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L««rücku8gSgrbüh»
für d!« gesvattenc Zeil«
2 kr , zahlbar ssglelch
nach erfolgtem Abdruck.
Erscheinung wöchenrUch
zweimal, Dienstag
und Freitag. Pret-
tiner einzelnen Num-
mer 3 kr.
Rbonnement-pret- tm
Verlagfüroa- ganz«
Jahr genommen i s.
36 kr., für da- Halb-
Jahr 64 kr., für ein
Vierteljahr 30 kr.
Durch die Postämter
vom Postamt Mo-,
bach oder Heidel-
berg bezogen mit dem
gewöhnlichen Postanf-
für Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Nro. 16. Mosbach, den 23. Februar 1838
(Freitag.)
Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 3376. Die unentgeldliche Verthellung der landwirrhschaftlichen Wochenblätter betreffend.
Die Direktion des Großherzoglich Badischen landwirrhschaftlichen Vereins hat bewilligt, daß für eine jede
Volksschule ein Exemplar des landwirrhschaftlichen Wochenblattes unentgeldlich abgegeben werden soll; die
Amtsboten werden daher nebst demjenigen Exemplare, welches den Bürgermeistern zur Verbreitung de- Inhalts
in der Gemeinde, und besonders bei denjenigen, welche Sinn für Verbesserung der Landwirtschaft haben,
zugestellt wird, — auch noch so viele Exemplare an dieselben überbringen, als Volksschulen sich in der Ge-
meinde befinden, welche durch den Grmeindsdiener den Schullehrern alsbald zur zweckmäßigen Verkündung und
Erklärung in den Werktags-, Fortbildungs, und Sonntags-Schulen zuzustellen sind.
Zugleich bringt man die Verordnung Großherzoglicher Kreisregierung vom 24. Dezember 1835 (Anzeigrblatt
1836, Nro. 3, S. 19) den Bürgermeistern und Schullehrern in Erinnerung, wornach »sämmtlickie Gemeinde-
»räthe angewiesen werden, dafür zu sorgen, daß dir landwirthschaftlichen Wochenblätter, welche den Gemnuden
»und Schulen unrmgeldlich abgegeben werden, gehörig gesammelt, und am Schlüsse des Jahres mit dem
» Inhaltsverzeichnis eingebunden werden, und daß die Aemter beiden Ruggerichtrn, und die Decanate bei
»den Kirchen- und Schulvisitationen über den Vollzug zu wachen haben.«
Endlich bemerkt man, daß die Amtsboten für Zustellung der landwüthschastlichen Wochenblätter an Privaten
in den Landorttn eine Gebühr von jährlich 24 kr. zu fordern berechtigt sind.
Mosbach, den 4. Februar 1838.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
Nro. 2296. Neckarbischofsheim. Wird der groß-
jährige Christian Hege von Oberbiegelhof wegen Blöd,
sinnS entmündigt und ihm Abraham Beer von da als
Pfleger bestellt, was unter Hinweisung auf L. R. S.
509 hiermit bekannt gemacht wird.
Neckarbischofsheim, den 9. Februar 1838.
Großherzvgliches Bezirksamt,
Benitz.
Heidersbach. Im Wege des gerichtlichen Zugriffs
wird Samstag den 24. Februar das erstemal, Samstag
den 3. März das zweitemal und Samstag den 10 Marz
d.I. das drittemak, jeocsmal Nachmittags 1 Uhr, denMar-
tin Edelmann'schen Eheleuten in dem dahiesigen Ge-
richtszimmer nachbenannte Liegenschaften öffentlich ver-
steigert, und wenn der SchötzungSwerth erreicht wird,
am 10. März endgiltig zugeschlagen:
Waldung.
Schätzungswerth, fl.
1) V2 Viertel in der Weilbach, neben Franz
Brauch und dem Trieb ° 4
2) V2 Viertel im Mosig, nebZn Franz Hmn und
Barthel Bönig ............ 2
3) 1 Vie-tel in den gebrennten Heiden, neben
Peter Walter und Barthel Bönig ..... 3
4) 1 Viertel in den SchweLnßgrubm, neben Pe-
ter Walter und Georg Ehrmann urd Eons. ... 2
5) r>2 Viertel in den vordern Schweinsgrubm,
neben Franz Henn und Peter Walter ..... 3
6) 1 Viertel in den Naffenlöser, neben Peter
Walter und Martin Baumbusch ...... 2
7) 15 Ruthen ebenda, stoßt auf den Herrschafts¬
wald, neben Frz. Müller und Peter Bangert . » L
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2 kr , zahlbar ssglelch
nach erfolgtem Abdruck.
