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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 19.1903-1904

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Wygodzinski, Willy: Die Kunst im preussischen Etat
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https://doi.org/10.11588/diglit.12082#0298

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DIE KUNST IM PREUSSISCHEN ETAT

Von Dr. W. Wygodzinski

Die Frage, welche Stellung der Staat zur
bildenden Kunst einnehmen solle, ist von
alters her heiß umstritten. Man wird im
ganzen annehmen können, daß die Förderung
der Kunst jetzt allgemein als eine wichtige
Kulturaufgabe des Staates angesehen wird
und daß die Meinungen im ganzen nur noch
über das „Wie" auseinandergehen. Die Ge-
schichte der Kunstpolitik eines großen Staates
zu schreiben, wäre eine reizvolle Aufgabe; es
würden dabei die tiefsten Probleme des Staats-
lebens wie der künstlerischen Produktion zur
Sprache kommen; aber dafür fehlen noch alle
Vorarbeiten. Die direkte Förderung der Kunst
durch Geldmittel, das Mäcenatentum, ist eigent-
lich nur möglich durch eine einzige Persön-
lichkeit, gleichgültig in welchem Sinne es ge-
schieht; über Kunst kann man keine Mehr-
heitsbeschlüsse erzielen. Das fühlte Goethe
so stark, als er dem neugeschaffenen Wei-
marischen Landtage, der von ihm Rechen-
schaftsablage über den seit langen Jahren ihm
unterstehenden Kunstfonds verlangte, den
gewünschten Nachweis in drei Ziffern — Ein-
nahme, Ausgabe, Resultat — erstattete. Aber
diese idyllischen Zeiten sind vorbei und den
parlamentarischen Vertretungen wird über die
Ausgaben für Kunst ebenso Rechnung gelegt
wie über den Heeres- oder Eisenbahnetat,
und es dürfte von Interesse sein, auch ein-

mal weitere Kreise darauf hinzuweisen, wie
der Staat die Kunst fördert. Wir nehmen
zunächst einmal den preußischen Etat vor,
über den sich genauere Angaben in dem
Werke von Schwarz und Strutz „Der Staats-
haushalt und die Finanzen Preußens" finden.
Natürlich haben wir in Preußen Etats erst
seit der Einführung des parlamentarischen
Systems 1849; für die Zeit vorher finden
wir nur gelegentlich, wie für Rauchs Friedrich-
denkmal in Berlin durch die Arbeiten von
Eggers, Nachweisungen über Staatsausgaben
für Kunst.

In drei Formen kann sich eine Fürsorge
des Staates für die Kunst äußern: in der
Schaffung von Bildungsstätten für angehende
Künstler, in der Unterstützung von Künstlern
durch Ankauf ihrer Werke oder Uebertragung
von Bestellungen und in der Gründung und
Unterhaltung von Kunstsammlungen. Natür-
lich gehen diese Aufgaben vielfach ineinander
über. Wollen wir sie nun verfolgen, so stoßen
wir auf die äußerliche Schwierigkeit, daß der
preußische Etat, wie auch die Etats der meisten
anderen Länder, die Ausgaben für Kunst nicht
wie Frankreich in seinem Etat des beaux arts
in einem Kapitel zusammenfaßt; vielmehr
wurden sie anfänglich unter der Rubrik
„Oeffentlicher Unterricht" geführt, und seit
1851 gehört Kapitel 122 des preußischen

ch. fr. daubigny

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frühlingslandschaft

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