3. Andreas von Fleury und seine Vita Gauzlini
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Baumaßnahmen zum Ausdruck bringt1253. Besonders eindrucksvoll ist Andreas'
Schilderung des Wiederaufbaus der Abtei unter Gauzlin nach dem großen Brand
1026.
Als Abt agiert Gauzlin so, wie wir es seit Abbo kennen. Er verteidigt das
Kloster nicht nur gegen den Zugriff von Laien, sondern wehrt sich auch stand-
haft gegen jegliche bischöfliche Einflussnahme. Dies wird beispielweise im An-
schluss an das Kapitel 17 deutlich. Hier geht Andreas zu der Feindschaft des
Bischofs Fulco von Orleans über, der den Einflüsterungen des Teufels erlag.
Aufgrund dieser Beeinflussung beschloss er nämlich, von Gauzlin die Unter-
werfung Fleurys unter die bischöfliche Jurisdiktion zu beanspruchen, auf die er
aber keinerlei Anrecht hatte: und so überredete der Teufel Fulco, am Festtag des
Heiligen Benedikt ohne Erlaubnis des Abtes Gauzlin nach Fleury zu gehen, in
Missachtung des päpstlichen Exemtionsprivilegs1254.
Um den Konflikt beizulegen, wurde ein Konzil einberufen, das höchstwar-
scheinlich in Orleans stattfand. Die Mönche von Fleury beriefen sich auf das
päpstliche Privileg Gregors V. vom November 9961255, nach dem der Bischof von
Orleans es niemals wagen sollte, das Kloster zu betreten, außer auf ausdrückliche
Bitte des Abtes und der gesamten Mönche der Abtei1256. Dieses Dokument wurde
auf dem Konzil öffentlich verlesen. Die Gegner — so werden die Bischöfe hier von
Andreas genannt (aduersarii) — reagierten mit großer Empörung darauf und
verkündeten, das Privileg zu verbrennen, sollten sie seiner je habhaft werden.
Über diesen Tumult erstattete ein päpstlicher Legat Bericht an den Papst1257.
Erst durch die Intervention des Papstes wird schließlich später die Ausein-
andersetzung zu einem Ende gebracht: Andreas führt die Briefe des Papstes an,
mit denen er die Bischöfe und Bischof Fulco im Speziellen zur Ordnung ruft.
Letzterer wird nach Rom zum Rapport bestellt und bei Nichtbeachtung dieser
Anordnung mit Exkommunikation bedroht1258. Abschließend inseriert Andreas
den Brief an Gauzlin, in dem dieser gelobt wird, die apostolische Autorität der
römischen Kirche verteidigt zu haben1259. Die Bischöfe sind Gegner der Mönche
und sie stehen außerhalb der Welt des Andreas von Fleury. Ihre Handlungen, die
den Interessen Fleurys widersprechen, gehen auf Einflüsterungen des Teufels
zurück. Der Konflikt zwischen Gauzlin und Fulco erscheint als logische Fort-
setzung der Auseinandersetzungen zwischen Abbo und Arnulf von Orleans.
Doch können selbst Bischöfe durch das Handeln eines hervorragenden Abtes
zum Guten bewegt werden, wie Andreas an einer Schenkungsepisode darstellt:
1253 Ein Großteil der Vita besteht aus den Nachrichten über Rückführung von entfremdetem
Kirchengut, über Ankauf, Tausch, Erweiterung des Klosterbesitzes. Schenkungen, Stiftungen
werden verzeichnet. Baumaßnahmen, Fresken die Gauzlin ausführen ließ, geschildert.
1254 Andreas von Fleury, Vita Gauzlini, c. 18 a, S. 50.
1255 Papstregesten Gregor V. — RI 11,5 Nr. 777; Druck: Zimmermann, Papsturkunden, S. 655, Nr. 335.
Vgl. dazu Lemarignier, Etüde, S. 11; Ders., L'exemption monastique, S. 311,
1256 Andreas von Fleury, Vita Gauzlini, c. 18 b, S. 52.
1257 Papstregesten Johannes XVIII. RI 11,5 Nrr. 1026, 1027, 1028.
1258 RI II, 5, Nr. 1029
1259 Andreas von Fleury, Vita Gauzlini, c. 18 c-f. Zu dem Brief Johannes XVIII. RI 11,5, Nr. 1030; Druck:
Zimmermann, Papsturkunden, S. 840, Nr. 441.
