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Zeitschrift für christliche Kunst — 29.1916

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Endres, Joseph Anton: Die alten Siegel und das Wappen der Stadt Regensburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.4343#0193

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Nr. 10 1

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST.

171

mangelhaft ausgeführte Legende des ersten Stempels zu verbessern, und kam
dadurch zustande, daß auf demselben um das alte Petrusbild ein neuer Rand
angesetzt wurde, der nun aber auch einen anderen Text erhielt, nämlich:
t SIGILLVM CIVIVM RATISPONENSIVM (Abb. 2).

Noch im gleichen Jahre, nämlich an einer Urkunde vom 8. September 1251
im Allgemeinen Reichsarchiv in München, begegnet ein neues Siegel von Regens-
burg. Es offenbart bereits deutlich das gotische Stilgefühl. Der hl. Petrus in
klassischer (nicht pnesterhcher) Gewandung sitzt inmitten seiner Kathedrale,
die von zwei reich gegliederten Türmen flankiert ist, unter einem Spitzbogen
mit eingezogenen Nasen. Das nimbierte Haupt ist unbedeckt und von gekräu-
seltem Haar und Bart umgeben. Die Arme sind auswärts gerichtet. In der Rechten
hält er den Schlüssel mit dem Bart nach innen, in der freien Linken das offene
Buch. Die Stadt ist angedeutet
durch Zinnen und Türme, die
am unteren Bildrande hin-
laufen. Die Legende des vori-
gen Siegels ist beibehalten:

f • SIGILLVM CIVIVM

RATISPONENSIVM • f.
(Abb. 3).

Als nächstes Siegel folgt
das an einer Urkunde des
Münchner Reichsarchivs vom
10. November 1323 zuerst
nachweisbare: SECRETVM *

CIVIVM * RATISPONEN-
SIVM. Der hl.Petrus erscheint
wachsend (in Halbfigur), mit
dem Pluviale angetan, mit der
hohen spitzen Mitra auf dem
Haupte. Ganz auffällig ist das
Attribut in seiner Rechten,
eine Rute, während die Linke
den Schlüssel trägt. Betreffs der Rute macht O. Hupp die Bemerkung: „Das
Gerät in der Rechten kommt unter den bekannten Attributen St. Peters nicht vor,
und niemand weiß es zu erklären. Unter allem Vorbehalt möchte ich, namentlich
in seiner Gestaltung auf dem jüngeren Sekret, vermuten, daß es tatsächlich eine
Rute vorstellt. Das Stadtgericht (Propstgericht) war zwar mit Bürgern besetzt,
allein es war doch ein bischöfliches Gericht. Da nun die Kirche kein Blut ver-
gießen sollte, so könnte vielleicht hier die Rute statt des üblichen Schwertes ge-
wählt worden sein." Daß das Sekret tatsächlich als Gerichtssiegel benutzt wurde,
steht außer Zweifel.1

Schon im XVIII. Jahrh. wurde die Rute in der Rechten des hl. Petrus als
so unerklärlich empfunden, daß ein Siegelstecher der Zeit sich veranlaßt sah,
diese Beigabe zu ändern. Abt Anselm Godin de Tampezzo ver-

Abb. 3.

4 Das Rathaus zu Regensburg, 123.
 
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