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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0351

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345

Nro. 78.

kVochenbtatt
tür Amtliche und Priuat-Gekanntmachungen.
Mosvach, den 28. S-ftcmb-r. (Freitag.)

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 25,623. Die Maul- und Klauenseuche betreffend.
Da auch in den angrenzenden königlich Würtembergischen Orten, namentlich zu Sieglin-
gen, Bürg, Kreßbach u. s. w. die Maul-- und Klauenseuche herrscht, jedoch weder Orts-- noch
Stallsperre angelegt worden, so haben die Bürgermeister dies ihren Gemeinden zu eröffnen und besonders
darauf zu achten, daß aus jenen Gegenden kein Vieh ohne genügende Gesundheitsattestate einge-
bracht werde.
Mosbach, den 22. September i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Du. Fauth.

Nro. 26,526. Mosbach. Zwischen der Stan-
desherrschast Leiningen und der Gemeinde
Rittersbach kam ein Zehntablösungsvertrag zu
Stande; es werden daher alle diejenigen, welche
Rechte hieran zu haben glauben, aufgefordert,
solche in einer Frist von 3 Monaten nach den in den
§§. bis des Zehntablösungsgefttzes enthalte-
nen Bestimmungen geltend zu machen, andernfalls
aber sich lediglich an den Zehntberechtigten zu halten.
Mosbach, den 20. September i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Di'. Fant h.
Nro. 26,82c). Mosbach. Ueber das Vermögen
des Wittwers Christoph Grauff von Heinsheim
haben wir Gant erkannt und wird Tagfahrt zum
Richtigstellungs - und Vorzugsverfahren auf Don-
nerstag den 26. Oktober l. I., früh 8 Uhr, auf
vielseitiger Amtskanzlei anberaumt. Wer nun aus

was immer für einem Grunde einen Anspruch an
diesen Schuldner zu machen hat, hat solchen in ge-
nannter Tagfahrt bei Vermeidung des Ausschlußes
von der Maste, schriftlich oder mündlich, persönlich
oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier anzumel-
den, die etwaigen Vorzugs- oder Unterpfandsrechte
zu bezeichnen und zugleich die ihm zu Gebote stehen-
den Beweise sowohl hinsichtlich der Richtigkeit als auch
wegen des Vorzugsrechtes der Forderung anzutreten.
Auch wird an diesem Tag ein Borg- oder Nach-
laßvergleich versucht, dann ein Maffepsteger und ein
Glaubigerausschuß ernannt und sollen hinsichtlich der
beiden letzten Punkte und hinsichtlich des Borgver-
gleichs die Nichterscheinenden als der Mehrheit der
Erschienenen beitretend angesehen werden.
Mosbach, den 2P September i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Schaafs.
 
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