OTTO ACKERMANN EIN SONNIGER TAG IN DER MARK
Aasstellung Düsseldorf 1909
DIE AKADEMIEN UND DER KUNSTUNTERRICHT
Von Eugen Kalkschmidt, München
Jubelfeiern haben manches Gute. Sie geben
Gelegenheit, mühsamer Anfänge, ver-
blichener Verdienste, rühmlicher Erfolge zu
gedenken. Die Gegenwart mit ihrem red-
lichen Bemühn wird der Vergangenheit ge-
schwisterlich lebendig zugesellt und in festlich
gehobener Stimmung liebreich bekränzt. Die
Zukunft aber wird leuchtend in der Ferne
sichtbar und will erst die letzte und freudigste
Erfüllung aller Hoffnungen gewähren. Und
so scheint alles durch die festliche Erhöhung
des Tages in bester Verfassung und Ent-
wicklung begriffen.
Auch die Jahrhundertfeier der Münchner
Kunstakademie mag vielen als Bestätigung
einer ehrwürdigen und bewährten staatlichen
Einrichtung erschienen sein. Wir wissen es
kaum anders, als daß der Staat in dieser
akademischen Form des Kunstunterrichts sein
dauerndes Interesse an einer geregelten Kunst-
pflege durch erhebliche Geldaufwendungen
betätigt. Es ist ein hoher Kulturzweck, dem
da gedient wird. Kunst und Wissenschaft
als die fruchtbarsten Blüten der Kultur mit
den Mitteln der Allgemeinheit zu pflegen —
was könnte wichtiger, verantwortungsvoller
sein? Verantwortungsvoll, ja: gerade weil es
so ist, darf sich das Volk, dürfen alle, die
eine „Kunst für alle" und eine Erquickung
aller durch die Kunst erstreben, das wichtige
Geschäft ihrer Pflege nicht gar zu vertrauens-
voll den staatlichen Faktoren zuschieben. Die
Bilanz an Jubeltagen fällt erfahrungsgemäß
leicht etwas zu verklärt aus. Das ist nun
einmal so und schadet nichts, wenn die
kritische Entschleierung der Dinge, wie sie
im Licht des Alltags erscheinen, nicht ver-
gessen wird. Diese öffentliche Pflicht gegen-
über der Institution der Kunstakademien zu
üben, ist gerade jetzt Anlaß genug.
Warum? Weil die Kunstschulen des Staates
gerade gegenwärtig besonders schlecht ver-
waltet werden? Gewiß nicht. Sie sind in
ihrer Gesamtheit wahrscheinlich weder
schlechter noch besser geworden, sie sind
eben, wie sie sind: ein Erbe aus einer Zeit,
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69*
Aasstellung Düsseldorf 1909
DIE AKADEMIEN UND DER KUNSTUNTERRICHT
Von Eugen Kalkschmidt, München
Jubelfeiern haben manches Gute. Sie geben
Gelegenheit, mühsamer Anfänge, ver-
blichener Verdienste, rühmlicher Erfolge zu
gedenken. Die Gegenwart mit ihrem red-
lichen Bemühn wird der Vergangenheit ge-
schwisterlich lebendig zugesellt und in festlich
gehobener Stimmung liebreich bekränzt. Die
Zukunft aber wird leuchtend in der Ferne
sichtbar und will erst die letzte und freudigste
Erfüllung aller Hoffnungen gewähren. Und
so scheint alles durch die festliche Erhöhung
des Tages in bester Verfassung und Ent-
wicklung begriffen.
Auch die Jahrhundertfeier der Münchner
Kunstakademie mag vielen als Bestätigung
einer ehrwürdigen und bewährten staatlichen
Einrichtung erschienen sein. Wir wissen es
kaum anders, als daß der Staat in dieser
akademischen Form des Kunstunterrichts sein
dauerndes Interesse an einer geregelten Kunst-
pflege durch erhebliche Geldaufwendungen
betätigt. Es ist ein hoher Kulturzweck, dem
da gedient wird. Kunst und Wissenschaft
als die fruchtbarsten Blüten der Kultur mit
den Mitteln der Allgemeinheit zu pflegen —
was könnte wichtiger, verantwortungsvoller
sein? Verantwortungsvoll, ja: gerade weil es
so ist, darf sich das Volk, dürfen alle, die
eine „Kunst für alle" und eine Erquickung
aller durch die Kunst erstreben, das wichtige
Geschäft ihrer Pflege nicht gar zu vertrauens-
voll den staatlichen Faktoren zuschieben. Die
Bilanz an Jubeltagen fällt erfahrungsgemäß
leicht etwas zu verklärt aus. Das ist nun
einmal so und schadet nichts, wenn die
kritische Entschleierung der Dinge, wie sie
im Licht des Alltags erscheinen, nicht ver-
gessen wird. Diese öffentliche Pflicht gegen-
über der Institution der Kunstakademien zu
üben, ist gerade jetzt Anlaß genug.
Warum? Weil die Kunstschulen des Staates
gerade gegenwärtig besonders schlecht ver-
waltet werden? Gewiß nicht. Sie sind in
ihrer Gesamtheit wahrscheinlich weder
schlechter noch besser geworden, sie sind
eben, wie sie sind: ein Erbe aus einer Zeit,
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