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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 6.1859

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12. Heft
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Erklärung der Zeichnungen
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Miszellen
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Berichtigung
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https://doi.org/10.11588/diglit.18469#0111

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96

Beilage n.

l^r» 1. Stick.rei.

Muster zu dcm Schulterstück eines Diako-
nengewands, Dalmatik.

Dieses gehörr dem vollständigen Ornate,
der vom 3. Hefke des Jahrgangs 1859 an
nach und nach mitgetheilt worden ist und
zwar im

V, Bande, 3. Hest die Stola,

" ,/ 5. „ „ Eapha,

VI. „ 2. „ das Caselkreuz.

Eine ausführliche Anleitung znr technischen
Ausführnng dieser Stickerei ist im gegenwar-
tigen VI Bande, 2. Hefte, S. 2? ss. gegeben.
Um diefelbe sür unsere Zeichnung gebrauchcn
zu können, haben wir die gleichcn Buchstaben
bei letzterer angebracht.

^ -» 2, 3 u. 4. Holzarbeit.

Nalürlicke Größe des Laubwerks an dem
Kasten im XI. hNovember-) Hefle, Beil. 1.

Und zwar ist

Xro. 2. Die Laubverzierung des untern
Schranks;

Xro. 3. die Laubverzierung an der zwischen
den beiden Schränken befindlichen Schublade;

Xro.4. die Berzierung an beiden Seiten
dieser Schublade.

Bgl. hiezu VI. Band, 5. Heft (November)
Seite 77.

consekrirt werden, in denen keine Leichname begra-
ben liegen. fUaränill, (lollset. oolloil. lom.III,
eol. 555.)

Erzbischof Thevdorich verordnet in seinen nähe-
ren Erklärungen und Verfügungen zum Provin-
zialcvncil zn Cöln vvm Jahre 1423, Cap. 10:

„Jn Zukunft svllen in allen Haupt-, Stifts- und
Pfarrkirchen unserer Provinz alle Freitage
gegen Mittag zum Audenken an das Leiden und
Sterben unseres Herrn u.Erlösers Jesu Christi die
großeKirchenglvcke feierlich gezogen wer-

den; -gleichfalls verordnen wir mit Genehmi-

gung des heil. Concilinnis, daß in Zukunft in
allenKirchen täglichMvrgens gegenSon-
nenaufgang zur Gedächtniß des Mitleidens der
glorreichen Juugfrau Maria ebensv dreimal die
Kirchenglocke angestvßen werde, wie bis
hierher gegen Sonnenuntergaug täglich geschehen
ist fur den englischen Gruß dieser glvrreichen Jung-

frau- Wir ertheilen deßhalb Allen zu unserer

Prvviuz gehörigen reumüthig Gebeichteten,
die Freitags beim Glvckengeläute zum Andenken
an das Leiden und Sterben unsers Herrn Jesu
Christi 3 Vater unser uud 3 Gegrüßt sey die Ma-
ria, so auch die täglich beim Glockenzeichen gegen
Sonnenaufgang 3mal den engl.Gruß: Ave Maria
beten, von des allmächtigen Gvltes Barmherzig-
keit aus unserer Metrvpvlitan — uud vrdentlichen
Auctorität von den ihnen auferlegteu Buß-
strafen einen Ablaß von 40 Tagen, sv vft als ste
es thun, unsere Suffraganbischöfe ermahnen wir
im Herrn, in ihren Diözesen und Städten diesen
unsern Ablässen ähnliche hinznzusetzen " (Binte-
rim, pragm. Gesch. der deutsch. Cvncil. Band 7,
S. 464 f.)

Mis)ellen.

Der heil. Hubertns von Lüttich schreibt im 7.
Statut seiucs nach dem Jahre 7 23 gehaltenen er-
sten Cvncils vor: „Leolosiuo munäae siut, et ultu-
r!n orllutu äeeelltor; eum in iis Oeus llubitot,
llon 8vlum rpiritu, ssä et llomo t'uetus." „Die
Kirchen seyen rein, die Altare austäudig geziert,
indem Gotl darin wohnet, nicht blos im Geiste,
sonderu auch als Meuschgewvrdeuer." (llurriboim,
Lono. 6erm. Tom. I, p. 33. bei Binterim, Gesch.
der deuksch. Coucil. Bo. 2, S. 14.)

Das Prvvinzialcvncil zu Trier (1238) befiehlt:
„Gehen sie — die Pricster — mit deu, heil. Sa-
crameut zum Krauken, so svllen sie gleichfalls ein
Röcklein vder Superpellieium oder Chorkappe an-
ziehen, und wenn es nöthig ist, ein Pluvial vhne
Aermel, welches bei dem Kranken abgelegt wird."
(Binterim, Conc. Geschichte Bd. 4, S. 512.)

Der zweite Canon einerSynode („incorti loei"),
welche knrz nach dem 5. Pariser Cvnoil vour No-
vember 6>4 oder 615 celebrirt wurde, bestimmt:

sillt," d. h. Altare dursen nur in svlchen Kirchen

Das 27. Capitel der Basler Synode vom Jahre
1400 lautet:

„Jeue, welche die freiwilligen Beiträge für den
Basler Dom zurückhalten, werdcn ermahnt, diesel-
ben innerhalb euies Monats abzutragen." (Bin-
terim, Geschichte der deutschen Cvncil. Baud 7,
S.22.)

Das war im Alterthum der regelmäßige Weg,
die zu den Kircheubauten nöthigen Mittel zu er-
werben. Jetzt ist cs Regel, die Stiftungskapitalien
dazu zu verwenveu. Siud keine vvrhanden, so ver-
zweifelt man am Bau oder fuhrt ihn so erbärmlich
als möglich aus. Die allgemeine Gebefreudigkeit
muß wiever erwachen. wenn es besser werden foll.
Dabei legen wir auf die kleinen, mit Freude und
aus übernatürlicher Liebe Gvttes gegebenen Ga-
ben und auf die verborgenen Heller der Armen den
größten Werth. Denn auch da hat Gvtt einen
freudigen Geber lieb und segnet die heilige Mei-
nung, während er die eitlen Beweggründe haßt.

Berichtigung.

Band VI. 4.Heft, S. 60, 2. Spalte, Zeile S von
vben lies Reinstein statt „Renissene".


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