Die Geistlichkeit.
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Die Klöster nahmen raschen Fortgang und sie wurden in den
bewegten Zeiten des 5. bis 15. Jahrhunderts die eigentlichen Zuflucht-
stätten jeglicher Cultur, namentlich der wissenschaftlichen und künst-
lerischen. Das Gebot der Lectüre, was besonders die Benediktiner
übten, rettete die altgriechischen und altrömischen Literaturdenkmale,
die Ausschmückung der Gotteshäuser erhielt die Künste in Uebung.
Aber auch sür die Landwirthschaft hatten die Klöster, namentlich in
dem eigentlichen Deutschland, die segensreichsten Folgen. Sie waren
die Colonien des Mittelalters, da die ersten deutschen Klöster meist
mit italienischen Mönchen besetzt wurden, welche die Cultur ihrer
Heimalh hierher verpflanzten.
Die Klöster waren die Mittelstifter zwischen der weltlichen
Bevölkerung, den Laien, und der Geistlichkeit, denn in diese
zwei Körper hatte sich seit Constantins Uebertritt die Bevölkerung
des christlichen Westeuropa geschieden.
Die Geistlichkeit
aber war wiederum in mannichfache Glieder gesondert. Die unterste
oder Uebergangsftufe bildeten die Klosterkörperschasien, Mönche und
Nonnen. Daran schloß sich die Geistlichkeit, der Klerus, im Ge-
gensatz zu den Laien, die zur kirchlichen Gemeindeverwaltung und
Lehre Auserwählten*), der von Gott Geweiheten.
Diese Auserwählten waren von den Aposteln noch geweihet und
diese Weihe wurde sodann von den Geweiheten weiter gegeben unv
hat sich in der katholischen, wie auch in der anglikanischen Kirche
bis auf den heutigen Tag fortgepflanzt. Die Christen bildeten ge-
wissermaßen einen Staat im Staate, besondere Gemeinden mit Be-
amten, die zum Theil nach der römischen Municipalverfassung sich
gestalteten. Das demokratische Clement trat aber allgemach in den
Hintergrund, und das Ansehen der höhern Beamten, die durch vor-
geschrittenes Alter zur Wahl befähigt sehn mußten, stieg im Laufe
der Jahrhunderte, bis endlich der Papst als Christi Stellvertreter,
umgeben von einem Cardinalcollegium, erscheint, welches die Erwäh-
lung seines Nachfolgers zu besorgen hatte, wobei jedoch dem Volke
der Stadt Rom noch ein Antheil vergönnt war. Dem weltlichen
Herrn der Christenheit stand der Schutz des geistlichen Oberhauptes
derselben zu, ven auch Karl der Große und die Ottonen kräftig ge-
übt hatten. Gleiche Verpflichtung zum Schutze der geistlichen Be-
amten hatten die Landesherren. Daher aber gestand man der welt-
lichen Obrigkeit auch Antheil an der Wahl der Geistlichen, minde-
stens Bestätigung derselben zu.
Dieses Verhältniß zwischen Kirche und Reich, weltlicher und
geistlicher Gewalt bestand, wenn auch nicht ganz ungetrübt, als in
*) S. Guericke, Lehrbuch der christlichen Archäologie. Lpz. 1847.S. 21.
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Die Klöster nahmen raschen Fortgang und sie wurden in den
bewegten Zeiten des 5. bis 15. Jahrhunderts die eigentlichen Zuflucht-
stätten jeglicher Cultur, namentlich der wissenschaftlichen und künst-
lerischen. Das Gebot der Lectüre, was besonders die Benediktiner
übten, rettete die altgriechischen und altrömischen Literaturdenkmale,
die Ausschmückung der Gotteshäuser erhielt die Künste in Uebung.
Aber auch sür die Landwirthschaft hatten die Klöster, namentlich in
dem eigentlichen Deutschland, die segensreichsten Folgen. Sie waren
die Colonien des Mittelalters, da die ersten deutschen Klöster meist
mit italienischen Mönchen besetzt wurden, welche die Cultur ihrer
Heimalh hierher verpflanzten.
Die Klöster waren die Mittelstifter zwischen der weltlichen
Bevölkerung, den Laien, und der Geistlichkeit, denn in diese
zwei Körper hatte sich seit Constantins Uebertritt die Bevölkerung
des christlichen Westeuropa geschieden.
Die Geistlichkeit
aber war wiederum in mannichfache Glieder gesondert. Die unterste
oder Uebergangsftufe bildeten die Klosterkörperschasien, Mönche und
Nonnen. Daran schloß sich die Geistlichkeit, der Klerus, im Ge-
gensatz zu den Laien, die zur kirchlichen Gemeindeverwaltung und
Lehre Auserwählten*), der von Gott Geweiheten.
Diese Auserwählten waren von den Aposteln noch geweihet und
diese Weihe wurde sodann von den Geweiheten weiter gegeben unv
hat sich in der katholischen, wie auch in der anglikanischen Kirche
bis auf den heutigen Tag fortgepflanzt. Die Christen bildeten ge-
wissermaßen einen Staat im Staate, besondere Gemeinden mit Be-
amten, die zum Theil nach der römischen Municipalverfassung sich
gestalteten. Das demokratische Clement trat aber allgemach in den
Hintergrund, und das Ansehen der höhern Beamten, die durch vor-
geschrittenes Alter zur Wahl befähigt sehn mußten, stieg im Laufe
der Jahrhunderte, bis endlich der Papst als Christi Stellvertreter,
umgeben von einem Cardinalcollegium, erscheint, welches die Erwäh-
lung seines Nachfolgers zu besorgen hatte, wobei jedoch dem Volke
der Stadt Rom noch ein Antheil vergönnt war. Dem weltlichen
Herrn der Christenheit stand der Schutz des geistlichen Oberhauptes
derselben zu, ven auch Karl der Große und die Ottonen kräftig ge-
übt hatten. Gleiche Verpflichtung zum Schutze der geistlichen Be-
amten hatten die Landesherren. Daher aber gestand man der welt-
lichen Obrigkeit auch Antheil an der Wahl der Geistlichen, minde-
stens Bestätigung derselben zu.
Dieses Verhältniß zwischen Kirche und Reich, weltlicher und
geistlicher Gewalt bestand, wenn auch nicht ganz ungetrübt, als in
*) S. Guericke, Lehrbuch der christlichen Archäologie. Lpz. 1847.S. 21.