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Baumaßnahmen zum Ausdruck bringt1253. Besonders eindrucksvoll ist Andreas'
Schilderung des Wiederaufbaus der Abtei unter Gauzlin nach dem großen Brand
1026.
Als Abt agiert Gauzlin so, wie wir es seit Abbo kennen. Er verteidigt das
Kloster nicht nur gegen den Zugriff von Laien, sondern wehrt sich auch stand-
haft gegen jegliche bischöfliche Einflussnahme. Dies wird beispielweise im An-
schluss an das Kapitel 17 deutlich. Hier geht Andreas zu der Feindschaft des
Bischofs Fulco von Orleans über, der den Einflüsterungen des Teufels erlag.
Aufgrund dieser Beeinflussung beschloss er nämlich, von Gauzlin die Unter-
werfung Fleurys unter die bischöfliche Jurisdiktion zu beanspruchen, auf die er
aber keinerlei Anrecht hatte: und so überredete der Teufel Fulco, am Festtag des
Heiligen Benedikt ohne Erlaubnis des Abtes Gauzlin nach Fleury zu gehen, in
Missachtung des päpstlichen Exemtionsprivilegs1254.
Um den Konflikt beizulegen, wurde ein Konzil einberufen, das höchstwar-
scheinlich in Orleans stattfand. Die Mönche von Fleury beriefen sich auf das
päpstliche Privileg Gregors V. vom November 9961255, nach dem der Bischof von
Orleans es niemals wagen sollte, das Kloster zu betreten, außer auf ausdrückliche
Bitte des Abtes und der gesamten Mönche der Abtei1256. Dieses Dokument wurde
auf dem Konzil öffentlich verlesen. Die Gegner — so werden die Bischöfe hier von
Andreas genannt (aduersarii) — reagierten mit großer Empörung darauf und
verkündeten, das Privileg zu verbrennen, sollten sie seiner je habhaft werden.
Über diesen Tumult erstattete ein päpstlicher Legat Bericht an den Papst1257.
Erst durch die Intervention des Papstes wird schließlich später die Ausein-
andersetzung zu einem Ende gebracht: Andreas führt die Briefe des Papstes an,
mit denen er die Bischöfe und Bischof Fulco im Speziellen zur Ordnung ruft.
Letzterer wird nach Rom zum Rapport bestellt und bei Nichtbeachtung dieser
Anordnung mit Exkommunikation bedroht1258. Abschließend inseriert Andreas
den Brief an Gauzlin, in dem dieser gelobt wird, die apostolische Autorität der
römischen Kirche verteidigt zu haben1259. Die Bischöfe sind Gegner der Mönche
und sie stehen außerhalb der Welt des Andreas von Fleury. Ihre Handlungen, die
den Interessen Fleurys widersprechen, gehen auf Einflüsterungen des Teufels
zurück. Der Konflikt zwischen Gauzlin und Fulco erscheint als logische Fort-
setzung der Auseinandersetzungen zwischen Abbo und Arnulf von Orleans.
Doch können selbst Bischöfe durch das Handeln eines hervorragenden Abtes
zum Guten bewegt werden, wie Andreas an einer Schenkungsepisode darstellt:
1253 Ein Großteil der Vita besteht aus den Nachrichten über Rückführung von entfremdetem
Kirchengut, über Ankauf, Tausch, Erweiterung des Klosterbesitzes. Schenkungen, Stiftungen
werden verzeichnet. Baumaßnahmen, Fresken die Gauzlin ausführen ließ, geschildert.
1254 Andreas von Fleury, Vita Gauzlini, c. 18 a, S. 50.
1255 Papstregesten Gregor V. — RI 11,5 Nr. 777; Druck: Zimmermann, Papsturkunden, S. 655, Nr. 335.
Vgl. dazu Lemarignier, Etüde, S. 11; Ders., L'exemption monastique, S. 311,
1256 Andreas von Fleury, Vita Gauzlini, c. 18 b, S. 52.
1257 Papstregesten Johannes XVIII. RI 11,5 Nrr. 1026, 1027, 1028.
1258 RI II, 5, Nr. 1029
1259 Andreas von Fleury, Vita Gauzlini, c. 18 c-f. Zu dem Brief Johannes XVIII. RI 11,5, Nr. 1030; Druck:
Zimmermann, Papsturkunden, S. 840, Nr. 441.