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Größler, Hermann [Editor]
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 18): Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Mansfelder Gebirgskreises — Halle a. d. S., 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.25512#0044
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XXX

Landeskundliche Einleitung.

geschichtlich durchaus gesichert und sofort weithin Aufmerksamkeit erregend,
in das Lickt der Geschichte. Dieser erste namhafte Vertreter des bis dahin kaum
genannten Geschlechts war ein Mann von so hervorragenden Eigenschaften, dass
ihm von seinem Kaiser für den Fall der Niederwerfung des aufständischen
Sachsenvolkes die Würde eines Herzogs von Sachsen, damals wohl die wichtigste
im ganzen Reiche, zugedacht war. Jedoch in der auf mansfeldiscliem Boden am
11. Febr. 1115 geschlagenen blutigen Schlacht am Welfesholze fand der löwen-
mutige Hoier den Tod, und der so blendend aufgegangene Glücksstern seines
Hauses erblasste alsbald wieder. Denn den übrigen sächsischen Fürsten musste
daran liegen, dieses für die kaiserliche Oberherrlichkeit so thatkräftig eingetretene
Geschlecht möglichst nieder zu halten. Daraus dürfte es sich erklären, wie das-
selbe zunächst wieder in eine gewisse Unbedeutendheit zurücksinken konnte, da
des grossen Hoier Sohn, Hoier HI., in den Urkunden nicht nur mitunter ohne
den Grafentitel erscheint, sondern sich auch genötigt sah, die väterliche Herr-
schaft Mansfeld und mit ihr vermutlich auch die Gaugrafschaft im Hosgau von
dem Hochstifte Haiberstadt, dem die Überherrlichkeit, über Mansfeld als Sieges-
preis zugefallen war, zu Lehen zu nehmen. Sein Nachfolger Hoier IV. führt
nicht nur fast ohne Ausnahme, wenn er urkundlich erwähnt wird, den Titel
Graf, sondern erscheint auch in Ausübung der Grafenbefugnisse; so z. B. hat er
laut einer Urkunde vom Jahre 1181 auf dem Landgerichte zu Bösenburg (Bisini-
burg) als Graf den Vorsitz geführt, freilich wohl nur als ein vom Bischof von
Halberstadt mit der Ausübung des Grafenamts betrauter Lehngraf. Schon bei
Lebzeiten dieses Hoier des IV. scheint sich das Geschlecht in zwei Linien geteilt zu
haben, der Art, dass Hoier IV den Titel eines Grafen von Mansfeld weiterführte
und die Stammherrschaft behielt, sein Bruder Ulrich dagegen die Herrschaft
Poileben erhielt, zu welcher er noch die Herrschaft Friedeburg durch Heirat
hinzuerworben zu haben scheint. Denn nach dieser letzteren Erwerbung nannten
sich seitdem seine Nachkommen, die das altmansfeldische Wappen, nämlich sechs in
zwei Reihen gesetzte Rauten und auch den altmansfeldischenHelmsehmuck, einen
offenen Flug, führten, Edle von Friedeburg. Offenbar hat zwischen den beiden
Brüdern eine Totteilung stattgefunden, da der Friedeburger Zweig nach dem Aus-
sterben des mansfeldischen diesen nicht beerbte. Etwa 100 Jahre später, in den
Jahren 1264—1260 löste sich das aus Hoierschem Blut entsprossene Geschlecht
der Friedeburger gänzlich von dem Boden der Heimat los, um ausgedehnten
Grundbesitz in den Ostmarken zu erwerben, woselbst verschiedene Orte, wie z. B.
Friedeberg und Bornstedt in der Neumark, entweder einfach die Namen der in
der alten Heimat besessenen Stammburgen wiedergeben oder, wie Hoyerswerda
in der Lausitz, den von Alters her in beiden Linien des Geschlechts gebräuch-
lichen Mannsnamen Hoier in ihrem Namen dauernd festhielte]!.
Graf Burchard von Mansfeld, der erste dieses Namens und zugleich der
letzte des Hoierschen Stammes, hob das Ansehen seines Geschlechts zuerst wieder
in merklicher Wei3e. Denn nicht nur finden wir ihn im Besitz von Gütern auch
ausserhalb des nördlichen Hosgaues, sondern auch wiederholt als Teilnehmer an
Reichsversammlungen, während seine auf Hoier II. folgenden Vorgänge!' offenbar
in politischer Zurückgezogenheit gelebt hatten, wenigstens ist eine Beteiligung
derselben an Reichsangelegenheiten nicht bekannt. Wie nun schon Hoier 11. den
 
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