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Kleinjung, Christine; Johannes Gutenberg-Universität Mainz [Contr.]
Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter (Band 11): Bischofsabsetzungen und Bischofsbild: Texte - Praktiken - Deutungen in der politischen Kultur des westfränkisch-französischen Reichs 835-ca. 1030 — Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2021

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.74403#0248
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4. „Gegnerschaften"?

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diese nur sehr ungenau auf den Zeitraum von 992 bis 996 datiert werden kann1025.
Die urkundliche Überlieferung ist generell so schlecht, dass auf diesem Weg
keine Aussagen über Königsnähe gemacht werden können. Die Urkundenpraxis
unter Hugo Capet und Robert II. sah keine Unterzeichnung der Urkunden durch
Dritte vor, daher kann auf dem traditionellen Weg der Auswertung von Zeu-
genreihen keine Rückschlüsse auf Königsnähe gewonnen werden. Guyotjeannin
analysierte daher 1. Anwesenheit der Bischöfe bei Königsweihen, 2. Unter-
schriften der Bischöfe auf Königsurkunden und — zusammen mit dem König auf
Urkunden Dritter und 3. Die Fürsprachen von Bischöfen in Königsurkunden und
die Interventionen des Königs zu Gunsten von Bischöfen. Er identifizierte die
Bischöfe weiterhin als wichtigste Stütze der Königsmacht1026. Das gilt auch für
die Regierungszeit Roberts II. Bei Robert II. ist zu erkennen, dass er auch die
Kathedralkirche in Orleans mit großzügigen Stiftungen bedachte, die geistlichen
Institutionen im robertinischen Kerngebiet flächendeckend förderte und auch
Bischöfe wie Fulbert von Chartres als Berater schätzte1027.
Die Schriften können nicht in direkten Bezug mit dem politischen Handeln der
Könige gesetzt werden. Sie sind als Produkte zu lesen, die aus konkreten
Streitfällen entstanden sind, aber neues Wissen präsentieren, das in Konkurrenz
tritt zu den bischöflichen Wissensbeständen.

4. „Gegnerschaften"?
Nach der verbreiteten Meinung der Forschung stießen auf dem Konzil von St.
Basie im Juni 991 die beiden großen Gelehrten und Gegenspieler Abbo von
Fleury und Gerbert von Reims aufeinander1028. Die Frontstellung zwischen Abbo
und Gerbert wird von Pierre Riehe sogar bis ins Jenseits gezogen. Auch im
Jenseits stünden Abbo und Gerbert noch in verschiedenen Lagern: Abbo würde
als Heiliger und Märtyrer verehrt; Gerbert sei als Magier, Hexer verschrien1029.
Jedoch haben die beiden in ihren eigenen Werken kaum aufeinander Bezug
genommen. Gerbert erwähnt Abbo in den von ihm redigierten Akten über den
Prozess gegen Arnulf von Reims namentlich nur an einer Stelle1030. In der ge-
samten Korrespondenz Gerberts findet sich kein Brief an Abbo von Fleury.
Gerbert hat jedoch Abbo und besonders seine Aktivitäten zu Gunsten Arnulfs

1025 Dachowski sieht die Präsenz Abbos am Hofe als direkte Folge seines Erfolgs gegen Arnulf.

1026 Guyotjeannin, Les eveques.

1027 S. Kapitel König — Bischof — Abt in der monastischen Historiographie.

1028 Riche, Nouvelles Vies, S. 423; Foulon, Eglise et Reforme, S. 52 sieht hingegen Arnulf von Orleans
als den großen Gegenspieler Abbos in St. Basie. Zu Gerbert und Abbo vgl. auch Mostert, Gerbert
d'Aurillac mit Schwerpunkt auf der Verbreitung und Überlieferung der gelehrten Werke.

1029 Riche, Nouvelles Vies, S. 426f. Vgl. auch die Vorbemerkungen Pierre Riches in seiner Abbo-
Biographie (Abbon de Fleury, S. 5).

1030 MGH Cone. VI, 2, S. 408, 24.
 
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