Die Werkstatt der Kunst: Organ für d. Interessen d. bildenden Künstler — 12.1912/1913
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https://doi.org/10.11588/diglit.53854#0408
DOI issue:
Heft 29
DOI article:Redaktioneller Teil
DOI article:Wirtschaftlicher Zusammenschluß aller deutschen Künstler, IV
DOI article:Union internationale des Beaux Arts et des Lettres, Paris
DOI article:Gott schütz' die Kunst, IV
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396
Ergebnis der wirtschaftlichen Umfrage. 575 Krage-
bogen waren beantwortet worden, davon 529 von
Malern, 67 von Malerinnen, 100 von Bildhauern,
2 von Bildhauerinnen. Manche arbeiten mit Unter-
bilanz. Ein Einkommen von —1200 M. hatten
20 Proz. der Maler, 35 Proz. der Malerinnen,
10 Proz. der Bildhauer, von 1200—2000 M. 14 Proz.
der Maler, 17 Proz. der Malerinnen, 18 Proz. der
Bildhauer, bis 4000 M. 31 Proz. der Maler, 15 Proz.
der Malerinnen, 28 Proz. der Bildhauer, bis 7000 M.
13 Proz. der Maler, 16 Proz. der Bildhauer und
5 Proz. der Malerinnen. Über 25000 M. Einkommen
gaben 2 Maler und 1 Bildhauer an. Herr Krankel
gab interessante Aufschlüsse über das Einkommen der
Künstler in den verschiedenen Altersstufen,- es scheint
das Einkommen der jüngeren besser zu sein als bei
den älteren Künstlern. Von 100 antwortenden
Bildhauern haben nur 19 sich an öffentlichen Wett-
bewerben beteiligt, und ein sehr großer Prozentsatz,
(42 Proz.) hat dabei bares Geld zugesetzt. (Auf diese
Statistik wird nach Erscheinen der Zränkelschen Arbeit
ausführlicher zurückzukommen sein.)
Kräulein Lina krause erörterte die Möglich-
keit einer freiwilligen Krankenkasse unter freier Aerzte-
wahl. Oie Kasse müsse entweder, wie bei der Kasse
der Beamtenschaft von Grotzberlin, einen prozen-
tualen Ersatz der entstandenen kosten gewähren, oder
sie müsse einen Vertrag mit dem Verein der Kassen-
ärzte schließen.
Maler Otto Marcus sprach über das künst-
lerische Verlagsrecht. Er schätzt die Zahl der in Deutsch-
land erscheinenden illustrierten Zeitschriften auf 160
und gab dann eine hohe Summe an, die von den
Künstlern verdient werden — könnte, falls die Ver-
leger das wunschgemäße Honorar für die Abbildungen
bezahlten. Immerhin käme diese hohe Summe bei
den übrigen enormen Betriebskosten der Verleger
gar nicht in Betracht. Es müsse hier etwas geschehen.
Rechtsfragen seien hier Machtfragen und
ästhetische Gesichtspunkte müssen bei der neuen Or-
ganisation vollkommen ausscheiden.
Maler Kagser-Eichberg hatte als Thema den
„Kunsthandel" erwählt. Zn Berlin gebe es (nach einer
von Kolleginnen erhobenen Statistik) 92 Kunst-
handlungen, darunter 10 wirkliche, 8 bessere Kunst-
läden, 9, die allenfalls noch passieren können, 15 mit
ganz minderwertiger Ware, 9 mit Fabrikware,
13 Möbelfirmen, die auch Bilder führen (nicht allein
schlechte), 25 Vergolder- und Rahmengeschäfte mit
Bildern, 5 sogenannte „Maler" als Händler mit
außerordentlich schlechten Bildern. Demgegenüber
sollten bei aller Anerkennung des Rechtes des
Kaufmanns als Bindeglied zwischen Kunst und
Publikum etwa autorisierte Verkaufsstellen des wirt-
schaftlichen Verbandes geschaffen wrden.
Über die Hauptrede des Abends, die der Reichs-
tagsabgeordnete Or. O. Friedrich Naumann hielt,
berichten wir in nächster Nummer.
