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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 19.1903-1904

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Von Ausstellungen und Sammlungen - Denkmäler - Vermischtes
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https://doi.org/10.11588/diglit.12082#0190

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«*=fe35> DENKMÄLER <Ö^-

MAX LIEBERMANN del.

Ausführung des Denkmals über-
trug. Nun haben zehn Künstler,
welche sich an der mißlungenen
Konkurrenz beteiligt hatten, beim
Wiener Landesgericht eine Fest-
stellungs- und Entschädigungs-
klage eingereicht. Es sind dies
die Herren Alfons Canciani,
E. Klotz, Knöll, Illic,
Luksch, Seiffert, Swoboda,
Troll, Wollek und Zinsler.
Die Künstler klagen erstens —
daß der Einreichungs-Termin
für die Modelle ein viel zu kurzer
gewesen sei. zweitens — daß
das Exekutiv-Komitee es verab-
säumt hatte, für die Aufstellung
derModelle diegeeigneten Räume
zur Verfügung zu stellen. Die
Modelle hätten unter der planlosen
Aufstellung im Oesterreichischen
Museum sehr gelitten. Ueber-
dies sei die Jury unrichtig zu-
sammengesetzt gewesen. Drit-
tens — habe bei der Beschlußfassung die Jury Wettbewerbbestimmungen nicht eingehalten worden
die Verpflichtungen, die sie mit den Künst- seien. Nach Paragraph 8 hätten sechs Preise zur
lern, welche gerne materielle Opfer gebracht hatten, Verteilung kommen sollen, während das Komitee in
eingingen, nicht gehalten. Es liege demnach ein Wirklichkeit bloß fünf Preise verteilt habe. In
Vertragsbruch vor, da die Paragraphen 8 und 14 der Paragraph 14 wieder wurde ausgeführt, daß das

Komitee es sich vorbehalte, die
Entscheidung zu treffen, welches
der prämiierten Werke ausge-
führt werden solle. Auch diese
Verpflichtungen habe das Ko-
mitee gebrochen. Die zehn
Künstler klagen daher das Denk-
malkomitee zu Händen des Ob-
mannes und diesen persönlich
auf Ersatz der Herstellungs-
kosten der Modelle im Betrage
von je 1100 Kronen und ver-
langendie eidliche Vernehmung
der Parteien sowie die Vorladung
von Sachverständigen. Die erste
Sitzung soll noch im Monat
November beim Landesgerichte
stattfinden. — Die Klage der
Künstler ist juridisch gewiß be-
rechtigt. Man kann sich aber
das Gedankens nicht erwehren,
daß es vor allem Pflicht der
Künstler gewesen wäre, sich an
einer Konkurrenz nicht zu be-
teiligen, welche, wie sie dies
selbst betonen, viel zu beschränkt
im Zeitraum war, als daß sich
Ersprießliches hätte schaffen
lassen. Eswäresehr zu begrüßen
gewesen, wenn von Seiten der
Künstlerschaft eine stolzere,
bewußtere Haltung gleich bei
Ausschreibung der Konkurrenz-
Bedingungen eingenommen wor-
den wäre. DieKünstler-Ethik soll-
te auf das Jurywesen reinigend
f^ß wirken. Dann könnte es nicht

zu unerquicklichen, traurigen
Zwistigkeiten kommen, welche
wenig geeignet sind, das An-
sehen der Denkmal-Stifter, so-
wie dasjenige der konkurrie-
renden Künstler zu heben.

MAX LI EBERMANN PAPACEIENALLEE IN AMSTERDAM b. z.

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