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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 29.1911

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Nr. 10
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Rummel, Anton: Streitigkeiten der Edelfrau Dorothea von Neuhausen zu Obersulmetingen mit der Geistlichkeit zu Schemmerberg, Kappel, Untersulmetingen u.s.w., [1]: (nach den Akten des Schloßarchivs zu Mittelbiberach 1602-1639)
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Selig, Theodor: Die Bruderschaften des Dekanats Riedlingen, [10]
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https://doi.org/10.11588/diglit.32978#0174

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148

ging sie um Geld an im Jahre 1622.
Ob endlich Witwe Dorothea von Neu-
hausen Güter erworben und wie viel sie
Geld an das Haus Oesterreich ausgeliehen
hat, darüber findet sich nichts weiteres
in den Akten.
Wir sehen, wie alle Schaden, so war
Dorothea von Neuhausen auf Güter-
erwerbungen erpicht, aber nicht bloß das,
fie war auch bestrebt, ihre Rechte zu ver-
teidigen und so kam es zu manchen Strei-
tigkeiten zwischen ihr und denjenigen,
welche ihr in die Quere kamen.
Im Jahre 1623 hatte sie einen Streit
mit dem Vikar Matthäus Alber von
Schemmerberg bezw mit dessen Principal,
dem Kloster Salmansweil wegen der Klein-
zehnten in einigen Wiesen beim Rotbach.
Weil die Sache zu geringfügig und das
Streitobjekt zu weit entfernt war von
Mainz, beauftragte das Bischöfliche Ge-
richt zu Mainz, wohin der Vikar Alber
appelliert hatte, den Or. Jacob Reinhardt,
Stadtsyndikus von Ehingen und den Hof-
meister Georg Kcenkl vom Kloster Hegg-
bach, den Augenschein zu nehmen über
die Wiesen und die Zeugen zu vernehmen.
Dieser Auftrag wurde gegeben am 1.
Juli 1623.
Die Zahl der Wiesen, von welchen
Vikar Alber Zehnt forderte und Frau
von Neuhaufen keinen geben wollte, ist
drei. Sie find beim Rotbach gelegen und
die erste heißt, weil sie bei der Mühle
gelegen ist, die Mühlwiese, die zweite
wird die Michaelswiese auf der Laubunde
gelegen genannt. Diese Wiesen sind teils
beim Rotbach, teils bei der Mühle neben
dem Gemüsegarten und neben den Wie-
sen der Bauern Martin Römer und Georg
Maier. Der Kläger Vikar Alber bringt
vor, daß die genannten Wiesen innerhalb
der Pfarrei Schemmerberg gelegen seien,
denn der Rotbach trenne die Pfarreien
Obersulmetingen und Schemmerberg von
einander, ferner bringt er vor, daß die
Vorgänger der Besitzer dieser Wiesen vor-
einigen Jahren dem Pfarrer von Schem-
merberg entweder den Zehnten oder eine
entsprechende Geldsumme gegeben haben;
erst seit ungefähr 15 Jahren hätten die
Adligen aus Mittelbiberach einige dieser
Wiesen gekauft; andere Wiesen hätten die
Bauern von denselben im Erbpacht oder

Zeitpacht; daher komme es, daß sie den
Zehnten von diesen Wiesen nicht geben
und zu geben verbieten und sich brüsten,
sie seien exempt, während sie doch keinen
Beweis für dieses Privilegium liefern
können. In Folge dessen sei er, der Vikar
von Schemmerberg, gezwungen gewesen,
zur Verteidigung seiner Pfarrrechte zu
klagen.
Diesen Klagen gegenüber stellten vr.
Jacob Reinhardt und Hofmeister Georg
Krenkl fest 1) daß man von allen Früch-
ten der Erde Zehnten geben müsse, 2) daß
der Heuzehnte derjenigen Kirche, in deren
Gebiet die Wiesen liegen, zu leisten sei,
3) daß die strittigen Wiesen im Gebiete
des Klägers sich befinden, 4) daß die Be-
klagten dem Kläger den Zehnten genann-
ter Wiesen nicht ohne Verletzung des Ge-
wissens verweigern können und daß die
Beklagten seit einigen Jahren die Reich-
ung des Zehnten auf die ungerechteste
Weise verweigert hätten, 5) daß die Be-
klagten dazu zu verurteilen feien, daß fie
sowohl die verfallenen, als auch die zu-
künftigen Zehnten ohne irgend einen Ab-
zug von diesen innerhalb der Pfarrei
Schemmerberg gelegenen Wiesen an den
Kläger entrichten müssen. Zu Zeugen,
ob der Rotbach die Grenze zwischen Schem-
merberg und Obersulmetingen fei und ob
früher der Zehnte nach Schemmerberg
entrichtet wurde, hatten Or. Reinhardt
und Hofmeister Krenkl folgende Personen
vorgefordert: Georg Maier, Christoph
Hörmann, Anna Römer und ihre Söhne
Hieronymus und Johannes, alle aus
Schemmerberg; dann Johannes Speng-
ler, Johannes Bader, Christian Römer,
Schultheiß Thomas Werz, Georg Mozen,
Anna Molitor und Johannes Psender,
alle aus Obersulmetingen. Wie dann das
Bischöfliche Gericht zu Mainz entschieden
hat, sagen die Akten nicht. (Schluß f.)
8ig. vle gluaerrchattrn a«5 vekanstz
Hieaiingen^ (Forts)
(Ilgen clork.
Der Ort lag ehemals in der Herr-
schaft Gundelfingen und kam mit dieser
an das Haus Fürstenberg; die Pfarrei
gehörte zum Dekanat Munderkingen (bis
1817). Das Gemälde aus dem rechten
Seitenaltar der Uigendorfer Pfarrkirche
 
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