-sr4ö> DIE KUNST IM PREUSSISCHEN ETAT <^=*-
verbindet gern mit ihnen den Begriff des
Zopfes und erzählt allerlei Geschichten, wie
große Künstler von Akademien als unbrauch-
bar fortgeschickt wurden. Aber die Ver-
kennung starker Talente ist keine Spezialität
der staatlichen Akademien, sie kommt im
Leben auch anderweitig vor, und noch hat
niemand einen besseren Weg vorgeschlagen,
wie die notwendige Tradition der Technik
aufrecht zu erhalten ist als durch strenge
methodische Schulung. Verfällt eine Akademie
in den Fehler, auch eine bestimmte Kunst-
richtung lehren zu wollen, „akademisch" zu
werden, so ist dieser Fehler bis jetzt noch
immer durch eine Gegenbewegung in der
freien Künstlerschaft hinreichend ausgeglichen
worden.
Die Akademie der bildenden Künste in Berlin,
durch König Friedrich I. mit einem Etat von
ganzen tausend Talern begründet, die Fried-
rich Wilhelm I. auf zweihundert Taler er-
mäßigte, besteht aus der akademischen Hoch-
schule für bildende Kunst und den akademi-
schen Meisterateliers. Die Hochschule dient
einer allseitigen Ausbildung in den bildenden
Künsten und ihren Hilfswissenschaften, wie
sie der Maler, Bildhauer, Architekt, Kupfer-
stecher, Holzschneider gleichmäßig bedarf,
sowie ferner der speziellen künstlerischen
Fortbildung bis zur selbständigen Künstler-
schaft in den einzelnen Kunstzweigen; die
sieben Meisterateliers verfolgen den letzteren
Zweck allein. Die persönlichen Ausgaben
(Besoldungen, Wohnungsgeldzuschüsse und
besonderen Renumerationen für die Lehr-
kräfte) beliefen sich 1899 für die Hochschule
auf 106480 M., für die Meisterateliers auf
48300 M. Die sachlichen Ausgaben werden
zumeist mit dem Gesamtetat der „Akademie"
verrechnet und sind nicht genau herauszu-
trennen. Die Akademische Hochschule für
bildende Künste hat jetzt, zusammen mit der
Hochschule für Musik, ein neues Heim er-
halten; die Kosten des Neubaues belaufen
sich auf mehr als vier Millionen Mark. Hoch-
schule und Meisterateliers hatten 1899 zu-
sammen 23270 M. eigene Einnahmen an Ein-
schreibegebühren und Honoraren.
Die drei Kunstakademien zu Düsseldorf,
Königsberg und Kassel dienen fast ausschließ-
lich Unterichtszwecken. Ihre Ausgaben im
Jahre 1899 - die Einnahmen aus Honoraren
sind gering — waren folgende:
Düsse!- Königs-
dorf berg
Kassel
M
Persönliche Ausgaben
1
100 284 30 860
34 460
Sächliche Ausgaben:
Davon: für Unterrichtsmittel
zu Preisaufgaben und
Stipendien
37936 18 155
12 750 3 000
1 400 3 600
10 800
Ausgaben insgesamt
138 220 49 015
45 260
Davon gedeckt durch Staats-
zuschuß
129 646 46 398
39 266
Die Besoldungen der ordentlichen Lehrer
(abgesehen von Wohnungsgeldzuschüssen und
284
verbindet gern mit ihnen den Begriff des
Zopfes und erzählt allerlei Geschichten, wie
große Künstler von Akademien als unbrauch-
bar fortgeschickt wurden. Aber die Ver-
kennung starker Talente ist keine Spezialität
der staatlichen Akademien, sie kommt im
Leben auch anderweitig vor, und noch hat
niemand einen besseren Weg vorgeschlagen,
wie die notwendige Tradition der Technik
aufrecht zu erhalten ist als durch strenge
methodische Schulung. Verfällt eine Akademie
in den Fehler, auch eine bestimmte Kunst-
richtung lehren zu wollen, „akademisch" zu
werden, so ist dieser Fehler bis jetzt noch
immer durch eine Gegenbewegung in der
freien Künstlerschaft hinreichend ausgeglichen
worden.
Die Akademie der bildenden Künste in Berlin,
durch König Friedrich I. mit einem Etat von
ganzen tausend Talern begründet, die Fried-
rich Wilhelm I. auf zweihundert Taler er-
mäßigte, besteht aus der akademischen Hoch-
schule für bildende Kunst und den akademi-
schen Meisterateliers. Die Hochschule dient
einer allseitigen Ausbildung in den bildenden
Künsten und ihren Hilfswissenschaften, wie
sie der Maler, Bildhauer, Architekt, Kupfer-
stecher, Holzschneider gleichmäßig bedarf,
sowie ferner der speziellen künstlerischen
Fortbildung bis zur selbständigen Künstler-
schaft in den einzelnen Kunstzweigen; die
sieben Meisterateliers verfolgen den letzteren
Zweck allein. Die persönlichen Ausgaben
(Besoldungen, Wohnungsgeldzuschüsse und
besonderen Renumerationen für die Lehr-
kräfte) beliefen sich 1899 für die Hochschule
auf 106480 M., für die Meisterateliers auf
48300 M. Die sachlichen Ausgaben werden
zumeist mit dem Gesamtetat der „Akademie"
verrechnet und sind nicht genau herauszu-
trennen. Die Akademische Hochschule für
bildende Künste hat jetzt, zusammen mit der
Hochschule für Musik, ein neues Heim er-
halten; die Kosten des Neubaues belaufen
sich auf mehr als vier Millionen Mark. Hoch-
schule und Meisterateliers hatten 1899 zu-
sammen 23270 M. eigene Einnahmen an Ein-
schreibegebühren und Honoraren.
Die drei Kunstakademien zu Düsseldorf,
Königsberg und Kassel dienen fast ausschließ-
lich Unterichtszwecken. Ihre Ausgaben im
Jahre 1899 - die Einnahmen aus Honoraren
sind gering — waren folgende:
Düsse!- Königs-
dorf berg
Kassel
M
Persönliche Ausgaben
1
100 284 30 860
34 460
Sächliche Ausgaben:
Davon: für Unterrichtsmittel
zu Preisaufgaben und
Stipendien
37936 18 155
12 750 3 000
1 400 3 600
10 800
Ausgaben insgesamt
138 220 49 015
45 260
Davon gedeckt durch Staats-
zuschuß
129 646 46 398
39 266
Die Besoldungen der ordentlichen Lehrer
(abgesehen von Wohnungsgeldzuschüssen und
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