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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0393

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1838

>* lVochenblatt

kür Ami liehe und P rivai-S ekannimachungen.
Mosbach, dm 2. November. (Freitag.)

2lmtliche Bekanntmachungen.
Die Abstellung der Jahrmärkte an Sonn-
- und Feiertagen betr.
9Iro. 28,16,5. Mosbach, Zum Vollzug höchster
Staatsministerial-Entschließung vom 22. Agril
l. I., Nro. 688, in obigem Betrest tritt mit dem
Jahre 1889 in folgenden Amtsgemcinden eine 2len-
derung in der bisherigen "Abhaltung der Jahrmärkte
ein und stnden dieselben nunmehr statt zu:
I. Mosbach:
1) auf Fastnachtmontag,
2) Osterdienstag,
3) Johannis Baptista; fällt jedoch dieser Tag
auf einen Samstag oder Sonntag, so wird
der Krämer- und Leinentuchmarkt am
folgenden Montage gehalten,
4) Montag nach Mariä Geburt,
5) Donnerstag vor Martini.
6) Der Gespinselmarkt wird am letzten Mitt-
woch im November gehalten.
II. Aglasterhausen:
auf Mathäustag (21. Septbr.) fällt dieser aber
auf einen Sonntag, so findet der Jahrmarkt
am Montag nach diesem (22. Septbr.) statt.
III. Billigheim:
1) am Montag nach dem letzten Sonntage im
April;
2) Montag vor Michaelis.

IV. Dallau:
1) am Dienstag nach Peter und Paul,
2) am Montag nach Burkhardi.
V. Daudenzell:
am Pfingstdienstage.
VI. Haßmersheim.
1) den ersten Donnerstag im Mai,
2) am Donnerstag nach Mariä Himmelfahrt.
3) am Donnerstag nach Mariä Opferung.
VII. Neckarelz:
1) Pfingstdienstag,
2) Montag nach Mariä Himmelfahrt.
VIII. Neudenau:
1) Pfingstdienstag,
2) Mathias,
3) Andreas.
Fällt einer der beiden letzter» auf einen
Sonn- oder Festtag, so wird der Markt am
folgenden Montag abgehalten.
IX. Obrigheim:
1) Montag nach Kiliani,
2) Montag nach Allerheiligen.
Mosbach, den 18. Oktober >838.
Großherzogliches Bezirksamt,
I)r. F a u t h.
Nro. 2 8,585. Mosbach. Zwischen der Stan-
desherrschaft Leiningen und der Gemeinde Trienz
kam ein Zehntablösungsvertrag zu Stande; es
werden daher alle diejenigen, welche Rechte hieran
 
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