(Schluß folgt.)
XII, Hest 29.
Union internationale äes Veanx ^.rts
et äe8 I^ettres, ?aris
Dringende Warnung!
Sehr zahlreiche Anfragen beweisen uns, daß die
vnion interuLtionLle ctes Leuux -Vrts et des
l^ettres wieder eine massenhafte Propaganda unter
den deutschen Künstlern betreibt. Diese Einladungen tragen
„persönlichen Charakter", doch zeugt ein eingestempelter
Termin (für die Antwort) von der Fabrikmäßigkeil
dieser „Ernennungen".
Das Diplom trägt am Kopfe eine Reihe stolzer Namen
als Patrone, doch haben wir festqestellt, daß die meisten
dieser berühmten Künstler, wie zum Beispiel Auguste
Rodin, die Gesellschaft gar nicht kennen oder ihr die
Berechtigung, ihren Namen anzuführen, längst entzogen
haben.
Es kommt der „Union usw." zunächst auf den Beitrag
an, der sofort mitzusenden ist. Dann aber werden große
„Ausstellungen" veranstaltet, und diese bilden die
Haupteinnahmequelle (nicht etwa der Künstler, son-
dern der Union selbst!). Die auswärtigen, besonders die
deutschen Mitglieder werden mit einer systematischen
Konsequenz, die von der großartigen kaufmännifchen Orga-
nisation des Betriebes zeugt, mit Einladungsschreiben für
die Ausstellungen, mit Eilbriefen und telegraphischen Re-
klamationen der Anmeldung derart bombardiert und drang-
saliert, bis eine genügende Anzahl sich gemeldet hat. Zum
Beispiel mußte ein deutscher Künstler 500 Mk. bezahlen
und erhielt dafür- 500 Freibillette, die aber nicht
zu verwenden waren, weil die Pariser diese Ausstellungen,
die in einem verlassenen variäte stattfinden, freiwillig
nicht besuchen, man hätte reine 500 Dienstmänner enga-
gieren müssen.
Aus diesen und anderen Gründen sei vor dem Bei-
tritt zur vnion des Leaux et des vettres
dringend gewarnt. Bei Ablehnungen nehme man
auf die „Werkstatt der Kunst" Bezug. O. W. v. X.
Gott schütz' ctie Kunst. IV
(vgl. die Hefte 25, 26 und 27)
Auf die Entgegnung des Herrn Gg. Tappert in
heft 27 erklärt der Verlag der „Kunstwelt" hiermit folgendes:
t. Die Redaktion der „Kunstwelt" hat mit dem ver-
kauf der Klischees nicht das geringste zu tun gehabt.
2. Die drei Klischees nebst einem Exemplar (heft 8
der „Kunstwelt", Zahrg. I) sind nicht an den „Soester An-
zeiger", sondern an einen Herrn W. Asheuer in Soest-
Burghof auf dessen Bestellung gegen Nachnahme expediert
worden. Der genannte Herr hat die Bestellung privatim
und ohne Angabe eines Zweckes aufgegeben, es ist ihm
nur der herstellungswert für die Klischees berechnet und
ein Abdrucksrecht nicht erteilt worden.
Der unter Nachnahme erhobene Betrag von HO Mk.
setzt sich zusammen aus:
Kosten der Z Klischees Htl? <qcm ü 9 Pf. . . Mk. 27.—
t heft „Kunstwelt" (I. Zahrg., Nr. 8) zum
Einzelpreis.. „ 2.50
Porto. . „ —.50
Mk. HO.—
hieraus dürfte jeder unbefangene Leser und vielleicht
auch Herr Tappert ersehen, daß von einem Honorar für
Abdrucksrecht keine Rede sein kann. Zm übrigen war als
selbstverständlich anzunehmen, daß jemand, der Klischees
erwirbt und sie ev. zum Abdruck verwendet, auch über die
Bestimmungen des Urheberrechts informiert sein muß.
Die von Herrn Tappert angezogene Bemerkung un-
serer Entgegnung „Das Abdrucksrecht steht ausschließlich
dem Künstler zu" stellt lediglich eine ergänzende Aeußerung
des Verlags dar. Herr Tappert scheint aber so wenig
von den Rechtstatsachen unterrichtet zu sein, daß ihm nicht
einmal diese selbstverständliche Bemerkung einleuchtet.
