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Mansfelder Gebirgskreis.
Wippra.
Ein Marktflecken von geringer Grösse und durch das enge ungleiclnuässig
geformte Thal des gleichnamigen Flusses mannigfach zerrissen, mit 1880: 1106;
1890: 1066 Einwohnern, liegt 19 km südwestlich von Hettstedt, unweit der Ver-
einigung der „alten" und der „schmalen" Wipper. Ursprünglich war es der
Hauptort einer zum grösseren Teil im Friesenfelde, zum kleineren im Schwaben-
gau gelegenen Freiherrschaft bezw. Grafschaft, welche den gleichnamigen, schon
um 1045 urkundlich erwähnten Edelherren von Wippra gehörte und nach einem
Lehnbriefe des Erzbischofs Albrecht v. Magdeburg vom Jahre 1523 ausser dem
Flecken Wippra die Dörfer Popperode, Hilkenschwende und die wüst ge-
wordenen Dörfchen Haselbach, Luttenheim (1718 Lüttgenhain), Nuendorf,
Gerenschwende, Atzenschwende, Bodenschwende und die Gretenmtihle
umfasste.
Später werden zu Wippra gezählt: B r a u n s c h w e n d e, Iv ö n i g e r o d e,
Biesenrode, Abberode, Hermerode, Ritzkerode, Steinbrücken und
Friesdorf. Dies geschah nach der Vereinigung mit der Herrschaft Rammelburg.
Der bisher noch nicht erklärte Name des Flusses und Fleckens, welcher
letztere ohne Zweifel nach dem ersteren benannt ist, und der auch noch in andern
jetzt oder doch ehemals deutschen Landschaften (so die Wipper oder Wupper, ein
Zufluss des Rheins; die Wipper, ein Zufluss der Unstrut; die Wipper in Pommern,
die Wipper im thüringischen Osterlande, und vermutlich auch die Wjeprz, ein
von rechts kommender Zufluss der Weichsel, der wohl schon in der Urzeit
von germanischen Anwohnern seinen später slawisch umgestalteten Namen er-
halten hat,) vorkommt und im 8. Jahrhundert Uuipparacha, 964 Wippere, 1135
Wippera, 1154 Wippere, 1376 Wyppere, 1382 Wippera, Wipfera, 1523 Wippra
geschrieben wird, bedeutet ein in zitternder Bewegung befindliches,
eilendes, wippendes Wasser. (Vgl. unser weifen und wippen, Wipfel und
Wimpel 4)
Die Edelherren von Wippra, welche zeitweilig auch als Grafen von Wippra
bezeichnet werden, und deren Wappen leider nicht bekannt geworden ist, hausten
auf dem nördlich dicht über dem Flecken gelegenen Schlosse (siehe Nr. 111 auf
Seite 229), einem der ältesten am Harze, von welchem nur spärliche Überbleibsel
noch erhalten sind, welches aber einen bedeutenden Umfang gehabt haben muss,
wie nicht nur die Ausdehnung des Schlosshofes, sondern auch der Umstand be-
weist, dass in einer Urkunde vom Jahre 1321 vier Burgmänner (castellani) des
Schlosses Wippra aufgezählt werden. Den Kern des Schlosses bildet ein in der
Richtung von W. nach 0. längs der Wipper sich erstreckender und hoch über
dieselbe sich erhebender Rücken aus Thonscbiefer, dessen Scheitelrand von einer
aus sehr alten Backsteinen grossen Formats erbauten Mauer eingefasst war, welche
der Ausdehnung des Rückens sich anschloss. Die Länge des Burghofs innerhalb
der Mauer beträgt 90—95 Schritt, die Breite an der breitesten Stelle des Rückens
50—55 Schritt, während die beiden etwas kurz ausfallenden Schmalseiten nur
0 Grösster, die Ortsnamen des Mansfelder Gebirgskreises. (Zeitschrift des Harzver.
XIX, S. S28. 1886.)
