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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0397

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Nro. 89.

1838

391

"'M, 4,
Wochenblatt

kür Amtliche und Privat-Äekanntmachungen.
Mosbach, den 6. November. (Dienstag.)

mtliche Bekanntmachungen.
Die Abstellung der Jahrmärkte an Sonn-
und Feiertagen betr.
Nro. 28,16^, Mosbach. Zum Vollzug höchster
Staatsministerial-Entschließung vom 28. Az)ril
l. I., Nro. 688, in obigem Betrest tritt mit dem
Jahre 1889 in folgenden Amtsgemeinden eine Blen-
derung in der bisherigen Abhaltung der Jahrmärkte
ein und finden dieselben nunmehr statt zu:
I. Mosbach:
1) auf Fastnachtmontag,
2) Osterdienstag,
3) Johannis Baptista; fallt jedoch dieser Tag
auf einen Samstag oder Sonntag, so wird
der Kramer- und Leinentuchmarkt am
folgenden Montage gehalten,
/k) Montag nach Maria Geburt,
5) Donnerstag vor Martini.
6) Der Gespinselmarkt wird am leßten Mitt-
woch im November gehalten.
II. Aglasterhausen:
auf Mathaustag (21. Septbr.) fallt dieser aber
auf einen Sonntag , so findet der Jahrmarkt
am Montag nach diesem (22. Sentbr.)statt.
III. Billigheim:
1) am Montag nach dem letzten Sonntage im
Azwil;
2) Montag vor Michaelis,

IV. Dallau:
1) am Dienstag nach Peter und Paul,
2) am Montag nach Burkhardi.
V. Daudenzell:
am Pfingstdienstage,
VI. Haßmersheim.
1) den ersten Donnerstag im Mai,
2) am Donnerstag nach Maria Himmelfahrt.
3) am Donnerstag nach Maria Opferung.
VII. Neckarelz:
1) Pfingstdienstag,
2) Montag nach Maria Himmelfahrt..
VIII. Neudenau:
1) Pfingstdienstag,
2) Mathias,
3) Andreas.
Fallt einer der beiden letztern auf einen
Sonn- oder Festtag, so wird der Markt am
folgenden Montag abgehalten.
IX. Obrigheim:
1) Montag nach Kiliani,
2) Montag nach Allerheiligen.
Mosbach, den 18. Oktober i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Dr. Fauth.
Nro. 28,588. Mosbach. Zwischen der Grund-
herrschaft von Helmstadt und der Gemeinde Heiders-
bach kam ein Zehntablösungsvertrag zu Stande; es
werden daher alle diejenigen, welche Rechte hieran
 
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