Die Werkstatt der Rrmst.
Ergebnis der wirtschaftlichen Umfrage. 575 Krage-
bogen waren beantwortet worden, davon 529 von
Malern, 67 von Malerinnen, 100 von Bildhauern,
2 von Bildhauerinnen. Manche arbeiten mit Unter-
bilanz. Ein Einkommen von —1200 M. hatten
20 Proz. der Maler, 35 Proz. der Malerinnen,
10 Proz. der Bildhauer, von 1200—2000 M. 14 Proz.
der Maler, 17 Proz. der Malerinnen, 18 Proz. der
Bildhauer, bis 4000 M. 31 Proz. der Maler, 15 Proz.
der Malerinnen, 28 Proz. der Bildhauer, bis 7000 M.
13 Proz. der Maler, 16 Proz. der Bildhauer und
5 Proz. der Malerinnen. Über 25000 M. Einkommen
gaben 2 Maler und 1 Bildhauer an. Herr Krankel
gab interessante Aufschlüsse über das Einkommen der
Künstler in den verschiedenen Altersstufen,- es scheint
das Einkommen der jüngeren besser zu sein als bei
den älteren Künstlern. Von 100 antwortenden
Bildhauern haben nur 19 sich an öffentlichen Wett-
bewerben beteiligt, und ein sehr großer Prozentsatz,
(42 Proz.) hat dabei bares Geld zugesetzt. (Auf diese
Statistik wird nach Erscheinen der Zränkelschen Arbeit
ausführlicher zurückzukommen sein.)
Kräulein Lina krause erörterte die Möglich-
keit einer freiwilligen Krankenkasse unter freier Aerzte-
wahl. Oie Kasse müsse entweder, wie bei der Kasse
der Beamtenschaft von Grotzberlin, einen prozen-
tualen Ersatz der entstandenen kosten gewähren, oder
sie müsse einen Vertrag mit dem Verein der Kassen-
ärzte schließen.
Maler Otto Marcus sprach über das künst-
lerische Verlagsrecht. Er schätzt die Zahl der in Deutsch-
land erscheinenden illustrierten Zeitschriften auf 160
und gab dann eine hohe Summe an, die von den
Künstlern verdient werden — könnte, falls die Ver-
leger das wunschgemäße Honorar für die Abbildungen
bezahlten. Immerhin käme diese hohe Summe bei
den übrigen enormen Betriebskosten der Verleger
gar nicht in Betracht. Es müsse hier etwas geschehen.
Rechtsfragen seien hier Machtfragen und
ästhetische Gesichtspunkte müssen bei der neuen Or-
ganisation vollkommen ausscheiden.
Maler Kagser-Eichberg hatte als Thema den
„Kunsthandel" erwählt. Zn Berlin gebe es (nach einer
von Kolleginnen erhobenen Statistik) 92 Kunst-
handlungen, darunter 10 wirkliche, 8 bessere Kunst-
läden, 9, die allenfalls noch passieren können, 15 mit
ganz minderwertiger Ware, 9 mit Fabrikware,
13 Möbelfirmen, die auch Bilder führen (nicht allein
schlechte), 25 Vergolder- und Rahmengeschäfte mit
Bildern, 5 sogenannte „Maler" als Händler mit
außerordentlich schlechten Bildern. Demgegenüber
sollten bei aller Anerkennung des Rechtes des
Kaufmanns als Bindeglied zwischen Kunst und
Publikum etwa autorisierte Verkaufsstellen des wirt-
schaftlichen Verbandes geschaffen wrden.
Über die Hauptrede des Abends, die der Reichs-
tagsabgeordnete Or. O. Friedrich Naumann hielt,
berichten wir in nächster Nummer.
(Schluß folgt.)
XII, Hest 29.
Union internationale äes Veanx ^.rts
et äe8 I^ettres, ?aris
Dringende Warnung!
