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Die Gartenkunst — 4.1902

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Vereinsberichte
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https://doi.org/10.11588/diglit.22266#0157

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DIE GARTENKUNST

16t

d) Protokolle sind sachlich kurz und bündig gefafst dem
Vorstand zur Veröffentlichung einzureichen. Derselbe
hat das Recht, im Interesse des ganzen Vereins un-
wesentliche Änderungen in den Protokollen vorzu-
nehmen.

4. Rechte und Pflichten der Gruppen werden sich von
selbst ergeben, wenn die einzelnen Gruppen erst anerkannt
und festgesetzt sind. Die Versammlung erachtet es für not-
wendig, dafs neu eintretende Mitglieder sich zunächst an die
zuständige Gruppe um Aufnahme wenden, bezw. der Vorstand
vor der Aufnahme die betr. Gruppen befragt. Die Gruppen
sind, mit den einheimischen Verhältnissen vertraut, in erster
Linie dazu angethan. über Aufnahme bezw. Nichtaufnahme zu
befinden.

5. Der obligatorische Unterricht für Lehrlinge der Gärt-
nerei an den Fortbildungsschulen wird für nicht wünschens-
wert erachtet, weil dadurch nur ein gewisses Proletariat
unseres Berufes grofsgezogen würde. Der Unterricht müsse
ein freiwilliger sein, nur sei dahin zu streben, dal's die Prinzi-
pale angehalten würden, den jungen Leuten, welche Unterricht
geniefsen wollen, frei zu geben.

6. Die Honorarfrage wird im Anschlufs an die früheren
Verhandlungen erläutert und beschliel'st man, da bereits genug
nachgegeben sei, auf der Basis der in der Kommissionssitzung
in Berlin gefafsten Beschlüsse zu beharren. Mehrforderungen
sind gestattet und ist es nicht angebracht, zu bestimmen, dafs
nicht mehr gefordert werden darf, wie die Gebührenforderung
vorschreibt.

Als Vorort für die Februarversammlung der Gruppe wird
Hannover gewählt, für die nächstjährige Sommerversammlung
ist Braunschweig oder Harburg in Aussicht genommen.

Trip, Zeininger,
Vorsitzender. Schriftführer.

Sitzungsbericht der Gruppe Rheinland und West-
falen vom 12. Juli 1902 in Düsseldorf.

Die von 23 Mitgliedern besuchte Versammlung wurde in
der von Herrn Stadtgärtner Hillebrecht prächtig ge-
schmückten Tonhalle mit warmempfundenen Gedenk Worten
für den verstorbenen 1. Vorsitzenden, Gartendirektor Ko-
wallek, von Herrn Beitz eröffnet.

Die Neuwahl des 1. Vorsitzenden fiel einstimmig auf den
bisherigen U. Vorsitzenden Herrn Beitz.

Im weiteren wurden von der Versammlung folgende Be-
schlüsse gefafst:

I. Bis zur definitiven Regelung der Rechte und Pflichten
der Gruppen werden die zu veröffentlichenden Sitzungsberichte
auf kurze Mitteilungen über die erledigte Tagesordnung und
die gefafsten Beschlüsse beschränkt.

EL Dem Antrag der Gruppe Thüringen, das Fortbildungs-
schulwesen betr., wird zugestimmt.

III. Seitens der Gruppe Rheinland-Westfalen werden der
Hauptversammlung folgende Anträge vorgelegt:

1. Anträge für die Hauptversammlung müssen mindestens
6 Wochen vorher im Vereinsorgan veröffentlicht werden, damit
die einzelnen Gruppen zu denselben Stellung nehmen können.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird auf 16 Mk. jährlich erhöht.
Aus den sich hieraus ergebenden Mehreinnahmen wird den
Gruppen zur Deckung ihrer Ausgaben für jedes Mitglied 1 Mk.
von der Hauptkasse überwiesen.

Die Anträge 1 und 2 sind schon in der Aprilsitzung fest-
gestellt worden.

