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Innendekoration: mein Heim, mein Stolz ; die gesamte Wohnungskunst in Bild und Wort — 15.1904

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Vetterlein, Ernst Friedrich: Zu unserm Wettbewerbe "Entwürfe zu einem Einfamilienhaus"
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https://doi.org/10.11588/diglit.11377#0252

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INNEN-DEKORATION.

247

Zu unserm Wettbewerbe „Entwürfe zu einem Einfamilienhaus".

Die Gestaltung unserer Wohnungs-Verhältnisse
ist nicht eine, sondern die soziale Frage. Die
Mißstände der in den immer mehr anwachsen-
den Städten errichteten Mietskasernen brauchen
hier nicht erörtert zu werden. Sie sind allen satt-
sam genug bekannt. Ihnen zu entgehen ist wohl
die Sehnsucht aller derer, die durch Berufsgeschäfte
in der Stadt festgehalten sind. Aber eine städtische
Villa zu bewohnen ist gewiss nur wenigen Bevor-
zugten vergönnt. Glücklich schon der, dem seine
Mittel gestatten, in einiger Entfernung von der
Stadt sich ein kleines Tusculum zu errichten, in
dem er die Vorzüge des Landlebens geniessen kann,
ohne auf berechtigte Kultur-Errungenschaften der
Stadt verzichten zu müssen. Zahlreiche Bauvereine
sind heute bemüht, auch den weniger Bemittelten
die Vorteile eines solchen Einfamilienhauses im
Landhaus - Karakter zukommen zu lassen. Auch
dem in seinen Resultaten hier vorliegenden Preis-
Ausschreiben war die Aufgabe gestellt, Vorbilder
für diese Bautypen zu liefern. Man darf wohl im
Hinblick auf die vielen eigenartigen Lösungen der
Aufgabe sagen, dass das Resultat ein recht gutes
war. Die Aufgabe des Preisrichters erscheint aber

mit der Zuerkennung der Preise noch nicht ab-
geschlossen. Es dürfte manchem von Wert sein
zu erfahren, nach welchen Prinzipien die einge-
laufenen Arbeiten beurteilt wurden.

Die Aufgabe, die mit solchen kleinen Objekten
an den ausführenden Architekten gestellt wird, ist
eine viel schwerere, als wenn es sich um grosse,
reiche Villen handelte. Denn wenn ein Bauherr
sich eine Villa von — sagen wir einmal 100000 Mk.
bauen lässt, so ist wohl im allgemeinen anzunehmen,
dass er noch über grössere Reservesummen ver-
fügt, die im Notfalle eine Überschreitung des Kosten-
anschlages zulassen — obwohl ein gewissenhafter
Anwalt der Interessen seines Bauherrn auch in
diesem Punkte seinen Ehrgeiz darein setzen wird,
solche unliebsame Überraschungen zu vermeiden. —
Aber geradezu verhängnisvoll kann ein solcher
Fall werden, wenn der weniger begüterte Bürger
ein ganz bestimmt begrenztes Kapital für die Er-
richtung eines kleinen Wohnhauses zur Verfügung
hat. Da gilt es, genau abzuwägen, dass die auf-
gewendeten Mittel ihren Zweck erreichen. Alle
überflüssigen, in unserer Zeit leider so in Mode
gekommenen Zutaten, die den künstlerischen Wert

1904. x. 2.
 
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