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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0343

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Mo. 76.

183«



für Amtliche und Privat-Äekanntmachungen.

jN6StP, ^en 21. September. (Frelküg.)
2l m L l i ch e Bekanntmachungen.
Nro. 25,11g. Die Maul- und Klauenseuche betreffend.
Nach einer Mittheilung des Großherzoglichen Bezirksamts Neckarbischofsheim ist auch zu Helmstadt
und Treschklingen die'Maul-und Klauenseuche ausgebrochen, und dcßhalb Stallsperre ungeordnet,
was die Bürgermeister des Amtsbezirks ihren Gemeinden zu eröffnen haben.
Mosbach, den 17. September i838.
Großherzogliches Bezirksamt,

vr. F
Nro. 68o3.2ldelsheim. Gegen Schafereibestän-
der Wendel Berberich in Schlierstadt haben wir
Gant erkannt, und Tagfahrt zum Nichtigstellungs-
und Vorzugsverfahren auf
Donnerstag den 27. d. M.,
Vormittags 8 Uhr,
auf diesseitiger Amtskanzlei angeordnet.
Alle diejenigen, welche, aus was immer für ei-
nem Grunde, Ansprüche an die Gantmasse machen
wollen, werden daher aufgefordert, solche in der
angeseßten Tagfahrt, bei Vermeidung des Aus-
schlusses von der Gant, persönlich oder durch ge-
hörig Bevollmächtigte, schriftlich oder mündlich an-
zumelden, und Zugleich die etwaigen Vorzugs - oder
Unterpfandsrechte zu bezeichnen, die der Anmel-
dende geltend machen will, mit gleichzeitiger Vor-
legung der Beweisurkunden oder Antretung des
Beweises mit andern Beweismitteln.
Tn dieser Tagfahrt wird ein Massepsteger und
ein Glaubigerausschuß ernannt, auch ein Borg- und

a u t h.
Nachlaßvergleich versucht und die nichterscheinen-
den Gläubiger sollen, in Bezug auf Borgvergleich)
Ernennung des Massepstegers und Gläubigeraus-
schusses) als der Mehrheit der Erschienenen bei-
tretend angesehen werden.
Adelsheim, den 6. September i838°
Großherzogliches Bezirksamt,
Stuber.
G u t s v e r p a ch t u n g.
Amorbach. Die fürstlich Leiningische Domä-
nen-Marienhöhe bei Osterburken, Amts Adels-
heim, durch die Errichtung ganz neuer und geräu-
miger Wohn- und Wirtschaftsgebäude und die
zur Verbesserung des früher ohne alle Gebäude an
die Gemeinde Osterburken in Pacht begeben gewe-
senen Gutes getroffenen Anstalten nunmehr zur
Pachtabgabe befähiget, soll auf Petri 1839, wenn
sich hierzu ein qualistzirter Pächter findet, in Pacht
begeben werden.
 
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