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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 15.1904

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Rücker, Friedrich: Die Bedeutung der Tischlerei im modernen Kunst-Gewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.11377#0146

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INNEN-DEKORATION.

RATH & BALBACH — KÖLN.

Entwurf zu einem Herren-Zimmer

die Kunstfertigkeit des Tischlers es sein, ihr durch
Haltgebung, durch Schliff und Glanz die gebührende
Beachtung zu verschaffen. Im übrigen muss ja
auch schon der Entwurf für derartige Ornamente
in der Form des zu schmückenden Gegenstandes
begründet sein, er muss sich dem Ganzen unter-
ordnen und harmonisch einfügen. In gleichem Maße
sich den Anordnungen des Tischlers zu fügen, ist
auch dem Holzschnitzer beschieden, sofern es sich
nicht um ganz selbständige Arbeiten der Kleinkunst
handelt. Einen bestimmenden Einfluss übt der
Tischler auch aus bei der Farbengebung der Möbel
und Holz-Architektur. Hier ist der Zusammenklang
aller Grundtöne ein so richtiges Erfordernis, die
farbigen Ergänzungen und Kontraste mit anderen
bedeutenden Faktoren so notwendig, dass es schlecht-
hin unmöglich ist, eine erfreuliche Raumwirkung

zu erzielen, wenn die ausschlaggebende
Farbe des Holzwerkes nicht wohlüber-
legt bestimmt wurde.

Dass auch in sonstiger Hinsicht
die Tischlerei ein sehr souveränes Ge-
werbe ist, bezeugt der Umstand, dass
die heutige Wohnung-Ausgestaltung
fast ausnahmsweise in den Händen des
Möbel-Architekten liegt, des Tischlers
im engersn Sinne. Die Art und Gruppie-
rung des Mobiliars, die Farbe, Be-
schaffenheit und Kostbarkeit der Tapete,
Bezüge, Teppiche und Vorhänge etc.,
kurzum die gesamte Innen-Dekoration
muss in einer Hand liegen, von einer
Oberleitung ausgehen, wenn dem be-
treffenden Räume die wünschenswerte
Ruhe, Einheitlichkeit und diejenige
Selbstverständlichkeit veriiehen werden
soll, welche einem Kunstwerke eigen
sein muss. Unsere ganze moderne Woh-
nungkunst füsst ja auf der Einheit des
Ausdruckes und auf der Harmonie der
Einzelteile. Die vorerwähnte Ober-
leitung in die Hand zu nehmen, dazu
ist Niemand mehr berechtigt als der
Kunst-Tischler, da ihm sowieso schon
der Löwenanteil an der künstlerischen
Ausgestaltung der Räume zufällt. Durch
die Anfertigung der Möbel, der event.
Verkleidung der Wände und Decken,
durch Arrangements von Erkern und
Abschlüssen, an der Konstruktion der
Türen und Fenster und an verschiedenem
anderen zeigt er deutlich wie unentbehr-
lich eigentlich jene Kunst geworden ist.
Inwieweit sich die Anfertigung des
Hausgerätes auf manuelle Tätigkeit erstrecken muss,
wenn das Erzeugnis ein kunstgewerbliches sein
soll und welchen Anteil Maschine und Teilarbeit
einnimmt, das lehrt uns am besten ein Blick in
eine moderne Gross-Tischlerei, die sich mit der An-
fertigung von Kunst-Möbeln und feinsten Bau-
arbeiten beschäftigt. Man kann daselbst täglich die
Wahrnehmung machen, dass die schönsten Arbeiten,
Werke von künstlerischem Wert, fast ausnahms-
weise ein handwerkliches Entstehen finden. Die
Betätigung der Maschine beschränkt sich auf die
rohe Vorbearbeitung des Holzes und von einer
Teilarbeit kann nur insoweit gesprochen werden,
als es sich um Verrichtungen handelt, die sich auf
verschiedene Gewerbe erstrecken. Die Tätigkeit
des Tischlers, Holzschnitzers und Intarsiateurs etc.
ist heute von einander getrennt, es fügt sich nach
 
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