N-ls Kaiser Constantinus den Sitz der Regierung von Rom
nach Constantinopel verlegte, that er nur etwas, was von mehreren
seiner Vorgänger mehrfach versucht worden war. Die neue Ein-
theilung des Reiches in vier Präfecturen und Patriarchate war eben-
falls nur die strenge Durchführung bereits früher versuchter Maßre-
geln. Die Einführung des Christenlhums als Staatsreligion war
nichts anderes als die Anerkennung einer Macht, die sich nicht
weiter bekämpfen ließ, und die seitdem sich zuvörderst selbstständig
neben den Staat stellte, um später die Herrschaft über die weltliche
Macht zu erlangen. Das Christenthum hob die alten Local- und
Nationalgottheiten auf; die Diener derselben, die Priester, weiheten
die Tempel einem neuen Cultus. Sie wurden von den Staatslasten
befreit. Das Christenthum gewährte allen Menschen das Bürgerrecht,
welches früher nur die altrömische Aristokratie, dann der Bewohner
des Gebietes der Stadt Rom, hierauf der Italiener und zuletzt der
Bewohner des römischen Staates inne gehabt hatte. Auch der Sklave
trat von nun an in gleiches Recht wie sein Herr.
Der Glaube an einen allen Menschen gleich gnädigen Gott,
welche Christus, seinen Sohn, als ihren Mittler erkannten, wurde
zur Religion des römischen Staates angenommen. Wer diesen Glau-
ben nicht bekannte, wurde nicht als Mitglied des Staates betrachtet.
Der Grieche nannte die nichtgriechischen Völker Barbaren, der christ-
liche Römer Pagani, der christliche Deutsche Heiden, ein Name,
womit man seit den Kreuzzügen auch die Bekenner des Islam be-
zeichnete.
Der römische Staat mit seiner gemischten Bevölkerung war
jedoch schon zur Zeit von Constantin im argen Verfall. Die im
älteren Rom so innigen Familienbande wurden durch einreißende
Ehelosigkeit immer mehr gelockert, die alte Einfachheit in Lebensart
und Sitte wurde durch die aus den Provinzen zuströmenden Reich-
thümer und Genüsse vernichtet, die alterthümliche Sparsamkeit artete
in Habsucht aus, der rechtliche, gesetzmäßige ^Sinn war durch grie-
chische Sophistik verdorben. Die tiefe Frömmigkeit, die sich in der
Ehrfurcht gegen das Alter, die Schwachen und die Gesetze und deren
Vertreter aussprach, war in Neuerungssucht, und jene, welche sich
im Vertrauen auf die Vorsehung und Ergebung in ihren Willen
1*
nach Constantinopel verlegte, that er nur etwas, was von mehreren
seiner Vorgänger mehrfach versucht worden war. Die neue Ein-
theilung des Reiches in vier Präfecturen und Patriarchate war eben-
falls nur die strenge Durchführung bereits früher versuchter Maßre-
geln. Die Einführung des Christenlhums als Staatsreligion war
nichts anderes als die Anerkennung einer Macht, die sich nicht
weiter bekämpfen ließ, und die seitdem sich zuvörderst selbstständig
neben den Staat stellte, um später die Herrschaft über die weltliche
Macht zu erlangen. Das Christenthum hob die alten Local- und
Nationalgottheiten auf; die Diener derselben, die Priester, weiheten
die Tempel einem neuen Cultus. Sie wurden von den Staatslasten
befreit. Das Christenthum gewährte allen Menschen das Bürgerrecht,
welches früher nur die altrömische Aristokratie, dann der Bewohner
des Gebietes der Stadt Rom, hierauf der Italiener und zuletzt der
Bewohner des römischen Staates inne gehabt hatte. Auch der Sklave
trat von nun an in gleiches Recht wie sein Herr.
Der Glaube an einen allen Menschen gleich gnädigen Gott,
welche Christus, seinen Sohn, als ihren Mittler erkannten, wurde
zur Religion des römischen Staates angenommen. Wer diesen Glau-
ben nicht bekannte, wurde nicht als Mitglied des Staates betrachtet.
Der Grieche nannte die nichtgriechischen Völker Barbaren, der christ-
liche Römer Pagani, der christliche Deutsche Heiden, ein Name,
womit man seit den Kreuzzügen auch die Bekenner des Islam be-
zeichnete.
Der römische Staat mit seiner gemischten Bevölkerung war
jedoch schon zur Zeit von Constantin im argen Verfall. Die im
älteren Rom so innigen Familienbande wurden durch einreißende
Ehelosigkeit immer mehr gelockert, die alte Einfachheit in Lebensart
und Sitte wurde durch die aus den Provinzen zuströmenden Reich-
thümer und Genüsse vernichtet, die alterthümliche Sparsamkeit artete
in Habsucht aus, der rechtliche, gesetzmäßige ^Sinn war durch grie-
chische Sophistik verdorben. Die tiefe Frömmigkeit, die sich in der
Ehrfurcht gegen das Alter, die Schwachen und die Gesetze und deren
Vertreter aussprach, war in Neuerungssucht, und jene, welche sich
im Vertrauen auf die Vorsehung und Ergebung in ihren Willen
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