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Eder, Josef Maria
Geschichte der Photographie (Band 1) — Halle (Saale), 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.27415#0321

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Joseph Nicephore Niepce stirbt im Januar 1833 usw.

297

Verfahren, erfunden von Herrn Joseph Nicephore Niepce und ver-
bessert von Herrn L. J. M. Daguerre.

Nach der Mitteilung, welche er mir gemacht hat, willigt Herr Daguerre ein,
der nach dem oben erwähnten provisorischen Vertrage gegründeten Gesellschaft das
neue Verfahren, dessen Erfinder er ist, und an dem er Verbesserungen angebracht
hat, unter der Bedingung zu überlassen, daß dasselbe bloß den Namen Daguerre
tragen soll, jedoch nur gemeinschaftlich mit dem ersten Verfahren veröffentlicht
werden darf, damit der Name des Herrn J. Nicephore Niepce für alle Zeiten,
wie sich’s gebührt, bei dieser Erfindung Erwähnung finde.

Durch den gegenwärtigen Vertrag ist und bleibt festgesetzt, daß alle Artikel
und Grundlagen des provisorischen Vertrages vom 14. Dezember 1829 in Gültigkeit
bleiben.

Nach diesem neuen Übereinkommen zwischen den Herrn Daguerre und
Isidore Niepce, welches den endgültigen Vertrag bildet, von welchem im Art. 9
des provisorischen Vertrages die Hede ist, haben die Genannten, da sie willens sind,
ihre verschiedenen Verfahren zu veröffentlichen, dazu den Weg der Subskription
ausersehen.

Die Ankündigung der Veröffentlichung erfolgt durch die Tagesblätter. Die
Subskriptionsliste wird am 15. März 1838 aufgelegt und am 15. April desselben Jahres
geschlossen.

Die Zeichnung geschieht in Posten von 1000 Francs.

Die Liste wird bei einem Notar ausgelegt, welchem das Geld von den Sub-
skribenten einzuhändigen ist, deren Zahl im Maximum auf 400 festgesetzt wird.

Die Subskriptionsbedingungen werden möglichst günstig auf gestellt, die Ver-
fahren können jedoch erst dann veröffentlicht werden, wenn wenigstens 100 Einzel-
beträge zur Zeichnung gelangt sind; sollte dies nicht eintreten, so werden die Ge-
sellschafter sich nach einem anderen Wege der Veröffentlichung umsehen.

Wenn sich vor Eröffnung der Zeichnung Gelegenheit zum Verkauf der Ver-
fahren bieten sollte, so darf derselbe zu keinem niedrigeren Preise als 200 000 Francs
ausgeführt werden.

Doppelt ausgefertigt, genehmigt und unterschrieben zu Paris, den 13. Juni
1837, im Hause des Herrn Daguerre im Diorama.

Isidore Niepce.

Daguerre.
 
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