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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 6.1859

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9. Heft
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Liturgisches
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1859. K i r ck e n sck m n ck. s. HrL

MurgischeZ.

(Eine Entgegmmg in Betreff der Kirchenfarben.

S. „Kirchenschmuck" Bd. IV, S. 21 ff.)

„Häustger, als man denken sollte, stn-
det man, daß ntcht allein kunstfertige Damen
und Fabrikanten, denen die Handbücher der
Rubriziften und Liturgisten weniger zugäng-
lich ftnd, sondern auch Geiftliche, deren Amk
es doch ist, über die gewissenhafte Beobach-
tuug der den Gottesdienst betressenden kirch-
lichen Verordnungen zu wachen, bei Anferti-
gung und Beschaffung von Paramenten zwar
nach den Anforderungen der Kunst sich richten,
aber dabei arge Verftöße gegen die Rubriken
sich zu Schuldeu kommen lassen. Bei Beschaf-
fung der heiligen Geräthe die Regeln der Kunst
befolgen, ist schön und wünschenswerth,
den kirchlichen Vorschriften genügen, ist noth-
wendig, aber Beiden gerecht werden, ist
vollkommen." So der „Kirchenschmuck" a.
a. O.

Auf diese Einleitung folgt dann eine Ab-
handlung über die Farbe der Kirchenpara-
mente, die öffentlich besprochen zu werden
verdient, weil darin sehr vielJntercssantes und
zugleich Richtiges, mitunter jedoch auch ei-
niges Verfängliche zu finden ist.

Anfänglich heißt es: „Die Kirche kennt
sünf Farben für die heiligen Gewänder: die
weiße, die rothe, die grüne, die violette
und die schwarze" und dieses stimmt auch mit
dem Missale (Hnbr. ^sn. XVIII.) ganz über-
ein; nach dem Onsremoninls Lxisc:. I. 2 onx.13
n. 11 kt onx. 20 n. 2 gibt es noch eine an-
dere Kirchenfarbe, die am dritten Advent- und
vierten Fastensonntag zu gebrauchen ist, näm-
lich die Rosenfarbe, und nur in deren Er-
manglung soll die violette in Anwendung
kommen. Nach dem Direktorium des Römi-
schen Sekular-Klerus gilt aber diese Vorschrift

nur für das Hochamt, nicht aber für die Pri-
vatmessen, denn es heißt dort an beiden ge-
nannten Sonntagen: „In 8olemni nll-

liibotur eolor rv8nc;6U8, Niui^tri 8Nori in-
cknnnt cknlmnt. et tunic;. sto." *

Sehr genau ist die Abhandlung in Betreff
des Goldstoffes, von dem es unter Anderem
heißt: „Die Einführung des Goldstoffes dürfte
wohl in dem schönen Bestreben, das Kostbarste
zum Dienste des Herrn zu verwenden, seine
Erklärung finden. Entsprechender dem
Sinne der Kirche wäre es ganz gcwiß, wenn
man die vorgeschriebenen Farben streng fest-
hielte und durch reiche Verzierungen von
Gold, Perlen u. dgl. das Parament brilliren
ließe. Doch, weil die Congregation der hei-
ligen Riten den Golrstoff für unerlaubt (bis-
her) nicht erklärr hat, so scheint er geduldet
werden zu dürfen. Denselben aber für alle
Farben außer der schwarzen erlauben zu wol-
len, hieße den Unterschied derFarben mit ihrer
schönen Symbolik aufheben. Dem Sinne der
Kirche gemaßer ist es zweifelsohne, wenn der
Goldftoff nur zur Stellvertretung der weißen
Paramente gcbraucht wird." Der Gebrauch
derGoldfarbe dagegenoder der gelben Pa-
ramente wird mit allem Rechte für unzulässig
erklärt, weil sich die 8. R. 6. wiederholt gegen
diese Farbe ausgesprochen hat.

Daß bei uns statt der violetten die blaue
Farbe gebraucht wird, kommt nach dem Artikel
daher, weilvieledaslateinischeWort violnocum
nicht verstehen. Alle Arten der blauen Farbe,
„himmelblau" wie „dunkelblau" bezeichnet der
Lateiner mit dem Namen color ouerulou^, und
vic>1nc:6U8 heißt nur violett. Als Kirchenfarbe
zählt die Rubrik nicht oolor cmerulscm, son-
dern oolor vic>1nc:6U8, und die heilige Congre-

* Darüber kann auch Meratus Xov. observ. I.
zu OavLutu8 x. I. tit. XVIII. verglichen werden.

Anm. der Red.

Kirchenschmuck. 1859. Bnnd ix.

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