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Die Kunst für alle: Malerei, Plastik, Graphik, Architektur — 53.1937-1938

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Christoffel, Ulrich: Neue Bildnisplastik von Anton Fiedler
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Stender, Bruno: Kunstgegenstände und Sammlungen in der Vermögensteuer
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https://doi.org/10.11588/diglit.16486#0101

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Anton Fiedler. Auf der Insel Elba. Zeichnung

Fremde und besonders in Rom sich in ihrer deut- geschritten und zur Reife gelangt. Rom wirkt durch
sehen Haltung stärkten, so ist auch Fiedler während die Einfachheit seiner Natur und die Sättigung
seines römischen Aufenthalts zwar in der plasti- seiner Kultur auf jedes aufgeschlossene Talent for-
schen Handhabung gelenkiger geworden, in der dernd und lösend und läßt die Künstler oft erst zur
Auffassung aber und in seinem Stil, die schon weit- Erkenntnis gelangen, was in ihrem Können echt ist
gehend vorgebildet waren, nur um so sicherer vor- und was als nebensächlich abgestoßen werden kann.

Kunstgegenstände und Sammlungen in der Vermögensteuer. Von Bruno stender, Berlin

Bekanntlich unterliegt das Vermögen eines Steuer- schaffen sind, die noch leben oder seit nicht mehr

Pflichtigen der Vermögensteuer. Zum Vermögen als 15 Jahren verstorben sind:

gehört aber nicht nur das Barvermögen, sowie der 2. Die übrigen Kunstgegenstände und Sammlun-

Grundbesitz und die Effekten und "Wertpapiere. gen, wenn ihr gemeiner "Wert insgesamt

sondern es gehört dazu auch das in AYertgegen- 50 000 RM. nicht übersteigt,

ständen angelegte Vermögen. Zu den YVertgegen- Es braucht nicht besonders betont werden, daß

ständen gehören auch Kunstgegenstände. diese Steuervergünstigung eine beträchtliche Be-

Das Reichsbewertungsgesetz macht aber zwei sehr deutung für den deutschen lebenden Künstler und

wichtige Ausnahmen (§ 67. Ziff. 11). Danach sind für die Erben der seit noch nicht mehr als 1 5 Jahren

nicht vermögensteuerpflichtig: verstorbenen deutschen Künstler hat. Es ist klar

1. Kunstgegenstände ohne Rücksicht auf ihren und soll ja auch mit dieser Vergünstigung bezweckt

Wert, wenn sie von deutschen Künstlern ge- werden, daß die Käufer gerade zum Kauf derartiger

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