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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0355

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Nro. 79.

1838.



kür Amtliche und Privat-Äekannlmachungen.
Mosbach, dm 2. Oktober. (Dienstag.)

Amtliche Bekanntmachungen.
Nro. 25,99/st Mosbach. Nach einer Mitthei-
lung des Großherzoglichen Bezirksamtes Eberbach
vom 19. l. M. wird demjenigen eine
Belohnung von 3 0 o Gulden
Zugesichert, welcher solche Anzeigen bei Gericht
macht, auf welche hin derjenige, welcher den fürst-
lich Leiningenschen Forstgehülfen 2ldam Reichel
am n. August d. F. verwundet hat, ermittelt
und habhaft gemacht wird.
Dies haben die Bürgermeister ihren Gemeinden
bekannt zu machen.
Mosbach, den 26. September r838.
Großherzogliches Bezirksamt,
I)n. Fau t h.
Nro. 26,908. Mosbach. Zwischen der evang.
Pfarrei Neunkirchen und der Gemeinde Ne-
ckarkaßenbach kam ein Zehntablösungsvertrag zu
Stande; es werden daher alle diejenigen, welche
Rechte auf fraglichen Zehnten zu haben glauben, auf-
gefordert, solche binnen 3 Monaten nach den in den
74 bis 77 des Zehntablöfungsgesehes enthalte-
nen Bestimmungen geltend zu machen, andernfalls
aber sich lediglich an denZehntberechtigtenzu halten.
Mosbach, den 2st. September i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.

Nro. 20,829. Mosbach, lieber das Vermögen
des Wittwers Christoph Grauff von Heinsheim
haben wir Gant erkannt und wird Tagfahrt zum
Richtigstellungs - und Vorzugsverfahren auf Don-
nerstag den 25. Oktober l. I., früh 8 Uhr, auf
diesteitiger Amtskanzlei anberaumt. Wer nun aus
was immer für einem Grunde einen Anspruch an
diesen Schuldner zu machen hat, hat solchen in ge-
nannter Tagfahrt bei Vermeidung des Ausschlußes
von der Maste- schriftlich oder mündlich, persönlich
oder durch gehörig Bevollmächtigte dahier anzumel-
den) die etwaigen Vorzugs- oder llnterpfandsrechte
Zu bezeichnen und zugleich die ihm Zu Gebote stehen-
den Beweise sowohl hinsichtlich der Richtigkeit als auch
wegen des Vorzugsrechtes der Forderung anzutreten.
Auch wird an diesem Tag ein Borg- oder Nach-
laßvergleich versucht, dann einMastepsteger und ein
Glaubigerausschuß ernannt und sollen hinsichtlich der
beiden lehten Punkte und hinsichtlich des Borgver-
gleichs die Nichterscheinenden als der Mehrheit der
Erschienenen beitretend angesehen werden.
Mosbach) den 2st. September i838.
Großherzogliches Bezirksamt)
Schaafs.

Vermischte Anzeigen.
(Empfehlung.) Um meinen Gönnern bei Be-
dürfen den Bezug von meinen Tapeten zu erleich-
 
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