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Dengler, Georg [Hrsg.]
Kirchenschmuck: Sammlung von Vorlagen für kirchliche Stickereien, Holz- & Metallarbeiten & Glasmalereien — 6.1859

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11. Heft
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Ueber das Krankenciborium
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Erklärung der Zeichnungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.18469#0090

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77

er die beiden Gefäße behandeln? Der uns
schon aus dem ersten Jahrgang des Archivs
nach fiinemWerthbekannte„Kirchengeschmuck^
gestattet (nach der deutfchen Originalausgabe
S. 58) folgendes: „Da es sich aber begabe,

! daß die H. ölung sampt dem hochwürdigen
Sakrament, zu einem Kranken vberland müßte
i getragen werden, mage der Prießer diß Seck-
lein so gar klein, und von Sammet oder Sei-
den, wie vermeldet, gemacht, zumal in den
grössern Seckel, zu dem Büchßlein, darin daß
H. Sakrament deß Altars einlegen. Jedoch
soll er das bloß Büchßlein darin die letzte
Oelung ohne sein Secklein mit hineinlegen,
damit nit etwan das Büchßlein, darin das H.
Sakrament deß Altars, ja auch der Seckel
! desselben, bei dem wenigisten nit hievon be-
macklet werde."

Hienach war es also in derDiözeseRegens-
burg gestattet, in dem genannten Falle

1) das heil. Sakrament zwar nicht in ein
und dasselbe Gefäß oder vielmehr in gesonderte
Abtheilungen desselben Gefäßes zu verschlie-
ßen, aber doch die getrennten Büchsen unter
eine und dieselbe Umhüllung zu bringen.

2) Ebenso fiel zwar nicht das dem heil. Oel
eigene violette Velum hinweg, aber es blieb

l wegen des Verschlusses in dem größeren Ver-
sehbeutel mit weißem Velum den Gläubigen
unsichtbar, und überhaupt trug die Prozession
unter diesen Umständen Nichts von dem an
sich, was sonst den Gang des Priesters mit
dem heil. Oel auszeichnet.

Nun erhebt sich die Frage:

1) Sind die kirchlichen Rubriken durch
diese Conzession nicht verletzt?

2) Gesetzt den Fall, daß sie es nicht wä-
ren, überschreitet der obige Entwurs
nicht die Grenzlinien, die durch diese
Conzession selbst schon weit genug ge-
zogen sind?

Und insbesondere:

3) Ist die Ausstattung des für das heil.
Oel bestimmten Raums mit violetter
Seide nicht blos ein ungenügendes

Surrogat für das violette, sür die
Sichtbarkeit bestimmte Velum?

Wir neigen uns zu der Ansicht, welche diese
Fragen sämmtlich mit Nein beantwortet und
der Ausführung und dem Gebrauch des be-
sprochenen Krankenciboriums kein unbeding-
tes Hinderniß entgegenstehen sieht.*

Jedoch sind wir weit entfernt, unsere Mci-
nung für maßgebend zu halten, uuterwerfen
sie vielmehr besserer Einsicht, und noch viel-
mehr und ohne jeden Vorbehalt der kirch-
lichen Entscheidung.

Erklärung der Zeichnungen.

Beil. i. Eiii Sakristeischrank. !

Mittelalterliche Schränke dieser Art zeich-
nen stch durch Bequemlichkeit, Dauerhaftigkeit
und geschmackrolle Verzierung aus.

Auf Festigkeit seines Werkes sah der alte
Meister vor Ällem. Daher scheute er sich nicht,
an den Hauptgliedern die Verzinkung ans Licht
treten zu lassen, wie solches bei unserem Mu-
ster am Fuße, am Mittelstück und an der Krö-
nung der Fall ift. Man kann zwar die Ver-
zahnung auch verdeckt anbringen, wodurch man
eine schönere Ecke zu gewinnen glaubt, aber
die Festigkeit leidet darunter. Demselben Zweck
der Festigkeit dienen die mit Schlagleisten
wohlverwahrten Thüren, die eisernen Char-
niere und Bänder, die Schlösser, welche ent-
weder mit einem zierlichen Schloßkasten außer-
halb angebracht, oder innerhalb befestigt und
außen mit einem schönen Schloßblech geschützr
sind.

Jst so für die Dauerhaftigkeit gesorgt, so
dars die Schönheit auch nicht fehlen, und sie
erfolgt von selbst aus dem Bestreben, jedes
construktive Glied in der angemessensten Form
zu bearbeiten.

Die schönen Profilirungen der Gesimsglie-
der, Schlaglcisten u. dgl. sind keine ausgesetz-
tcn Bestandtheile, die zum Ganzen unwesent-
lich oder demselben sogar störend wären, son-
dern es sind die Glieder, wie man sie eben
braucht, welche in der gefälligen Behandlung.
die man ihnen angedeihen ließ, nicht weniger
zur Haltbarkeit des Werkes beitragen, als

* Jakob, „die Kunst im Dienste der Kirche"
S. 101 ist derselben Ansicht.
 
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