Mansfelder Gebirgskreis.
Wippra.
Ein Marktflecken von geringer Grösse und durch das enge ungleiclnuässig
geformte Thal des gleichnamigen Flusses mannigfach zerrissen, mit 1880: 1106;
1890: 1066 Einwohnern, liegt 19 km südwestlich von Hettstedt, unweit der Ver-
einigung der „alten" und der „schmalen" Wipper. Ursprünglich war es der
Hauptort einer zum grösseren Teil im Friesenfelde, zum kleineren im Schwaben-
gau gelegenen Freiherrschaft bezw. Grafschaft, welche den gleichnamigen, schon
um 1045 urkundlich erwähnten Edelherren von Wippra gehörte und nach einem
Lehnbriefe des Erzbischofs Albrecht v. Magdeburg vom Jahre 1523 ausser dem
Flecken Wippra die Dörfer Popperode, Hilkenschwende und die wüst ge-
wordenen Dörfchen Haselbach, Luttenheim (1718 Lüttgenhain), Nuendorf,
Gerenschwende, Atzenschwende, Bodenschwende und die Gretenmtihle
umfasste.
Später werden zu Wippra gezählt: B r a u n s c h w e n d e, Iv ö n i g e r o d e,
Biesenrode, Abberode, Hermerode, Ritzkerode, Steinbrücken und
Friesdorf. Dies geschah nach der Vereinigung mit der Herrschaft Rammelburg.
Der bisher noch nicht erklärte Name des Flusses und Fleckens, welcher
letztere ohne Zweifel nach dem ersteren benannt ist, und der auch noch in andern
jetzt oder doch ehemals deutschen Landschaften (so die Wipper oder Wupper, ein
Zufluss des Rheins; die Wipper, ein Zufluss der Unstrut; die Wipper in Pommern,
die Wipper im thüringischen Osterlande, und vermutlich auch die Wjeprz, ein
von rechts kommender Zufluss der Weichsel, der wohl schon in der Urzeit
von germanischen Anwohnern seinen später slawisch umgestalteten Namen er-
halten hat,) vorkommt und im 8. Jahrhundert Uuipparacha, 964 Wippere, 1135
Wippera, 1154 Wippere, 1376 Wyppere, 1382 Wippera, Wipfera, 1523 Wippra
geschrieben wird, bedeutet ein in zitternder Bewegung befindliches,
eilendes, wippendes Wasser. (Vgl. unser weifen und wippen, Wipfel und
Wimpel 4)
Die Edelherren von Wippra, welche zeitweilig auch als Grafen von Wippra
bezeichnet werden, und deren Wappen leider nicht bekannt geworden ist, hausten
auf dem nördlich dicht über dem Flecken gelegenen Schlosse (siehe Nr. 111 auf
Seite 229), einem der ältesten am Harze, von welchem nur spärliche Überbleibsel
noch erhalten sind, welches aber einen bedeutenden Umfang gehabt haben muss,
wie nicht nur die Ausdehnung des Schlosshofes, sondern auch der Umstand be-
weist, dass in einer Urkunde vom Jahre 1321 vier Burgmänner (castellani) des
Schlosses Wippra aufgezählt werden. Den Kern des Schlosses bildet ein in der
Richtung von W. nach 0. längs der Wipper sich erstreckender und hoch über
dieselbe sich erhebender Rücken aus Thonscbiefer, dessen Scheitelrand von einer
aus sehr alten Backsteinen grossen Formats erbauten Mauer eingefasst war, welche
der Ausdehnung des Rückens sich anschloss. Die Länge des Burghofs innerhalb
der Mauer beträgt 90—95 Schritt, die Breite an der breitesten Stelle des Rückens
50—55 Schritt, während die beiden etwas kurz ausfallenden Schmalseiten nur
0 Grösster, die Ortsnamen des Mansfelder Gebirgskreises. (Zeitschrift des Harzver.
XIX, S. S28. 1886.)