecht beratenen Käufer
schädigten.
Bei einigem Zusammenhalt der Künstlerschaft, bei
der man das Verständnis für die soziale Bedeutung
obiger Einrichtung voraussetzen darf, wird es gewiß
gelingen, diese Klißstände zu beseitigen und einen an-
nehmbaren Kulturzustand an ihre Stelle zu setzen.
O. V/. O. X.
Eme TsritrallteUe zur Verwertung
unc! zum Scdutz des künstlerllcken
Eigentums. V!
(Fortsetzung ans Nr. to)
Von Herrn Prof. Ernst Verger liegt uns noch
in der angeregten Angelegenheit das nachstehende
Schreiben vor:
Im Anschluß an meine in der Nr. 10 veröffent-
lichten Ausführungen gestatte ich mir hier einige Vor-
schläge zu machen, und ich glaube, daß sie für die
Zache von Vorteil sein dürften.
1. Der Hauptausschuß der A. D. K. G. möge sich
veranlaßt sehen, aus seiner Klitte eine Kommission
mit der Aufgabe betrauen, die Frage der Gründung
einer Zentralstelle eingehend zu prüfen und einen
Bericht darüber der nächsten oder übernächsten Haupt-
versammlung der A. D. K. G. vorzulegen.
Die Schritte, die der Hauptausschuß dann zu unter-
nehmen hätte, hängen naturgemäß von dem Ausfall
des Berichtes der Kommission ab, die das Projekt ver-
werfen oder befürworten kann.
In seinem Artikel meint Herr Kollege O. Klär-
ens (s. Nr. 3 S. 3l der „W. d. K."), daß möglicher-
weise Satzungsschwierigkeiten einem Beschlüsse des Haupt-
ausschusses entgegenstehen, der dahin ginge, den Mit-
gliedern der A. D. K. G. die Gratishergabe der Ur-
heberrechte zu untersagen. Ich bin mit den Satzun-
gen der A. D. K. G. nicht genügend vertraut, um
dieses Bedenken entkräften zu können. Ob der Para-
graph der Satzungen, wonach die Beschlüsse der Haupt-
versammlung für die Mitglieder der Ortsvereine bin-
dend sind, auch hier zu gelten hat, würde unser Syn-
dikus, Herr Rechtsanwalt Or. Rothe zu entscheiden
wohl in der Lage sein. Ich glaube aber, daß sich
gewiß ein Modus wird finden lassen, um die persön-
lichen Rechte der Mitglieder nicht zu beeinträchtigen.
2. Die 8ub t genannte Kommission, die eventuell
mit dem „Unterausschuß für Rechtsschutz" vereinigt
werden könnte, müßte noch außerhalb stehende Per-
sönlichkeiten, insbesondere aus Verlegerkreisen, zur
Mitarbeit bei den Beratungen heranziehen,
 
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