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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0225

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rig

1838.

Nro. 51.

Woclicnblatt
kür Amtliche und Privat-Lekanntmachungen.

Mo 8bsch, den 26. Juni. (Dienstag.)

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro.,16323. Mosbach. Zwischen der Grund-
herrschaft ZuHeinöheim und der Gemeinde Zimmer-
ns Kohlhof kam wegen des der erster» auf der Ge-
markung der letztem zusteheuden Zehntens ein Zehnt-
ablösungsvertrag zu Stande; es werden daher alle
diejenigen; welche hieran Rechte zu haben glauben,
ausgefordert) solche in einer Frist von 3 Monaten
nach den im §. 74 bis 77 des Zehntablösungsgcsetzes
enthaltenen Bestimmungen zu wahren , andernfalls
sich aber lediglich an den Zehntberechtigten zu halten.
Mosbach, den 19. Juni i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
in Abwesenheit des ersten Beamten,
Lederle.
Nro. i6525. Mosbach. Der bisherige Gemein-
derath Johannes Zimmermann von Sattel-
dach wurde als Bürgermeister dieser Gemeinde ge-
wählt und verpflichtet.
Mosbach, den 20. Juni i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
in Abwesenheit des ersten Beamten,
Lederle.
Nro. 1682/6 Mosbach. Zwischen dem Gr.
Stift Mosbach und den Besitzern des Hardhofs,
Gemarkung Mosbach, kam wegen des dem erstem
auf den Gütern der letzter» haftenden Zehntens ein
Zehntablösungsvertrag zu Stande; es werden da-
her alle diejenigen, welche Rechte hieran zu haben

glauben, aufgefordert, binnen 3 Monaten solche
nach den in den 74 bis 77 des Zehntablösungs-
gcsetzes enthaltenen Bestimmungen geltend zu ma-
chen , andernfalls sich aber lediglich an den Zehnt-
berechtigten zu halten.
Mosbach, den 18. Juni i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
in Abwesenheit des ersten Beamten,
Lederle.
Nro. 16825. Mosbach. Zwischen dem Gr.
Stift Mosbach und der Gemeinde Dallau kam we-
gen des dem erstem auf der Gemarkung der letztem
zuflehenden Zehntens ein Ablösungsvcrtrag auf güt-
lichem Wege zu Stande; es werden daher alle die-
jenigen, welche hieran Rechte zu haben glauben,
aufgefordert) solche binnen 3 Monaten nach den
im §. 7/4 bis 77 des Zehntablösungsgesetzes ent-
haltenen Bestimmungen geltend zu machen , andern-
falls aber sich lediglich an den Zehntberechtigtcn zu
halten.
Mosbach, den 18. Juni i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
in Abwesenheit des ersten Beamten,
Lederle.
Binau. Bis kommenden Dienstag den 3. Juki
l. Ä., Vormittags io Uhr, wird durch das unter-
zeichnete Rentamt Binau auf dem Schloß zu Klein-
eicholsheim
ist6 Morgen Wald,
 
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