3. Der Vorstand des Vereins wird beauftragt, eine Vorlage
für die Hauptversammlung im Jahre 1903 auszuarbeiten, welche

die geographische Abgrenzung und Anzahl der Gruppen, die
notwendigen Satzungsänderungen und etwaige sonstige sich
in der Ausarbeitung ergebende Punkte regelt. Insbesondere
ist in dieser Vorlage auch Bestimmung über das Stimmrecht
auf den Hauptversammlungen zu treffen.

Von dem Bericht des Herrn Hoemann über die Thätig-
keit der Gebührenordnungs-Kommission in Leipzig wurde
Kenntnis genommen.

Ferner hält es die Versammlung für wünschenswert, dafs
das Programm für die Hauptversammlungen wenigstens
2 Monate früher veröffentlicht werde, damit die Mitglieder ihre
diesbezüglichen Dispositionen rechtzeitig treffen können.

Auf Einladung des Herrn Schmidt findet die nächste
Sitzung in Dortmund statt, wo zwei Vorträge über die Ent-
wicklung der Gartenkunst in der Industriegegend seitens der
Herren Schmidt und Reinhard in Aussicht stehen.

Nach dem gemütlich verlaufenen gemeinsamen Mittag-
essen fand unter liebenswürdiger Führung der Düsseldorfer
Kollegen mit Herrn Stadtgärtner Hillebrecht an der Spitze
eine eingehende Besichtigung der Ausstellung, und insbeson-
dere des Pavillons für Gartenarchitektur statt.

Voll Befriedigung über den. Verlauf des Tages und nach
Besichtigung eines glanzvollen Ausstellungsfeuerwerks schied
man in später Stunde mit Dank für die gebotenen Genüsse.
Der Vorsitzende Der Schriftführer

Beitz. Rottenheu l'ser.

Niederschrift der III. Sitzung der Gruppe „Provinz
Sachsen-Thüringen" im Restaurant Haupt zu Stendal
am 28 Juni 1902.

Aufser 10 Gruppen-Mitgliedern waren als Gäste erschienen
die Herren Fintelmann, Weifs und Wen dt-Berlin sowie
Herr Bürgermeiser Dr. Schütze-Stendal.

Herr Sch och- Magdeburg eröffnet die Versammlung und
giebt zunächst den mit dem Vorstand erfolgten Schriftwechsel
bekannt. In der Besprechung wird eine Änderung der Fassung
beschlossen, welche dem Antrag über den Besuch der Fort-
bildungsschulen in der letzten Sitzung gegeben.

Zu Vertretern des Vorsitzenden und des Schriftführers
werden die Herren Bertram-Stendal und Kr ü tge n - Halle
gewählt.

Die Besprechung der Gebühren-Ordnung nach dem Encke-
schen Referat leitete Herr Krütgen-Halle durch ausführliche
Darlegungen ein. Aus der lebhaften Besprechung, die sich
mit allzu eingehenden Einzelheiten nicht abgeben konnte, fand
die Ansicht Zustimmung der Anwesenden, dafs die Gebühren-
Ordnung nur die grofsen Züge, die allgemeinen Grundsätze
für die Berechnung der Gebühren geben könne, um bei Streitig-
keiten eine Unterlage für die Entscheidung zu bieten. Es ist
ausgeschlossen, in ihr eine allgemein gültige Vorschrift für
Kostenberechnungen zu geben. Diese sind durch die ver-
schiedenen örtlichen Verhältnisse und durch die wechselnden
Persönlichkeiten der Gartenkünstler allzugrofsen Schwankungen
unterworfen. Die alte Gebühren-Ordnung ist von diesem
Grundsatz geleitet, bedarf aber mancher der neuen Zeit an-
gepal'sten Veränderungen, wie Berücksichtigung der Thätigkeit
von Sachverständigen u. a.

Herr Bertram-Stendal berichtet über die Privatthätigkeit
der Gartenbeamten und kam zu dem Schlüsse, dal's weder volle
Freiheit noch gänzliche Untersagung zweckmäfsig sei. Nach
den örtlichen Verhältnissen solle den städtischen Gartenbeamten
in weiterem oder engerem Kreise gestattet sein, mit der Er-
laubnis der vorgesetzten Behörde die künstlerische Thätigkeit
Ausarbeitung von Entwürfen — auszuüben, die gewerbliche
 
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