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Eder, Josef Maria
Geschichte der Photographie (Band 1) — Halle (Saale), 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.27415#0337

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Gesetz zum Ankauf der Erfindung der Daguerreotypie usw. 313

eigenen Interesse, sowie in dem des Verfahrens ist der Erfolg notwendig, und man darf
nicht zweifeln, daß Herr Daguerre es sich angelegen sein lassen wird, dies zu
bewahrheiten.

Ihr Berichterstatter fügt noch hinzu, daß, obwohl er das Verfahren nicht selbst
probiert hat, wie sein ehrenwerter Ereund, Herr A r a g o , er doch durch die Be-
schreibung, die ihm davon gemacht wurde, beurteilen kann, daß dasselbe sehr schwierig
aufzufinden sein und einen großen Zeitaufwand, zahllose Versuche und hauptsächlich
eine Beharrlichkeit bei jeder Probe in Anspruch nehmen mußte, die sich durch un-
günstige Erfolge nicht beugen läßt, und nur starken Seelen eigen ist. Das Ver-
fahren ist in der Tat aus einer Reihenfolge von mehreren Operationen zusammen-
gesetzt, die nicht notwendig miteinander verbunden zu sein scheinen, und deren
Wirkung nicht unmittelbar nach jeder einzelnen, sondern erst nach ihrer gesamten
Zusammenwirkung erkennbar wird. Und wahrlich, wenn Herr Daguerre sein
Verfahren allein hätte ausüben oder es nur ganz zuverlässigen Leuten anvertrauen
wollen, so hätte er nicht zu besorgen, daß es ihm weggerafft werde. Vielleicht wird man
fragen, und die Frage ist auch wirklich schon gestellt worden, warum, wenn das
Verfahren des Herrn Daguerre so schwierig zu finden ist, er es nicht selbst benützt,
und warum bei so weisen Gesetzen, die ebenso das Interesse der Erfinder, als jenes
des öffentlichen Wohles sichern, die Regierung sich entschieden hat, die Erfindung
zu erwerben, um sie dem Publikum zu übergeben ? Wir werden auf beide Fragen
antworten.

Der Hauptvorteil des Verfahrens des Herrn Daguerre besteht darin, schnell
und dennoch sehr genau Bilder von Gegenständen hervorzubringen, entweder um sie
zu erhalten, oder auch um sie durch Kupferstecherei oder Lithographie zu verviel-
fältigen; und es ist daher begreiflich, daß das Verfahren in den Händen eines Ein-
zigen keine zureichende Nahrung gefunden hätte.

Dagegen dem Publikum übergeben, wird das Verfahren unter den Händen des
Malers, Architekten, Reisenden, Naturhistorikers eine Menge von Anwendungen
finden.

Im Besitze eines Einzigen würde es ferner lange Zeit auf demselben Stand-
punkt bleiben und vielleicht verblühen; dem Publikum übergeben, wird es groß und
vollkommen werden durch das Zusammenwirken Aller.

Aus diesen verschiedenen Rücksichten ist es daher nützlich, daß es Eigentum
der Allgemeinheit werde. Die Erfindung des Herrn Daguerre mußte ferner die
Aufmerksamkeit der Regierung fesseln und dem Erfinder eine feierliche Belohnung
erwerben. Für diejenigen, die nicht gleichgültig gegen Nationalruhm sind, die es
wissen, daß ein Volk nur durch die großem Fortschritte, die es in der Zivilisation
macht, gegenüber den andern Völkern glänzen kann, für diese, sagen wir, ist das
Verfahren des Herrn Daguerre eine große Entdeckung. Sie ist der Ursprung einer
neuen Kunst inmitten einer alten Zivilisation; sie wird Epoche machen und als ein
Titel des Ruhms bewahrt werden. Sollte sie vom Undank der Mitwelt begleitet auf
die Nachwelt übergehen ? Nein! möge sie vielmehr als ein glänzender Beweis des
Schutzes, den die Kammern, die Juliregierung und das ganze Land großen Erfindungen
angedeihen lassen, auf die Nachwelt übergehen.

In der Tat ist es eine Handlung der Nationalfreigebigkeit, welche der Gesetzes-
vorschlag zugunsten des Herrn Daguerre ausspricht. Wir haben demselben ein-
stimmig unsere Zustimmung gegeben, aber nicht ohne im Auge zu haben, wie wichtig
und ehrenvoll eine vom Land bewilligte Belohnung ist. Wir bemerken dies zu dem
 
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