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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0015

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aach erfolgtew Abdruck.
Erscheinung wöchentlich
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Verlag für dar ganz,
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Jahr 54 kr., für eto
Vierteljahr 30 kr.
Durch dl« Postamt«»
vom Postamt MoS,
Lach oder Heid«!,
berg bezogen mit dem
tzewohnlicheu Postauv


für Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Nro. 3. Mosbach, den S. Januar 1838. (Dienstag.)
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Am tliche Bekanntmachungen.
Rro. 194. Die Fischerei-, Flößerei-, Teich- und Wässerungs-Ordnungen betreffend-
Sämmtljche Bürgermeister haben unfehlbar binnen 6 Tagen
4) Abschriften oder die Urschriften der in ihren Gemeinden etwa in Uebung befindlichen Fischerei-, Flößerei-,
Teich - und Wässrrungs Ordnungen anher einzusrnden;
2) sich sogleich bei den in ihren Gemeinden wohnhaften standrs, und grundherrlichen Rentbeamte», welche
solche Rechte etwa auszuüben haben, über das Dasein der genannten Ordnungen zu erkundigen und die
Auskunft wo möglich unter Anschluß jener Ordnungen gleichfalls einzuberichten;
3) wo jene Rechte und Einrichtungen nicht in Uebung sind, dies in einem Anzeigebericht zu erklären.
Mosbach, den 5. Januar 1838.
Grüßherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.

Nro. 193- Die Masern-Epidemie betreffend»
Da sich nach der Anzeige des Großherzoglichen Physlcats die Masernkrankhrit auch in mehreren Gemeinden
des Amtsbezirks gezeigt hat, so werden sämmtiiche Bürgrrweistre angewiesen:
1) die Bekanntmachung in Nro. 25, S- 81 und 82 des Verordnungsblattes ^Beilage zu Nro. 104 des
Anzeigeblattes v. I» ), ihren Gemeinden, — insofern es noch nicht geschehen sein sollte, — ungesäumt
bekannt zu machen;
2) im Falle die Masern-Epidemie in ihren Gemeinden wirklich ausgebrochrn ist, oder noch ausbrechen wird-
sogleich die Geistlichen und Schullehrer zu veranlassen, daß sie die genannte Belehrung mit der geeignetem
Ermahnung zu ihrer Befolgung auch in ihrem Wirkungskreise auf dir geeignete Weise verbreiten.
Mosbach, den 5. Januar 1838.
Großherzoglichrs Bezirksamt,

vr-. F a

Nro. 65. Mosbach. Für die Gemeinden des Amts-
bezirks wurden vom 10. Januar bis 10. Februar
l. I. folgende Fleisch- und Brodtaren festgesetzt:
4 Pfund gut ausgebackenes Kernbrod . ^11 kr.
5^2 Loth Wstsserweck. . . . . . 1 »
1 Pfund Ochsenflrisch . ° °.10 s
1 Pfund gut gewüstetes Rind - und Kuhsteisch
von wenigstens 300 Pfund, unter welchem
Gewicht nicht geschlachtet werde« darf. . 9 §

u t h>
var. Bößn»
1 Pfund Kalbfleisch 9 kr,
1 Pfund Schweine^ fleisch . . » . . . 10 »
1 Pfund Hammelfleisch . . . ° , 6 s>
Mosbach, den 3. Januar 1838.
Großherzogliches Bezirksamts
0^ Kauth.
 
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