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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 19.1908

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Jaumann, Anton: Vom Delegiertentag des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine
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https://doi.org/10.11588/diglit.7478#0189

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INNEN-DEKORATION

£71

ARCHITEKT HERMANN BERNDL—MÜNCHEN.

Entwurf tu einem Wohn- und Speise-Zimmer.

Vom Delegiertentag des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine.

Vom 21. bis 23. März fand zu Hannover der dies-
jährige »Delegiertentag« des Verbandes Deutscher
Kunstgewerbevereine statt. Die ernsten, langwierigen
Verhandlungen, die von gesellschaftlichen und kulinari-
schen Veranstaltungen der gastlichen Stadt Hannover
und ihrer kunstgewerblichen Vereine angenehm ein-
gerahmt und unterbrochen wurden, betrafen ein sehr
umfangreiches Programm, sodaß hier, des Raumes
wegen, nur über das Allerwichtigste berichtet werden kann.

Auf dem vorjährigen Delegiertentag in Frankfurt
am Main war vom Verein für Deutsches Kunstgewerbe
in Berlin der Entwurf einer Gebührenordnung für das
Kunstgewerbe eingereicht worden. Um diesen Entwurf
eingehend durchzuberaten, wurde ein Ausschuß ein-
gesetzt , der dann später in Eisenach zusammentrat
und eine »Gebührenordnung für das Kunstgewerbe«
ausarbeitete, die sog. »Eisenacher Ordnung«, die darauf
allen Verbandsvereinen zur Prüfung und versuchsweisen
Anwendung unterbreitet wurde.

Man hoffte, auf dem Delegiertentag 1908 die
Gebührenordnung dann definitiv festsetzen zu können.

Es stellte sich jedoch heraus, daß die Frage noch
nicht so ganz spruchreif war; erhebliche Einwendungen
und Bedenken waren von verschiedenen Seiten gegen
die »Eisenacher Ordnung« laut geworden. (Vergl. auch
»D. K. u. D.« Dezemberheft 1907 Seite 208.) Deshalb
trat der Ausschuß erneut in Beratungen ein, deren
Ergebnis der Entschluß war, von der Vorlage einer
vollständigen Gebührenordnung zunächst abzusehen,
vielmehr nur die Festlegung einer Reihe von Grund-
sätzen anzustreben, die für den späteren Aufbau einer
Gebührenordnung als sichere Grundlage dienen konnten.

Diese Grundsätze wurden also dem Delegiertentag
in Hannover unterbreitet und erfuhren hier noch manche
Abänderungen.

Von den »Grundsätzen« sind die wesentlichsten
Punkte folgende: Zunächst hält der Delegierten-
tag daran fest, daß er befugt ist, für das Kunst-
Gebührenordnung zu erlassen.
Wirksamkeit kommt ihr zwar nicht
anzunehmen, daß die Richter sich

gewerbe eine
(Eine rechtliche
zu, aber es ist

regelmäßig an sie halten werden.

1S08. V. 3.
 
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