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Padisches Gcwerl'cblntt.

Beilage zum Mannheimer Morgenblatt Xo. 204.

Xo.3o. Mannheim L. September. 1843.

D<rs , Badische Gewerbeblatt" erscheint wöchentlich einmal. — Geeignete Verträge, welche an die Redaction des Morgcnblattes in
Mannheim zu richten sind, werden von Jedermann mit Dank ausgenommen. — Bestellungen auf das „Mannheimer Morgcnblatl" nehmen
alte Postanstalten Deutschlands an. Preis das halbe Jahr — vom i. Juli bis si. Dezember — in ganz Baden mit Inbegriff der Post«
Gebühren sl. 2. as kr. — In Wurtembcrg, Baiern, Hessen, Sachsen, Preußen, Schweiz, Frankreich rc. etwa fl. z. so kr.

Das Prinzip der DeffenLlichkeit,
angewendet auf d ie En tdeckungen, Er-
findungen und Verbesserungen im Ge-
biete der Industrie.
So sehr der Erfindungsgeist die Geheim-
haltung der den Erfindungen zum Grunde lie-
genden Ideen bedarf, so lange die Erfindung
noch nicht durch ein vom Staate ertheil-
tes Patent geschützt ist, so sehr gereicht
es dem Erfinder, dem Publikum und dem Staate
zum Vortheile, wenn die Erfindungen in dem
größtmöglichen Detail zur öffentlichen
Kennrniß gebracht werden, sobald sie den
wirklichen Schutz eines vom Staate verliehenen
Patents erlangt haben, und zwar:
1) Für den Erfinder. In der Regel
nützt dem Inhaber eines Patentes die Geheim-
haltung des Details seines patentirten Gegen-
standes wenig oder gar nicht. Der größte und
wichtigste Thcil der Erfindung wird ohnehin
schon durch ihre Ausübung bekannt. Mechani-
sche Gegenstände können zerlegt und aus der
Zusammensetzung ihrer Bestandteile das Ge-
heimniß leicht von jedem Mechaniker errathen
werden, und chemische Gegenstände lassen sich
nicht minder bei den gegenwärtigen Fortschritten
der Chemie zersetzen, und auf .diesem Wege ihre
Mischung errathen. Wenn aber auch die Mit-
tel einer Erfindung geheim gehalten werden
können, so gibt es der Wege nur zu viele sol-
cher Geheimnisse habhaft zu werden. Nur das-
jenige kann im Grunde Geheimniß bleiben, was
ein einzelner sehr vorsichtiger Mensch ohne Ge-
hülfen zu Stande bringt. Geheimnisse dieser
Art bedürfen aber ihrer Beschränktheit wegen
nicht einmal die schützende Kraft des Patent-
rechtes, und lohnen kaum die dafür zu entrich-
tenden Taren. Die mindeste Unvorsichtigkeit
oder Treulosigkeit eines Gehülsen kann das Ge-
heimniß enthüllen.
Dagegen schadet dem Inhaber des Paten-

tes die Geheimhaltung offenbar, und besonders
in allen Fällen, wo eine wirkliche Nachmachung
und ein Eingriff in sein parentirtes Recht statt
findet. Ohne Oeffentlichkeit und Kundmachung
des Details eines patentirten Gegenstandes ist
es gar nicht möglich einen Eingriff in das pa-
tentirte Recht zu verhindern und zu bestrafen.
Die Behörden können aus billigen Rücksichten
auf die Schuldlosigkeit der Parteien, welche
unwissentlich Eingriffe begehen, den Inhabern
der Patentrechte den im Gesetze zugesicherten
Schutz nicht mit voller Strenge angedeihen las-
sen. Kein Gericht kann und wird über den
Bestand eines strafbaren Eingriffes erkennen,
wenn von dem beklagten Nachmacher die Un-
kenntniß der näheren Beschaffenheit des Patent-
rechtes, folglich das Nichtvorhandensein einer
Absicht, dasselbe Zu verletzen nachgewiesen wer-
den kann.
Der volle Schutz des patentirten Rechts vor
Eingriffen wird al,o durch die Geheimhaltung
vereitelt, ja es können dabei weit mehr Nach-
ahmungen und Eingriffe stattfinden, als bei der
Oeffentlichkeit und Kundmachung des Details
des patentirten Gegenstandes, weil in der er-
steren Voraussetzung Gewerbetreibende auch mit
der redlichsten Absicht, in kein wie immer gear-
tetes Recht ihrer Mitbürger einzugreifen, den-
noch eine industrielle Verfahrungsweise, die sie
für frei halten, während sie doch patentirt ist,
aus Unkenntniß dieses letzteren Umstandes aus-
üben, oder auf schon patentirte identische Ge-
genstände Patente nehmen können, wodurch
zahllose veratorische und dennoch unnütze Pro-
zesse hcrvorgerufen werden können.
Die Verminderung der ohne böse Absicht
statt findenden Nachmachung bietet den Inha-
bern eines Patentrechtes bei der Oeffentlichkeit
und Kundmachung des Details des patentirten
Gegenstandes mehr Vortheile dar, als sie in
diesem Falle von wirklichen absichtlichen Nach-
 
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