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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0115

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109

»inrückungsgebüh«
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r kr., zahlbar sogleich
«ach erfolgtem Abdruck.
Erscheinung wöchentlich
zweimal/ Dienstag
and Freitag. Preis
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Beriag für das ganr,
Jahr genommen 1 L.
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Vierteljahr Z0 kr.
Durch die Postämter
vom Postamt M»r»
bach oder Heidel,
berg bezogen mit dem
gewöhnlichen Postaus»


für Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Nro. 25. Mo Sb sch, dm 27. März 1838-

(Dienstag.)


Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 5766. Die Bestrafung der Schafwaidefrevel betreffend.
Nach der Verordnung km Regierungsblatt von 1818, Stück XI, §. 15, steht bei Beschädigungen der Feldbe-
sitzer durch die Schafe nicht dem Gemeindevorsteher, sondern dem Amt das Erkenntniß zu; ersterer hat nach
den dort in §- 13 und 14 gegebenen Vorschriften nur die Schadensaufnahme bewirken zu lassen. Häufig
wird diese Vorschrift außer Acht gelassm, und da auf den Grund der Nichtbeobachtung des vorgeschriebenen
Verfahrens die erlassenen Strafbescheide aufgehoben werden müssen, so entsteht häufig der große Mißstand, daß
bedeutende Beschädigungen dieser Art unbestraft und die Benachthriltgten unentschädigt bleiben, weil in der Rege!
die versäumte Schadens-Abschätzung nicht mehr nachgrholt werden kann. Zur Abstellung dieses Uebelstandes werden
die Aemter angewiesen, die ihnen untergebenen Bürgermeister zur genauen Befolgung der angeführten Verordnung
hei eigener Verantwortlichkeit anzuweisen.
Mannheim, den 12. März 1838.
Großherzogliche Regierung des Unterrhrinkreises,
D a h m e n.

Sämmtliche Bürgermeister werden zur genauesten Befolgung obigen Erlasses Hochloblichrr Kreis-Regierung
bei eigener Verantwortlichkeit, sowie zur Bekanntmachung derselben und des Z 13 bis 16 der Verordnung im
Regierungsblatt 1818, Nro. 11, S. 68, an die Gemeinde, andurch angewiesen.
Mosbach, den 20. März 1838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Or. Fant h. ,;

Nro. 4015. Sinsheim. Ueber das Vermögen des
Schuhmachermeisters Michael Lau le von Eschelbronn
haben wir Gant erkannt, und wird Tagfahrt zumRLch-
tigstellungs-- und Vorzugsvrrfahren auf
Donnerstag den 3. Mai, Vormittags 8 Ubr,
anbrraumt. Wer nun aus was immer für einem Grunde
einen Anspruch an diesen Schuldner zu machen hat, hat
solchen in genannter Tagfahrt, bei Vermeidung des
Ausschlusses von der Masse, schriftlich oder mündlich,
persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, dahier
anzumelden, die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfands-
rechte zu bezeichnen und zugleich die ihm zu Gebote
stehenden Beweise sowohl hinsichtlich der Richtigkeit als
auch wegen des Vorzugsrechtes der Forderung anzutretrn.
Auch wird an diesem Tage ein Borg - oder Nachlaß-
Vergleich versucht, dann rin Massepflrger und em Gläu-

biger-Ausschuß ernannt, und sollen hinsichtlich der beiden
letzten Punkte und hinsichtlich des Borg-Vergleichs dir
NichterscheinenLen als der Mehrheit der Erschienenen
beittrtend angesehen werden.
Sinsheim, den 12. März 18Z8.
Großhrrzogliches Bezirksamt,
Spangenberg.
Nro. 2971. Buchen. Ueber das Vermögen des
Joseph Anton Knörzer alt rom Hrlmstheimer Ho^
haben wir Gant erkannt, und wird Tagfahrt zum Rech-
tigstrllungs- und Vorzugsverfahren auf
Mittwoch den 11. April l. I., früh 8 Uhr,
anberaumt. Wer nun aus was immer für einem Grunbr
einen Anspruch an diesen Schuldner zu machen hat, hat
solchen in genannter Tagfahrt, bei Vermeidung des
Ausschlusses von der Masse, schriftlich oder mündlich.
 
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