DIE GEPLANTE NEUREGELUNG DES URHEBERRECHTES
AN WERKEN DER BILDENDEN KÜNSTE
Von Eduard Eckert
(Schluß)
Als eine weitere wichtige Neuerung enthält oder Photographen hergestellte Bildnisse, die
der Entwurf den Versuch einer Regelung den Wünschen des Abgebildeten in der Regel
des Rechtes am eigenen Bilde. Der Satz, weniger entsprechen werden als die auf Be-
daß das Urheberrecht dem Verfertiger des Stellung gelieferten, bietet die Bestimmung
Bildes zusteht, erleidet nach dem jetzigen dem Abgebildeten gleichfalls keinerlei Schutz.
Recht eine Ausnahme bei bestellten Porträten: Dieser Rechtszustand ist vielfach als un-
das Urheberrecht an ihnen geht auf den Be- genügend gescholten und die Forderung nach
steller über. Der Photograph z. B. darf von einem ausreichenden Schutze des Rechtes
dem Negativ eines bestellten Bildnisses nicht am eigenen Bild erhoben worden. Der Ent-
mehr Abzüge machen, als bei ihm bestellt wurf des neuen Kunstschutzgesetzes kommt
sind. Stellt er dennoch diesen Bestrebungen ent-
weitere Abzüge her, sei ,^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^=. gegen. Es soll zwar in
es, daß er das Bild eigen- I Zukunft auch an Bild-
mächtig ausstellen oder B^^^^^B nissen das Urheberrecht
dem Verehrer der von ihm V / mBl^I dem Verfertiger verblei-
photographierten jungen B £qfl^H| ben und der Besteller
Dame auf dessen Wunsch BL • des Bildnisses lediglich
überlassen möchte, so Bk Jgt das Recht zu dessen Ver-
macht er sich strafbar. ^^^^ *4mS vielfältigung haben, die
Diese Bestimmung, die BF übrigens bei einem Werke
auch für die von Künstler- der bildenden Kunst zu
hand hergestellten Bild- BF Bt Lebzeiten des Verferti-
nisse gilt, ist, wie das ^ B gers nur durch Photogra-
Reichsgericht sich einmal BBBI P^'e erf°'gen darf; allein
ausdrückt, hervorgerufen I das Recht am eigenen
durch „die menschlich B Bilde soll dadurch zur
vollständig verständliche B Geltung kommen, daß
und gerechtfertigte Ab- Bj Bildnisse nur mit Einwil-
neigung, sich oder eine |BK9^Bb B^HBBaB ligung des Abgebildeten
andere Person wider Wil- H verbreitet oder öffentlich
len vor die Oeffentlich- Hk zur Schau gestellt werden
keit gezogen und zum Hl dürfen und nach dem
Gegenstand der Aufmerk- Tode des Abgebildeten
samkeit und der Kritik hiezu noch zehn Jahre
des Publikums gemacht lang die Zustimmung der
zu sehen." Allein es ist B I Angehörigen des Abge-
klar, daß dieses Interesse H flj bildeten erforderlich sein
des Abgebildeten durch Bk -1B B soll. Abgesehen von den
den Uebergang des Ur- Hk Bildnissen zu amtlichen
heberrechtes an bestellten Bj ¥ JSJ Zwecken sieht der Ent-
Bildnissen auf den Be- wurf von dieser Regel nur
steller recht unvollkom- wm .Jp^^jH zwei Ausnahmen vor, die
men geschützt ist; denn " "^vBBBflBfl eine zugunsten von Bild-
dieser Uebergang findet BBBT B nissen aus dem Bereiche
auch dann statt, wenn 9E jSf ■SBKF'^t^k der Zeitgeschichte und
der Besteller des Bild- k' Jf <«B^H^l die zweite zugunsten von
nisses und der Abgebil- Bildern, deren Zweck
dete nicht dieselbe Person Bj B nicht in der Darstellung
sind, und gegen eigen- [fj^^^^WMIIM^BM^^^B^^^Ms einzelner Personen be-
mächtig vom Künstler artur storch knabe mit Schildkröte steht, sondern die nur
176
AN WERKEN DER BILDENDEN KÜNSTE
Von Eduard Eckert
(Schluß)
Als eine weitere wichtige Neuerung enthält oder Photographen hergestellte Bildnisse, die
der Entwurf den Versuch einer Regelung den Wünschen des Abgebildeten in der Regel
des Rechtes am eigenen Bilde. Der Satz, weniger entsprechen werden als die auf Be-
daß das Urheberrecht dem Verfertiger des Stellung gelieferten, bietet die Bestimmung
Bildes zusteht, erleidet nach dem jetzigen dem Abgebildeten gleichfalls keinerlei Schutz.
