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Kleinjung, Christine; Johannes Gutenberg-Universität Mainz [Contr.]
Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter (Band 11): Bischofsabsetzungen und Bischofsbild: Texte - Praktiken - Deutungen in der politischen Kultur des westfränkisch-französischen Reichs 835-ca. 1030 — Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2021

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.74403#0198
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4. Der Bistumsstreit bei Flodoard: Synoden, Bischöfe und der Papst

197

dete Königsweihe und Salbung König Ludwigs IV. und der Königin Gerberga
hinzuweisen. Die Vertreibung aus seiner Bischofsstad lastete Artold Graf Hugo
Magnus, Heribert von Vermandois und Wilhelm von der Normandie an. Artold
wurde in das Kloster St. Basie geschickt und Hugo von Vermandois an seiner
Stelle eingesetzt. Artold verweigerte nach eigener Aussage die Zustimmung zur
Weihe Hugos und appellierte an den apostolischen Stuhl. Seine Wiedereinset-
zung erfolgt nach seiner Darstellung nach der Eroberung der Stadt durch König
Ludwig IV. und durch die Hilfe Ottos I.
Artold verschweigt in seinem Libellus die vorhergehende Wahl Hugos und
die Akzeptanz der Wahl durch König Rudolf, was sich bei Flodoard in der
Historia jedoch findet.
Das Bischofsamt wird im Libellus als ministerium bezeichnet, der Amtsin-
haber muss würdig sein und das Amt richtig ausüben sowie der Leitungs-
funktion gerecht werden. Hier verwendet Artold — in der Redaktion Flodoards —
die Schlüsselbegriffe des karolingischen „Pariser Modells" des Bischofsamtes.
Die würdige Ausübung des Amtes wird durch zwei Handlungen symbolisiert:
durch Weihen und durch Salben.
Es folgt bei Artold die Schilderung der verschiedenen Versuche der Konfliktlö-
sung: Da die Frage der Bischofswürde auch auf einem colloquium placitum nicht
geklärt werden kann — die Rechtmäßigkeit eines solchen colloquiums wird aber
nicht diskutiert — wird eine Synode in Verdun einberufen, die beschließt, Artold
solle das Bistum vorläufig regieren. Hugo hingegen wird befohlen, in Mouzon zu
bleiben. Es kommt zu Verwüstungen des Bistums Reims durch Hugo Magnus
und Tetald von Blois.
Artold fasst die Ergebnisse der beiden Synoden von Verdun und Mouzon
zusammen, dieser Abschnitt entspricht der Schilderung Flodoards.
4.2.3. Die Synodalakten
In Ingelheim ist zu Gunsten Artolds entschieden worden. Hugo wurde als
pervasor der Reimser Kirche exkommuniziert. Er soll sich um Buße (penitentia)
und um würdige Wiedergutmachung (digne satisfactio) bemühen. Die Exkom-
munikation wird zu Beginn der Synodalakten in c. 2 der Gesta Synodalia von
Ingelheim erwähnt (Hugo als Invasor und Usurpator817) und die Exkommuni-
kationsformel der anwesenden Bischöfe in c. 13 zitiert:818

817 Cap. II. Item reclamatio Ardoldi Archiepiscopi, qualiter Hugo Pseudoepiscopus sedem suam illicite
invasit: Ardoldus Remensis ecclesie archiepiscopus propria de sede expulsus ex canonica auctoritate in
pristinum honorem est intronizatus. Hugo autem, qui eius sedem contra fas sibi usurpavit, anathematis
est mucrone multatus; eiusque ordinatores et qui ab eo sunt ordinati, nisi VI Idus Septembris Treueris
veniant et ibi pro erratibus dignam satisfaciendo penitentiam subeant, similem excommunicationis sen-
tentiam sustineant.

818 Laut Emst-Dieter Hehl ist die Formel vielleicht an erstmals bei Regino von Prüm überlieferte
Texte angelehnt Vgl. Cone. VI, 1, S. 137.
 
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