Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 29.1911

DOI Heft:
Nr. 7
DOI Artikel:
Selig, Theodor: Die Bruderschaften des Landkapitels Riedlingen, [8]
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.32978#0135

DWork-Logo
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
109

v. Alleshausen, 2. Präfekt Jakob Maurer,
Schultheiß von Seekirch, erster Assistent:
Michael Gaißer, Amann von Tiefenbach.
Auch in der folgenden Zeit standen die
3 Schultheißen der Pfarrei stets an der
Spitze des Rates. Man unterschied dann
beim marianischen Rat die guinckecemviri
(15 Männer) mit 2 Präfekten und
2 Assistenten, den orcko virZinum, 15
guincienae mit 2 praekecti88L6 und zwei
388i8trice8, den orcto nuptarum (Frauen
und Witwen mit 2 Präfektinnen, 2
Assistentinnen, 15 guinäonae. Darnach
richtete sich auch die Ordnung der Prozes-
se o n, bei der anfangs Kreuz, Baldachin,
3 Fahnen, 1 Statue und Lichter mitge¬
tragen wurden. Später ist dann von
15 cl^pikorae, von 15 vir§ine8 minore8
und inaiore8 die Rede. Die einen trugen
Schilde, die anderen weiße, gelbe und rote
Kerzen (je 5). 1724 wurde die Prozes¬
sionsordnung auf neue festgestellt. Es
wurde eine Tafel des hl. Schutzengels,
des Allerheiligsten, der unbefleckten Emp-
fängnis und des hl. Josef mitgetragen.
Eine neue Prozessionsstatue der Mutter-
gottes erhielt die Bruderschaft i. I. 1691
von der 15 jährigen Jungfrau Ursula
Ganth von Alleshausen. Diese, noch gesund,
sagte unter ihren Altersgenossinnen ihren
Tod voraus und vermachte ihre Mitgift
mit Zustimmung der Eltern, nämlich
37 fl., der Bruderschaft zum Anschaffung
der Statue.
Anno 1737 wurden unter Pfarrer
Norbert Holbein die Statuten und
Regeln der Bruderschaft iu 23 ZK fest-
gestellt. Diese betreffeu den Rosenkranz-
altar mit dem Bild der hl. Jungfrau,
des hl. Dominikus, der hl. Katharina
von Siena und der 15 Rosenkranzgeheim-
nisse, ferner die Bruderschaftsgottesdienste
(Monatssonntage mit Rosenkranzpredigt
und Prozession), Andachten, Pflichten und
Gewalt des Präses und der Ratsmit-
glieder, das Tragen der Stäbe, Schilde
und Kerzen bei der Prozession, Opfer-
gang am Titularfeft und an den 4 Neben-
festen (Unbefl. Empfängnis, M. Verkünd.,
M. Geburt, M. Lichtmeß, M. Himmel-
fahrt), Pflichten und Betragen der Bru-
derschaftsmitglieder, Bruderschaftszettel,
Bruderschaftsmessen für die Verstorbenen
u. a. Die Ordnung beim Opfergehen

und Prozessioiren wurde unter Abt
Edmund a. 1748 aufs neue festgestellt.
Der Rosenkranz alt ar erhielt 1713
eine Jndulgenz auf 7 Jahre, welche Papst
Benedikt XIV. a. 1755 erneuerte. Das
von Landthaler aus Kappel geschnitzte
schöne Muttergottesbild wurde vermutlich
a. 1897 aus der Kirche entfernt. Die
Opfereinnahmen wurden von einem
besonderen Kassier verrechnet. Das Ver-
mögen der Bruderschaft wurde später mit
dem der Kirchenpflege vereinigt. Beson-
dere Rechnungen sind keine gefunden
worden. Am Rosenkranzfeft kam früher
jedesmal ein Dominikaner und hielt die
Festpredigt; dafür erhielt er einen Gulden.
Die Verbreitung der Bruderschaft
war ziemlich groß. Aber das Verzeich-
nis der einzelnen Mitglieder beginnt erst
mit dem Oktober 1723 und wird fortge-
führt zunächst bis 1798. Mit findet dar-
in Mitglieder von mehr als 30 Ortschaf-
ten aus nah und fern. Erwähnt fei hier
nebenbei, daß sich am 15. August 1760
Franz Siegerist von Altbreisach, „kunst-
reich erfahrener Maler", der den Plafond
im Chor der Pfarrkirche verfertigte, in
die Bruderschaft zu Seekirch aufnehmen
ließ.
Auch mit dieser Bruderschaft war ein
„Perpetuum ?8alterium 6. V. iA." ver-
bunden, ein „ewiger Rosenkranz",
dessen Mitglieder bestimmte Betstunden
hielten zur Erlangung einer glückseligen
Sterbstunde. Zu diesem Zweck wurden
Zettel ausgegeben mit der Aufschrift
„Weckuhr zum Sterbstündlein" und dem
Bild eines Sterbenden und Text über
Zweck und Pflichten. (Siehe „D.-A. v.
Schw." 1905 S. 100f). Ein besonderes
Verzeichnis der Mitglieder des „ewigen
Rosenkranzes" in Seekirch geht von
1723 — 1810.
Nun kam für die Bruderschaft offenbar
eiue kritische Zeit, welche deren Fortbestand
in Frage stellte; denn von 1810 (excl.)
bis 1824 wurde niemand ausgenommen.
Unter Pfarrer Gärtners wurdenstvon
1825—1838 wieder Mitglieder eingeschrie-
ben, dann trat wieder eine Pause ein;
schon a. 1830 war das Bruderschaftsopfer
von der Gemeinde (verweigert^ worden.
Pfr. Allmayer erneuerte die^ Bruder-
schaft i. I. 1851, versuchte neues Leben
 
Annotationen