Erscheinung wöchenrUch
zweimal, Dienstag
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tiner einzelnen Num-
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Rbonnement-pret- tm
Verlagfüroa- ganz«
Jahr genommen i s.
36 kr., für da- Halb-
Jahr 64 kr., für ein
Vierteljahr 30 kr.
Durch die Postämter
vom Postamt Mo-,
bach oder Heidel-
berg bezogen mit dem
gewöhnlichen Postanf-
für Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.
Nro. 16. Mosbach, den 23. Februar 1838
(Freitag.)
Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 3376. Die unentgeldliche Verthellung der landwirrhschaftlichen Wochenblätter betreffend.
Die Direktion des Großherzoglich Badischen landwirrhschaftlichen Vereins hat bewilligt, daß für eine jede
Volksschule ein Exemplar des landwirrhschaftlichen Wochenblattes unentgeldlich abgegeben werden soll; die
Amtsboten werden daher nebst demjenigen Exemplare, welches den Bürgermeistern zur Verbreitung de- Inhalts
in der Gemeinde, und besonders bei denjenigen, welche Sinn für Verbesserung der Landwirtschaft haben,
zugestellt wird, — auch noch so viele Exemplare an dieselben überbringen, als Volksschulen sich in der Ge-
meinde befinden, welche durch den Grmeindsdiener den Schullehrern alsbald zur zweckmäßigen Verkündung und
Erklärung in den Werktags-, Fortbildungs, und Sonntags-Schulen zuzustellen sind.
Zugleich bringt man die Verordnung Großherzoglicher Kreisregierung vom 24. Dezember 1835 (Anzeigrblatt
1836, Nro. 3, S. 19) den Bürgermeistern und Schullehrern in Erinnerung, wornach »sämmtlickie Gemeinde-
»räthe angewiesen werden, dafür zu sorgen, daß dir landwirthschaftlichen Wochenblätter, welche den Gemnuden
»und Schulen unrmgeldlich abgegeben werden, gehörig gesammelt, und am Schlüsse des Jahres mit dem
» Inhaltsverzeichnis eingebunden werden, und daß die Aemter beiden Ruggerichtrn, und die Decanate bei
»den Kirchen- und Schulvisitationen über den Vollzug zu wachen haben.«
Endlich bemerkt man, daß die Amtsboten für Zustellung der landwüthschastlichen Wochenblätter an Privaten
in den Landorttn eine Gebühr von jährlich 24 kr. zu fordern berechtigt sind.
Mosbach, den 4. Februar 1838.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
Nro. 2296. Neckarbischofsheim. Wird der groß-
jährige Christian Hege von Oberbiegelhof wegen Blöd,
sinnS entmündigt und ihm Abraham Beer von da als
Pfleger bestellt, was unter Hinweisung auf L. R. S.
509 hiermit bekannt gemacht wird.
Neckarbischofsheim, den 9. Februar 1838.
Großherzvgliches Bezirksamt,
Benitz.
Heidersbach. Im Wege des gerichtlichen Zugriffs
wird Samstag den 24. Februar das erstemal, Samstag
den 3. März das zweitemal und Samstag den 10 Marz
d.I. das drittemak, jeocsmal Nachmittags 1 Uhr, denMar-
tin Edelmann'schen Eheleuten in dem dahiesigen Ge-
richtszimmer nachbenannte Liegenschaften öffentlich ver-
steigert, und wenn der SchötzungSwerth erreicht wird,
am 10. März endgiltig zugeschlagen:
Waldung.
Schätzungswerth, fl.
1) V2 Viertel in der Weilbach, neben Franz
Brauch und dem Trieb ° 4
2) V2 Viertel im Mosig, nebZn Franz Hmn und
Barthel Bönig ............ 2
3) 1 Vie-tel in den gebrennten Heiden, neben
Peter Walter und Barthel Bönig ..... 3
4) 1 Viertel in den SchweLnßgrubm, neben Pe-
ter Walter und Georg Ehrmann urd Eons. ... 2
5) r>2 Viertel in den vordern Schweinsgrubm,
neben Franz Henn und Peter Walter ..... 3
6) 1 Viertel in den Naffenlöser, neben Peter
Walter und Martin Baumbusch ...... 2
7) 15 Ruthen ebenda, stoßt auf den Herrschafts¬
wald, neben Frz. Müller und Peter Bangert . » L