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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 13.1912

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Nr. 3
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Wagner, Paul: Zur Geschichte der Burg Nassau
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https://doi.org/10.11588/diglit.31850#0066

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S8

Ruprecht, noch im Bann befindlich. Erben seiner Güter und Ansprüche waren seine
Söhne Ruprecht II. und Arnold II. sowie seine Gemahlin Beatrix, die in Angelegenheit
der Blwg alle nun auch ihrerseits durchaus in den Wegen dcs Verstorbencn wandelten und
Nassau nicht zurückgaben. Insolge ihrer sortgesetzten Hartnückigkeit sah sich Eugens III.
Nachfolger, Papst Anastasius IV., 1154 gezwungen, dem zuständigen Bischos Hillin, Erz-
bischos von Trier, den Besehl zu erteilen, sie zur Rückgabe der Burg an das Domkapitel noch-
mals auszusordern; sür den Fall aber, daß sie nach Verlauf von 40 Tagen nicht gehorchten,
sollte er den Bann über sie aussprechen. Aussallend ist, daß in diesen Streitigkeiten nur
die Söhne Ruprechts und ihre Mutter als beteiligt mit Namen genannt werden, nicht auch
die Erben Arnolds I., von dem wir wissen, daß er mehrere Söhne gehabt hat. Es kann dies,
wie man vermutet hat, damit zusammenhängen, daß die älteren von ihnen damals mit Kaiser

Kurhaus Burg Nassau Burg Steiu Steindenkmal

Abb. 47. Bad Nassau a. d. Lahn.

Friedrich I. in Italien weilten, und so mögen sie unter den in den Urkunden genannten „Mit-
erben" zu verstehen sein, sür die die Vertreter des anderen Stammes handelnd auftreten.

Wie sich nun die jungen Laurenburger Grafen mit ihrer Mutter zu der Aufforderung,
die der Erzbischof von Trier im Namen des Papstes an sie gerichtet haben wird, stellten, erfährt
man nicht. Es scheint aber, als ob sie es aus den Bann am Ende doch nicht Haben ankommen
lassen wollen. Dem Wormser Domkapitel mag andrerseits der Besitz seines Gutes Nassau
durch die jahrzehntelangen Kämpse verleidet worden sein,' auchsah es ein, daß sich die weite Ent-
sernung zwischen Worms und Nassau sür die nachdrückliche Wahrung seiner Rechte, wie sür
die ertragreiche Bewirtschastung des Gutes nicht eben günstig erwies. Außerdem konnten auch
dem Trierer Erzbischos die Streitigkeiten nicht sehr angenehm sein; er war darum geneigt, den
Frieden unter den streitenden Parteien wiederherzustellen. So kam denn unter seiner Ver-
mittlung im Iahre 1159 ein Vergleich zustande. Das Domkapitel trat seinen Hos Nassau mit
den zugehörigen 40 Husen an den Erzbischof ab, der ihm dafür Güter der Trierer Kirche von
ähnlichem Werte in dem bei Worms gelegenen Orte Partenheim überließ. Drei Wochen
später, am 1. April 1159, gab Hillin den Laurenburgern Burg und Hof Nassau gegen Iahlung
von 150 Mark als Lehn des Erzstifts Trier; doch behielt er zum Zeichen des Cigentums
 
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