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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 29.1911

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Nr. 11
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Hehle, Josef: Die ehemalige St. Blasius-Priesterfraternität in Ehingen a. N. im 15. - 18. Jahrhundert, [1]
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Rummel, Anton: Streitigkeiten der Edelfrau Dorothea von Neuhausen zu Obersulmetingen mit der Geistlichkeit zu Schemmerberg, Kappel, Untersulmetingen u.s.w. [2]: (nach den Akten des Schloßarchivs zu Mittelbiberach 1602-1639)
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https://doi.org/10.11588/diglit.32978#0191

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165

übrigen späterer: Zusätze enthalten nähere
Präzisierungen einzelner Artikel der Sta-
tuten, darunter auch einige Milderungen
derselben z. B. durch die Bestimmung,
daß das Nichterscheinen bei einer Vigil
oder bei einer Totenmesse nnr einen A b-
zug an den Präsenzgeldern herbeiführen
solle, dagegen ein vollständiger Ver-
last derselben erst dann eintreten solle,
wenn ein contrater mährend der Zeit
dieser gottesdienstlichen Verrichtungen im
Wirtshaus sitzen und sich mit Spielen
und Trinken abgeben würde. Andere
Zusätze dagegen bedeuten Verschärfungen
der Statuten und sind, wie aus dem Wort-
laut derselben zu entnehmen ist, veran-
laßt durch mancherlei immer wieder vor-
kommende Pflichtverletzungen der Mit-
glieder, namentlich auch durch unbotmäßi-
ges und oppositionelles Verhalten dersel-
ben gegen die offiziellen Vertreter der
Fraternität. Als Vorstand derselben näm-
lich funktioniert der jeweilige Pfarrherr.
Ihm stehen 3—4 weitere Funktionäre zur
Seite, welche von der versammelten Fra-
ternität alljährlich um Weihnachten neu
gewählt werden und ebensogut wie der
Vorstand selbst strikten Gehorsam von
seiten der Mitglieder bezüglich der gottes-
dienstlichen Akte beanspruchen können,
nämlich ein Deputaten (bezw. später 2 De-
putat! nebst einem ^äjuvctus) sowie 2
procuratorea oder Pfleger. Letztere hat-
ten allem Anschein noch die Bruderschafts-
kasse zu verwalten, welche wenigstens in
späterer Zeit Fraternitäts- oder Prä-
senzpflege genannt wurde. Über die
letztere enthalten die Statuten mancherlei
Bestimmungen, welche darauf abzielen,
der Fraternität immer reichlichere Ein-
nahmen zu verschaffen. In die Kasse
derselben, aus welcher die Prüsenzgelder
entrichtet wurden, flössen vor allem die
bereits erwähnten Eintritts- und Sterbe-
gebühren nebst den Strafgeldern sowie
gewisse Geldbeträge anläßlich von Jahr-
tagsstiftungen, bezüglich deren ausdrück-
lich bestimmt ist, daß jeder Stifter, wem:
er mit dem betr. Jahrtag zugleich eine
Vigil (Totenofficium) verbunden wissen
will, speziell für diese den Betrag von
20 Pfund „Haller" als Fonds für die
betr. Präsenzgelder au die Fraternitäts-
kasse zu entrichten hat. übrigens wurden

dieser Kasse auch viele Jahrtagsstiftungen
vollständig zugewendet und zwar schon
in der Erstlingsperiode der Fraternität,
wie aus 2 Stiftungsurkunden von den
Jahren 1445 und 1472 ersichtlich ist *").
(Schluß folgt.)

Streitigkeiten üer küelttau Dorothea
von Neuhausen ru Oversuimetingen mit ürr
Geistlichkeit ru Schemmerverg, Dappel,
Untersuimetingen u. s. w.
(nach den Akten des Schloßarchivs zu Mittel-
biberach 1602—1639.)
- -Schluß.)
Einen zweiten Streit hatte Dorothea
von Neuhausen im Jahre 1624 mit dem
Pfarrer Nikolaus Sarwey zu Kappel bei
Buchau oder vielmehr wegen dieses Pfar-
rers mit dem Ordinariat zu Constanz.
Sarwey, Pfarrer zu Kappel, hatte näm-
lich im Auftrag der Aebtissin von Buchau
eiu Mandat vom Ordinariat zu Constanz
der Frau von Neuhausen zu Obersul-
metiugen zu übergeben. Frau von Neu-
hausen und ihr Verwalter Wilhelm Han-
del, die nichts Gutes ahnten und meinten,
es sei ein Mandat wegen des Streites
zwischen Stift Bnchau und den Herren
von Ulm und von Neuhausen betref-
fend die Cornelierleute und den Forst-
wald im Mittelbiberacher Gebiet, ließen
Pfarrer Sarwey gar nicht vor, sondern
Handel und seine Diener empfingen ihn
mit Schimpfen und Fluchen. Am andern
Tag versuchte es Pfarrer Sarwey noch
einmal seinen Auftrag auszurichteu und
nahm mit sich ins Schloß 2 Bauersleute,
indes er wurde wieder ungnädig ausge-
nommen und mußte die Flucht ergreifen.
a) Jui Jahr stiftet die adelige Witwe
Barbara „vom Stain", geborene von Rischach
(d. h. Reischach), mit ihrem Sohn Jakob bei der
aus dem Kirchherrn und den Kaplänen und den
übrigen Priestern zu Ehingen bestehenden Bruder-
schaft 2 „Iahrziten" (^- Iahrtage), bei denen von
jedem dieser Geistlichen eine Seelenmesse gelesen
und von allen zusammen in der Morgenfrühe
eine Vigil gesungen werden soll. DieFundation
besteht aus einem jährl. Zins von sV- Pfund
„Haller." b) Im I. ^72 stiften die Edlen
Hans Konrad und Jörg von1Verclnorv(—Wernau
b. Erbach) ebenfalls bei dieser Bruderschaft einen
alljährlich viermal in der obigen Weise abzu-
haltenden „üaurtaA", welcher fundiert wird durch
die Vergebung einer großen Wiese bei Ulrbscir
(—Erbach) an die Bruderschaft. — Auf diese
Stiftung werde ich unten zurttckkommen.
 
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