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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0203

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1838.

kür Amtliche und Privat - Bekanntmachungen.

Mogvach, dm 8. Juni. (Freitag.)

Amtliche Bekanntmachungen.


Nr». l/z.l85. Die Ausfertigung der VermögenSzeugnissc für Untersuchte betreffend.
Sämmtliche Bürgermeister und Gemeinderäthe werden auf die Verordnung Hochlöblicher Regierung
des Unterrbeinkreises, im Verordnungsblatt i838, Nro. i8, S. aufmerksam gemacht, wornach die
Vermögenszeugniste der Untersuchten künftig in (kn^lo ausgestellt, oder wenigstens den Originalzeug-
nisten Abschriften beigelegt werden müssen, welche bei Decretur der Untersuchungskostcn von den Akten
getrennt und den Amtskasten gleichzeitig mit der Kostendecretur Zugcstellt werden können.
Die Bürgermeister und Gemeinderathe haben sich daher hiernach genauestens zu achten.
Mosbach, den 23. Mai i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
vclt. Bohn.
Nro. lst(/Ol. Den unnützen Aufwand der Leichen betreffend.
Nach geschehener Anzeige besteht noch in mehreren Gemeinden des Amtsbezirks der Gebrauch, daß bei
Leichen, insbesondere der Kinder, die Nachbarn und Verwandten ein Sträußlcin von gemachten Blu-
men in den Sarg mitgeben und eine Krone, die oft mehrere Gulden kostet, auf dem Grab angebracht
wird, wodurch ein sehr bedeutender unnützer Aufwand verursacht wird, welchem sich aus Scheu vor den
üblen Nachreden anderer Niemand zu entziehen geneigt ist. Nach Communication mit den betreffenden
Pfarrämtern wird daher dieser unnütze und nachtheilige Aufwand mit dem Bedrohen andurch gänzlich
untersagt, daß die Ucbertreter in eine Strafe von i bis 2 st. unnachsichtlich genommen werden sollen.
Die Bürgermeister haben dies ihren Gemeinden zu eröffnen, den Vollzug genaustens zu handhaben und
deßhalb ihr Aufsichts^ersonale hiernach anzuwcisen.
Mosbach, den 3o. Mai i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
vr. Fauth.
 
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