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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0413

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Nro. 93-

1838
tVochendtatt
s
und Privat-Selranntmarhungen.



Mosdsch, dm 20. November. (Dienstag.)

2t m t l i ch e B e k a n n t m a ch u n g e n.
Nro. 3o,i65. Die Zehntablösung betreffend.
Man sindet sich veranlaßt unter Bezug auf das Zehntablösungsgesei; zu verordnen und die Bürger-
meister zum Vollzug anzuweiscn:
1) daß die Vertreter derjenigen Gemeinden, welche den Zehnten abgelößt haben, zur Erreichung der
Steuerfreiheit die Zehntsteuerkapitalien bei dem nächsten Steuer- Ab - und Zuschreiben abschrei-
ben zu lasten haben;
2) daß die Betrestniste von der Gemeindeumlage pro 182^ vom 1. Januar bis 1. Juni i838 aus den
Ortszehntschuldentilgungskasten den Zehntberechtigten zu vergüten ; und
3) daß die auf die Zehntsteuer-Eavitalien pro i8ßß fallende Gemeindeumlüge, aus den Ortszehnt-
schuldentilgungskasten in die Gemeindekasten zu bezahlen seien.
Mosbach, den 7. November i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Dr. F a u L h.

Nro. 3o,i63. Mosbach. Zwischen der Schule
zu Unterschefsienz und der Gemeinde daselbst kam
ein Zehntablösungsvertrag zu Stande; es werden
daher alle diejenigen, welche Rechte hierauf zu haben
glauben, aufgefordert, solche binnen 3 Monaten nach
den in den 74 bis 77 des Zehntablösungsgeseßes
enthaltenen Bestimmungen geltend zu machen, an-
dernfalls aber sich lediglich an den Zehntberech-
tigten zu halten.
Mosbach, den 7. November i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Dr. F a u t h.

Nro. 18,166. Buchen. Franz Anton Assmus
von Gößingen, besten Signalement unten beigeseßt
ist, Karabinier bei dem Großh. Bad. Leibinfante-
rie-Regiment, welcher bei dem Großh. Bezirksamt
Walldürn in Untersuchung stand und im Juli v. I.
auf dem Transport von Hardheim nach Walldürn
entwichen ist, ohne daß er sich entweder bei diesem
Amte oder bei seinem Regiments sistirt hat, wird
hiermit auf diesem öffentlichen Wege aufgefordert,
sich innerhalb 6 Wochen beim hiesigen Amte oder
bei seinem Regimentscommando zu stellen und sich
über seine Entweichung ress), seinen Austritt zu ver-
 
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