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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0041

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35

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Verlagfürval ganz«
Jahr grnowwen i ä.
r« kr., für dar halbe
Jahr 54 kr., für eia
Vierteljahr 30 kr.
Durch vte Postämter
vom Postamt M o r,
bach oder Heidel,
berg bezogen mit dem
gewöhnlichen Postaus,
schlag.

für Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Nro. 9. Mosbach, den 30. Januar 1888. (Dienstag.)

Amtliche Bekannt mach unge n.
Nco. 1979- Die Ausstellung von V^rmögenszeugnissen durch tne Gemekndkräthe betreffend.
Nach einer Verfügung Hochlöblicher Regierung des Un-errheinkrersts vom 11. l. M», Nro. 747, Verordnungs-
blatt No. 4, S. 9, soll in den allen Üntersuchungsacten ««geschlossenen Vrrmögrnszeugnrssrn künftig aus-
drücklich enthalten sein:
g) ob der Untersuchte Fahrniß-Vermögen besitze, und in welchem Werthe?
b) ob er Eigenthümer von Liegenschaften sei, welchen Werth dieselben haben, und wieviele Pfand-
lasten darauf ruhen ?
c) ob er späterhin einen Vermögensanfall zu erwarten habe? auf welchem Wege, und in welchem
ohngefähren Betrage?
Die Gemeinderäthe werden daher angewiesen, in allen Vermögrnszeugnissea, welche von ihnen verlangt
werden, obige drei Fragen genauestens zu beantworten, indem sie sonst zu gewärtigen haben, daß mangelhafte
Zeugnisse auf ihre Kosten zur Vervollständigung zurückgesandt werden.
Mosbach, den 23. Januar 1838.
Großherzogliches Bezirksamt,

vr. F
Nro. 1969. Mosbach. Zwischen dem Großhrrzogl.
Stift Mosbach und der G<meinde Mittelschefflenz kam
wegen des dem erster» auf ter Gemarkung der lrtztern
zustehenden großen und kleinen Zehntens unterm 12. Juli
v. I- ein Zkhntablösungsvertrag zu Stande. Alle die-
jenigen, welche Rechte hieran zu habrn glauben, werden
daher aufgrfordert, solche in einer Frist von 3 Monaten
nach den in dem H. 74 bis 77 des Zehntablösungsgesetzes
enthaltenen Bestimmungen zu wahren, andernfalls aber
sich lediglich an Len Zehntberechtigten zu halten.
Mosbach, den 23. Januar 1838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Di-. Fauth.
Präclusiv-Bescheid.
Nro. 880- Eberbach. In der Gantsache des Schmied,
Meisters Wilhelm Krauth zu Ebrrbach werden hiermit
olle dikjerügen, welche die Anmeldung ihrer Forderungen
unterlasse» haben, von der vorhandenen Masse ausge-
schlossen.
Ebrrbach, den 22. Januar 1838-
Großherzogliches Bezirksamt,
Kuntz.
vllr. Kohner.

a u r h.
vllr. Bohn.
Fruchtversteigerung.
Billigheim. Donnerstag den 1. Februar d. I.,
Nachmittags 2 Uhr, werden in Stein im Gasthaus zur
Krone öffentlich vrrsieigt:
20 Malter Korn,
9 » Spelz,
^22 » Hafer.
Billigheim, den 22 Januar 1838.
Das Standesherrlich Gräfl. v. Lriningen'schr Rentamt-
Mosbach. Zur nochmaligen Versteigerung des dem
Schlossrrmeistrr Arnold Rhein dahier zugehörigen
zweistöckigen Wohnhauses in der Hospitalgaffc, »eben
Heinrich Walz und Ernst Stumpf, wird weitere Tag-
fahrt auf Donnerstag den 8. Februar l. I., Nachmittags
2 Uhr, aut dahiesigem Rathhause anberaumt, mit dem
Anfügen, daß hierbei der endliche Zuschlag auf das
höchste Gebot erfolgen wird, wenn auch solches unter
dem Schätzungspreis bleiben sollte.
Mosbach, den 23. Januar 1838.
Großherzogliches Bürgermeisteramt,
Teubner,
vät. Hack, Stadtschbr.
 
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