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Vereinigung zur Erhaltung Deutscher Burgen [Hrsg.]
Der Burgwart: Mitteilungsbl. d. Deutschen Burgenvereinigung e.V. zum Schutze Historischer Wehrbauten, Schlösser und Wohnbauten — 13.1912

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Nr. 3
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Wagner, Paul: Zur Geschichte der Burg Nassau
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https://doi.org/10.11588/diglit.31850#0065

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Mit der Anlage einer Befestigung in nächster Nähe des Hoses Nassau war das Wormser
Domstift sehr wenig einverstanden, zumal es das Eigeutum an dein Grund und Boden, auf
dem die Burg errichtet war, in Anspruch nahm. Aber auch aus Laurenburgischer Seite be-
hauptete man, Eigentumsrechte zu besihen, und war darum durchaus nicht geneigt, nach-
zugeben. So entbrannte ein heftiger Kampf, der schließlich den Bischof Buggo von Worms
veranlaßte, die Angelegenheit an die oberste Reichsgewalt zu bringen. Aus einem Hostage,
den Kaiser Lothar in Worms abhielt, wurde nach dem Arteil der anwesenden Reichssürsten
das Eigentum an der Burg den Laurcuburger Grascu aberkannt und dem Wormser Dome
zugesprochen. Es wird berichtet, daß Graf Ruprecht von Laurenburg gezwungen wurde,
eidlich dem Arteil Folge zu leisten und aus die Burg zugunsten des Wormser Domkapitels zu
verzichten. Da es sich nach Lage der Dinge nur um einen Hoftag handeln kann, den Lothar
im Zahre 1128 in Worms abhielt, so ist hiermit das erste feste Datum iu der Geschichte
der Burg gewonnen.

Gegner des Dom-
stifts aber war in
dicsem Streit beson-
ders das Brüderpaar
Ruprecht und Aruold
von Laurenburg,
insbesondere Gras
Ruprecht, der ültere
von beiden, der auf
Laurenburgischer g.

Seite als der Haupt-
beteiligte erscheint.

Offeubar war
den Brüdern am
Besitz der Burg sehr
viel gelegen, von
anderem abgesehen
wohl auch darum,
weil die kleinen Ver-
hältnisse der Lau-

renburg sür zwei gräfliche Haushaltungen auf die Dauer zu eng wurden; denn beide
Brüder waren vermählt, Ruprecht mit Beatrix, Tochter des Grafen Walram von Limburg,
während die Gemahlin Arnolds unbekannt ist. Der Entscheidung dcs Hostages sügte sich
Gras Nuprecht trotz seines Eides durchaus nicht. Er behielt die Burg unbeirrt durch alles
Vorgefallene weiter, so daß das Domkapitel sich, nachdem eine längere Reihe von Zahren
verslossen war, endlich veranlaßt sah, die Sache auf das kirchenrechtliche Gebiet zu spielen
und den Papst anzurufen, um durch ihn zu seinem Rechte zu gelangen, da die kaiserliche
Autorität zu versagen schien. Der damalige Znhabcr des Stuhles Petri, Eugen III.,
ging auf deu Handel eiu und grifs nuu im Anteresse der geschädigten Geistlichkeit zu
dem Mittel, das damals seine Wirksamkcit uicht leicht versagte: er ließ durch einen
in Deutschland sich aushaltenden Legaten, einen Kardinal, den Bann über Nuprecht
aussprechen, über ihn allein, weil Arnold inzwischen (nach 1118) gestorben zu sein scheint.
Es mag dies um 1152 oder 115Z geschehen sein. Bald daraus starb indesfen auch Graf

Abb. 4ö. Ruine Nassau.

(Nach einem Stich aus der Mitte des 19. Jahrh.i

Smlg. B. E.
 
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