Anton Fiedler. Auf der Insel Elba. Zeichnung
Fremde und besonders in Rom sich in ihrer deut- geschritten und zur Reife gelangt. Rom wirkt durch
sehen Haltung stärkten, so ist auch Fiedler während die Einfachheit seiner Natur und die Sättigung
seines römischen Aufenthalts zwar in der plasti- seiner Kultur auf jedes aufgeschlossene Talent for-
schen Handhabung gelenkiger geworden, in der dernd und lösend und läßt die Künstler oft erst zur
Auffassung aber und in seinem Stil, die schon weit- Erkenntnis gelangen, was in ihrem Können echt ist
gehend vorgebildet waren, nur um so sicherer vor- und was als nebensächlich abgestoßen werden kann.
Kunstgegenstände und Sammlungen in der Vermögensteuer. Von Bruno stender, Berlin
Bekanntlich unterliegt das Vermögen eines Steuer- schaffen sind, die noch leben oder seit nicht mehr
Pflichtigen der Vermögensteuer. Zum Vermögen als 15 Jahren verstorben sind:
gehört aber nicht nur das Barvermögen, sowie der 2. Die übrigen Kunstgegenstände und Sammlun-
Grundbesitz und die Effekten und "Wertpapiere. gen, wenn ihr gemeiner "Wert insgesamt
sondern es gehört dazu auch das in AYertgegen- 50 000 RM. nicht übersteigt,
ständen angelegte Vermögen. Zu den YVertgegen- Es braucht nicht besonders betont werden, daß
ständen gehören auch Kunstgegenstände. diese Steuervergünstigung eine beträchtliche Be-
Das Reichsbewertungsgesetz macht aber zwei sehr deutung für den deutschen lebenden Künstler und
wichtige Ausnahmen (§ 67. Ziff. 11). Danach sind für die Erben der seit noch nicht mehr als 1 5 Jahren
nicht vermögensteuerpflichtig: verstorbenen deutschen Künstler hat. Es ist klar
1. Kunstgegenstände ohne Rücksicht auf ihren und soll ja auch mit dieser Vergünstigung bezweckt
Wert, wenn sie von deutschen Künstlern ge- werden, daß die Käufer gerade zum Kauf derartiger
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Fremde und besonders in Rom sich in ihrer deut- geschritten und zur Reife gelangt. Rom wirkt durch
sehen Haltung stärkten, so ist auch Fiedler während die Einfachheit seiner Natur und die Sättigung
seines römischen Aufenthalts zwar in der plasti- seiner Kultur auf jedes aufgeschlossene Talent for-
schen Handhabung gelenkiger geworden, in der dernd und lösend und läßt die Künstler oft erst zur
Auffassung aber und in seinem Stil, die schon weit- Erkenntnis gelangen, was in ihrem Können echt ist
gehend vorgebildet waren, nur um so sicherer vor- und was als nebensächlich abgestoßen werden kann.
Kunstgegenstände und Sammlungen in der Vermögensteuer. Von Bruno stender, Berlin
Bekanntlich unterliegt das Vermögen eines Steuer- schaffen sind, die noch leben oder seit nicht mehr
Pflichtigen der Vermögensteuer. Zum Vermögen als 15 Jahren verstorben sind:
gehört aber nicht nur das Barvermögen, sowie der 2. Die übrigen Kunstgegenstände und Sammlun-
Grundbesitz und die Effekten und "Wertpapiere. gen, wenn ihr gemeiner "Wert insgesamt
sondern es gehört dazu auch das in AYertgegen- 50 000 RM. nicht übersteigt,
ständen angelegte Vermögen. Zu den YVertgegen- Es braucht nicht besonders betont werden, daß
ständen gehören auch Kunstgegenstände. diese Steuervergünstigung eine beträchtliche Be-
Das Reichsbewertungsgesetz macht aber zwei sehr deutung für den deutschen lebenden Künstler und
wichtige Ausnahmen (§ 67. Ziff. 11). Danach sind für die Erben der seit noch nicht mehr als 1 5 Jahren
nicht vermögensteuerpflichtig: verstorbenen deutschen Künstler hat. Es ist klar
1. Kunstgegenstände ohne Rücksicht auf ihren und soll ja auch mit dieser Vergünstigung bezweckt
Wert, wenn sie von deutschen Künstlern ge- werden, daß die Käufer gerade zum Kauf derartiger
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