Sehr zahlreiche Anfragen beweisen uns, daß die
vnion interuLtionLle ctes Leuux -Vrts et des
l^ettres wieder eine massenhafte Propaganda unter
den deutschen Künstlern betreibt. Diese Einladungen tragen
„persönlichen Charakter", doch zeugt ein eingestempelter
Termin (für die Antwort) von der Fabrikmäßigkeil
dieser „Ernennungen".
Das Diplom trägt am Kopfe eine Reihe stolzer Namen
als Patrone, doch haben wir festqestellt, daß die meisten
dieser berühmten Künstler, wie zum Beispiel Auguste
Rodin, die Gesellschaft gar nicht kennen oder ihr die
Berechtigung, ihren Namen anzuführen, längst entzogen
haben.
Es kommt der „Union usw." zunächst auf den Beitrag
an, der sofort mitzusenden ist. Dann aber werden große
„Ausstellungen" veranstaltet, und diese bilden die
Haupteinnahmequelle (nicht etwa der Künstler, son-
dern der Union selbst!). Die auswärtigen, besonders die
deutschen Mitglieder werden mit einer systematischen
Konsequenz, die von der großartigen kaufmännifchen Orga-
nisation des Betriebes zeugt, mit Einladungsschreiben für
die Ausstellungen, mit Eilbriefen und telegraphischen Re-
klamationen der Anmeldung derart bombardiert und drang-
saliert, bis eine genügende Anzahl sich gemeldet hat. Zum
Beispiel mußte ein deutscher Künstler 500 Mk. bezahlen
und erhielt dafür- 500 Freibillette, die aber nicht
zu verwenden waren, weil die Pariser diese Ausstellungen,
die in einem verlassenen variäte stattfinden, freiwillig
nicht besuchen, man hätte reine 500 Dienstmänner enga-
gieren müssen.
Aus diesen und anderen Gründen sei vor dem Bei-
tritt zur vnion des Leaux et des vettres
dringend gewarnt. Bei Ablehnungen nehme man
auf die „Werkstatt der Kunst" Bezug. O. W. v. X.
Gott schütz' ctie Kunst. IV
(vgl. die Hefte 25, 26 und 27)
Auf die Entgegnung des Herrn Gg. Tappert in
heft 27 erklärt der Verlag der „Kunstwelt" hiermit folgendes:
t. Die Redaktion der „Kunstwelt" hat mit dem ver-
kauf der Klischees nicht das geringste zu tun gehabt.
2. Die drei Klischees nebst einem Exemplar (heft 8
der „Kunstwelt", Zahrg. I) sind nicht an den „Soester An-
zeiger", sondern an einen Herrn W. Asheuer in Soest-
Burghof auf dessen Bestellung gegen Nachnahme expediert
worden. Der genannte Herr hat die Bestellung privatim
und ohne Angabe eines Zweckes aufgegeben, es ist ihm
nur der herstellungswert für die Klischees berechnet und
ein Abdrucksrecht nicht erteilt worden.
Der unter Nachnahme erhobene Betrag von HO Mk.
setzt sich zusammen aus:
Kosten der Z Klischees Htl? <qcm ü 9 Pf. . . Mk. 27.—
t heft „Kunstwelt" (I. Zahrg., Nr. 8) zum
Einzelpreis.. „ 2.50
Porto. . „ —.50
Mk. HO.—
hieraus dürfte jeder unbefangene Leser und vielleicht
auch Herr Tappert ersehen, daß von einem Honorar für
Abdrucksrecht keine Rede sein kann. Zm übrigen war als
selbstverständlich anzunehmen, daß jemand, der Klischees
erwirbt und sie ev. zum Abdruck verwendet, auch über die
Bestimmungen des Urheberrechts informiert sein muß.
Die von Herrn Tappert angezogene Bemerkung un-
serer Entgegnung „Das Abdrucksrecht steht ausschließlich
dem Künstler zu" stellt lediglich eine ergänzende Aeußerung
des Verlags dar. Herr Tappert scheint aber so wenig
von den Rechtstatsachen unterrichtet zu sein, daß ihm nicht
einmal diese selbstverständliche Bemerkung einleuchtet.
Die Werkstatt der Rrmst.