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Der Bote vom Neckar: Wochenblatt für amtl. u. Privat-Bekanntmachungen (2) — 1838

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https://doi.org/10.11588/diglit.42418#0329

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323


für Amtliche und Privat-Äckanntmachunaen.

HWAßÄRtH, den 11. September. (Dienstag.)

Amtliche Bekanntmachungen.


Nro. 23,5i2. Die Maaßordnung, insbesondere den Gebrauch juftirter Waagen bctrffd-
Nach Erlaß Hochlöblicher Regierung des Unterrheinkreiscs vom 14. August l. I., Nro. 18,382, bringt man folgendes zur öffent-
lichen Kenntniß und Nachachtung:
Unter dem Ausdruck »Gewicht« im Allgemeinen ist in der Maaßordnung nicht nur das Pfund mit seinen Abthellungen , sondern
auch die Waage begriffen.
So enthalt das II. Kannte!, jenes Geseycs die Uebcrschrift »Maaße und Gewichte«, handelt aber in seinem §. 16 ausdrücklich
auch von den Waagen; dasselbe findet sich noch in andern Stellen.
Die Anordnung des Z. 7 wonach alle Maaße und Gewichte, welche im öffentlichen und Privatvcrkchr gebraucht werden, ge-
eicht und mit dem Eichzcichen versehen sein müssen, gilt auch von den Waagen, als einem Theil des Gewichts. Es ist daher
darauf zu sehen, daß alle beim öffentlichen Verkehr (Wochenmarkte u. dgl.) gebrauchten Waagen gehörig justirt seien.
Was übrigens den Verkehr mit dem Auslande betrifft, so ist gegen Ausländer, welche blos die Wochenmarkte besuchen,
wegen Führung solcher nicht justirten Waagen, wenn sie nur richtig sind, und das Gewicht justirt ist, Nachsicht eintrcten
'-assen.
Die Bürgermeister haben diese Verfügung ihren Gemeinden gehörig zu eröffnen und vom l. Oktober an die Strafbestimmungen
des §. 33, Absatz 3, der Maaßordnung in Anwendung zu bringen.
Mosbach, den i, September r838.
Großherzoglichcs Bezirksamt,
Du. Fauth.

Nro. 28,^95. Mosbach. An Gemäßheit des
L.R.S. ^99 wurde Martin Daub von Mos-
bach für die beiden volljährigen Geschwister Joh.
Martin Scheuerich und Katharina Scheue-
ri ch von da, als Beistand ausgestellt, ohne besten
Mitwirkung die in jenem Landrechtssatze genannten
Rechtsgeschäfte von Letztem auf gütige Weise nicht
vorgeommen werden können.
Mosbach, den 3o. August i838.
Großherzogliches Bezirksamt,
Dr. F a u t h,

Diebstahlsanzeige und Fahndung.
Nro. 2st,o6st. Mosbach. Am 2. dieses Monats
zwischen 2 und st Uhr wurde dem Bürger Joseph
Müller von Lohrbach nachbeschriebene Uhr aus
seinem Wohnhause entwendet.
Die Uhr ist von mittlerer Größe, hat ein schwa-
ches, silbernes, einfaches Gehaus, welches nicht
gerne schließt, an derselben befindet sich eine Kette
von Stahl und an dieser Kette waren zwei Uhren-
schlüstel, ein messingener und ein silberner. An letz-
terem ist oben ein Loch angebracht, durch welches
 
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