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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0405

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^99

Nro. 91.

Wochenblatt
kür Amtliche und Privat-Äekanntmachungen.

Mosüsch, den 13. November. (Dienstag.)

A m t! L ch e Beka n n t rn a ch u n g e m
Nro. 3o,3o/i. Mosbach. lieber die Verlasfen-
schaftsmache des Franz Joseph Fischer vonAtlfeld
haben wir Gant erkannt und wird Tagfahrt zum
Richtigstellung?'- und Vorzugsverfahren auf Frei-
tag den 3o.d.M.,früh8 Uhr, auf diesseitiger Amts-
ranzlei anberaumt. Wer nun aus was immer für einem
Grunde einen Anspruch an diesen Schuldnerzu machen
hat, hat solchen in genannter Tagfahrt bei Vermeidung
des Ausschlusses von der Mache, schriftlich oder
mündlich , persönlich oder durch gehörig Bevollmäch-
tigte dahier anzumelden, die etwaigen Vorzugs-
oder Untcrpfandsrechte zu bezeichnen und zugleich
die ihm zu Gebote stehenden Beweise sowohl hin-
sichtlich der Richtigkeit als auch wegen des Vorzugs-
rechtes der Forderung anzutreten.
Auch wird an diesem Tage ein Borg - oder Nach-
laßvergleich versucht, dann ein Massepsieger und ein
Glaubigerauöschuß ernannt und sollen hinsichtlich der
beiden letzten Punkte und hinsichtlich des Borg-Ver-
gleichs die Nichterscheinendcn als der Mehrheit der
Erschienenen beitretend angesehen werden.
Mosbach, den 8. November i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Felleisen.

Nro. 16)616. Sinsheim. Ueber die Verlas-
senschaft des ledig verstorbenen Bernhard Fried-
rich von Ehrstadt haben wir Gant erkannt, und
wird Tagsahrt zum Richtigstellungs- und Vorzugs-
verfahren auf
Donnerstag den i3. Dezember d. F.,
früh 8 Uhr,
auf diesseitiger Amtskanzlei anberaumt. Wer aus
irgend einem Grunde einen Anspruch an diesen
Schuldner zu machen hat, hat solchen in genann-
ter Tagfahrt bei Vermeidung des Ausschlusses von
der Masse, schriftlich oder mündlich, persönlich oder
durch gehörig Bevollmächtigte dahier anzumelden,
die etwaigen Vorzugs- oder Ünterpfandsrechte zu be-
zeichnen und zugleich die ihm zu Gebote stehenden
Beweise sowohl hinsichtlich der Richtigkeit, als auch
wegen des Vorzugsrechts der Forderung anzutreten.
Auch wird an diesem Tage ein Borg - oder Nach-
laßvergleich versucht, dann ein Massepsieger und
ein Glaubigerauschuß ernannt und sollen hinsichtlich
der beiden letzten Punkte und hinsichtlich des Borg-
vergleichs, die Nichterscheinenden als der Mehrheit
der Erschienenen beitretend angesehen werden.
Sinsheim, den 3o. Oktober i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Spangenberg.
 
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