Recht eine Ausnahme bei bestellten Porträten: Dieser Rechtszustand ist vielfach als un-
das Urheberrecht an ihnen geht auf den Be- genügend gescholten und die Forderung nach
steller über. Der Photograph z. B. darf von einem ausreichenden Schutze des Rechtes
dem Negativ eines bestellten Bildnisses nicht am eigenen Bild erhoben worden. Der Ent-
mehr Abzüge machen, als bei ihm bestellt wurf des neuen Kunstschutzgesetzes kommt
sind. Stellt er dennoch diesen Bestrebungen ent-
weitere Abzüge her, sei ,^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^=. gegen. Es soll zwar in
es, daß er das Bild eigen- I Zukunft auch an Bild-
mächtig ausstellen oder B^^^^^B nissen das Urheberrecht
dem Verehrer der von ihm V / mBl^I dem Verfertiger verblei-
photographierten jungen B £qfl^H| ben und der Besteller
Dame auf dessen Wunsch BL • des Bildnisses lediglich
überlassen möchte, so Bk Jgt das Recht zu dessen Ver-
macht er sich strafbar. ^^^^ *4mS vielfältigung haben, die
Diese Bestimmung, die BF übrigens bei einem Werke
auch für die von Künstler- der bildenden Kunst zu
hand hergestellten Bild- BF Bt Lebzeiten des Verferti-
nisse gilt, ist, wie das ^ B gers nur durch Photogra-
Reichsgericht sich einmal BBBI P^'e erf°'gen darf; allein
ausdrückt, hervorgerufen I das Recht am eigenen
durch „die menschlich B Bilde soll dadurch zur
vollständig verständliche B Geltung kommen, daß
und gerechtfertigte Ab- Bj Bildnisse nur mit Einwil-
neigung, sich oder eine |BK9^Bb B^HBBaB ligung des Abgebildeten
andere Person wider Wil- H verbreitet oder öffentlich
len vor die Oeffentlich- Hk zur Schau gestellt werden
keit gezogen und zum Hl dürfen und nach dem
Gegenstand der Aufmerk- Tode des Abgebildeten
samkeit und der Kritik hiezu noch zehn Jahre
des Publikums gemacht lang die Zustimmung der
zu sehen." Allein es ist B I Angehörigen des Abge-
klar, daß dieses Interesse H flj bildeten erforderlich sein
des Abgebildeten durch Bk -1B B soll. Abgesehen von den
den Uebergang des Ur- Hk Bildnissen zu amtlichen
heberrechtes an bestellten Bj ¥ JSJ Zwecken sieht der Ent-
Bildnissen auf den Be- wurf von dieser Regel nur
steller recht unvollkom- wm .Jp^^jH zwei Ausnahmen vor, die
men geschützt ist; denn " "^vBBBflBfl eine zugunsten von Bild-
dieser Uebergang findet BBBT B nissen aus dem Bereiche
auch dann statt, wenn 9E jSf ■SBKF'^t^k der Zeitgeschichte und
der Besteller des Bild- k' Jf <«B^H^l die zweite zugunsten von
nisses und der Abgebil- Bildern, deren Zweck
dete nicht dieselbe Person Bj B nicht in der Darstellung
sind, und gegen eigen- [fj^^^^WMIIM^BM^^^B^^^Ms einzelner Personen be-
mächtig vom Künstler artur storch knabe mit Schildkröte steht, sondern die nur
176