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Klemm, Gustav Friedrich
Allgemeine Cultur-Geschichte der Menschheit: nach den beßten Quellen bearbeitet und mit xylographischen Abbildungen der verschiedenen Nationalphysiognomien, Geräthe, Waffen, Trachten, Kunstproducte u.s.w. versehen (Band 9): Das christliche Westeuropa: mit 6 Tafeln Abbildungen — Leipzig: Verlag von B.G. Teubner, 1851

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.63449#0327

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Der Staatshaushalt.

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Diener der Gemeinden und Städte sind zumeist ähnlichen Bestimmungen
unterworfen.
Der Staatshaushalt
ist in den europäischen Staaten immer eine der wichtigsten Angele-
genheiten und Gegenstand der fortgesetzten Aufmerksamkeit, da die
Bedürfnisse der Staaten in den letzten fünfzig Jahren so namhaft
sich vermehrt haben. Die europäischen Staaten bilden einen grellen
Gegensatz zu dem so trefflich organisirten Staatshaushalte von Aegyp-
ten, China und Mexico, ja den meisten Staaten des heutigen Orients,
wo, mit Ausnahme der Türkei, von Staatsschulden keine Rede ist.
Im alten Griechenland und Rom waren, wie bei den Germa-
nen, die Staatsbedürfnisse theils durch die Einkünfte der den welt-
lichen oder geistlichen Zwecken gewidmeten Güter, theils durch Per-
sonalleistungen der Staatsangehörigen gedeckt, so der Unterhalt des
Königs, der Tempel und der Tempeldiener, der weltlichen Beamten
wie der Richter, der Verwalter, der Kriegsleute, Hofdiener, dann
der für diese nothwendigen Wohnstätten, Höfe, der Gränzanstalten,
der Straßen u. s. w. Ein großer Theil der Staatsbedürfnisse wurde
durch die Erzeugnisse der dem König oder den Tempeln angewiesenen
liegenden Gründe, durch den aus denselben eingehenden Pacht, durch
Zölle, dann aber durch die Regalien, wie Bergbau, Wald und Jagd,
Gewässer bestritten, der Ueberschuß aber in Magazinen und Schatz-
kammern für unvorhergesehene Bedürfnisse sorgsam aufbewahrt. Der-
artige unvorhergesehene Bedürfnisse werden durch außerordentliche Na-
turereignisse, Unglücksfälle und Kriege hervorgerufen. Wir lernten
bereits die Grundsätze kennen, nach denen die alten americanischeu
und das chinesische Reich ihren Staatshaushalt führten.
In Europa fand in ähnlicher, wenn auch nicht in so vollen-
deter und durchdachter Weife der Staatshaushalt ebenfalls Statt, bis
auf der einen Seite jene unsinnige Verschwendung eintrat, zu wel-
cher der Hof Ludwig XIV. von Frankreich das erste Beispiel gab,
und bis der fortwährende Kriegsstand zu den stehenden Heeren führte.
Bis dahin erhielt sich der Hof, die Kirche, die Stadt, die Gemeinde
wie die Familie aus eignen Mitteln, nach Grundsätzen, die mit den
chinesischen (s. C.-G. VI. 169) übereinstimmen. Man berechnete die
zu Gebote stehenden Mittel und richtete darnach die Ausgaben und
ordnete die Unternehmungen für das öffentliche Wohl. Wo Land-
stände vorhanden waren, wurden diesen zu gewissen Zeiten oder auch
in außerordentlichen Fällen die Staatsbedürfniffe bekannt gemacht
und demgemäß die Steuern auf die betreffenden Staatsmitglieder
vercheilt, wenn die gewöhnlichen Steuern und andere Staatsmittel
nicht ausreichen wollten.
Die gewöhnlichen Steuern waren die, welche der Lehn-
träger dem Lehnherren, seh dieser nun weltlichen oder geistlichen
 
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