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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 9.1916

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Nr. 2 (März u. April)
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Schmid, Walter: Leipniz (Steiermark), Ausgrabung von Flavia Solva 1915
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Haug, Ferdinand: Die Inschrift von Zwiefalten
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https://doi.org/10.11588/diglit.25479#0038

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10.

Der Friedhof der unteren Klassen von Solva dehnt sich im Bereich der Ökonomie-
gebäude des Flüchtlingslagers an der Bezirksstraße aus. Der wesentlich einfachere
Inhalt der — der Mehrzahl nach — Brandgräber, der oft nur aus einem Vorratsgefäß
oder Topf besteht, in dem die Asche verwahrt wird, ihr reichlicheres Vorkommen auf
ziemlich kleinem Terrain, sowie der Mangel an Grabmonumenten trennen deutlich genug
diese Gräbergruppe von jener an der Ostseite der Reichsstraße. Weitere Erdbewegungen
in diesem Gebiete dürften erst über den Umfang dieses Friedhofes und seine Stellung
näheren Aufschluß bringen.

Graz. Dr. Walter Schmid.

MISZELLEN.

Die Inschrift von Zwiefalten.

CIL III 5862.

Die auf einer Basis stehende Inschrift Deo invicto Soli templum a solo
restituit Valerius Venustus, v(ir) p(erfectissimus), p(raeses) p(rovinciae)R(aetiae).
Sicuti voto ac mente conceperat, redditus sanitati v. s. 1. I. m. taucht zum
ersten Mal ums Jahr 1520 im Kloster Zwiefalten, OA. Miinsingen, auf, wo
sie damals nach dem Zeugnis des Humanisten Andreas Althamer sich be-
fand (vgl. besonders Jos. Zeller, Württ. Vjh. 1910, 439)· Hiernach wurde
bis jetzt Zwiefalten als ursprünglicher Standort des Denkmals und damit auch
des in der Inschrift genannten Sonnentempels angesehen. Aber wegen ver-
schiedener Schwierigkeiten, die sich aus dieser Annahme ergaben, ist die
Inschrift in den letzten Jahren mehrfach in entgegengesetztem Sinn als
geschichtliches Zeugnis verwendet worden. Da die römische Herrschaft in
dieser Gegend, etwas nördlich von der Donau, anerkanntermaßen unter Gal-
lienus (a. 253 — 268) ihr Ende fand — das letzte Zeugnis für dieselbe ist die
Inschrift CIL III 5933 = Haug-Sixt n. 30 — so wurde die Zwiefalter Inschrift
als Zeugnis dafür angeführt, daß die Ernennung von Präsides ritterlichen
Standes, zunächst jedenfalls in der Provinz Rätien, und damit die Trennung
des militärischen Kommandos und der bürgerlichen Verwaltung schon vor
der diocletianischen Zeit, wahrscheinlich unter Alexander Severus eingeführt
worden sei, so nach Borghesi unter Berufung auf Lamprid. Alex. Sev. 24
noch Marquardt, Röm. Staatsverf. I 2 557 und Haug in Haug-Sixt n. 17.
Von anderer Seite wurde die Inschrift als ein Zeugnis dafür verwertet, daß
die Gegend an der oberen Donau auch in der diocletianischen Zeit immer
noch oder nach einiger Unterbrechung wiederum in den Händen der Römer
gewesen sei, so von Winkelrnann, Deutsche Gaue 1912, 136 f. Beide An-
nahmen aber zeigen sich bei näherer Betrachtung als unhaltbar. Die Historia
Augusta überhaupt und so auch die Vita Alex. Severi ist immer entschiedener
als eine sehr trübe Geschichtsquelle nachgewiesen worden (vgl. namentlich
K. Hönn, Quellenuntersuchungen S. 133 ff., betr. die Trennung von Zivil-und
Militärgewalt), und tatsächlich sind die Präsides aus dem Ritterstand erst unter
Carus nachweisbar (Dessau, Inscr. lat. sel. III1, p. 394!.). Andererseits ist
es unmöglich anzunehmen, daß in jener Spätzeit das linke Donauufer mit
der Schwäbischen Alb noch in so sicherem und festem Besitz der Römer
war, daß es dem ersten Zivilbeamten der Provinz Rätien einfallen konnte,
in dieser Geg-end einen Tempel bauen zu lassen. Zwar wurden von Postumus,
Aurelian, Probus und Maximian im 3. Jahrhundert und später von Constan-
tius II., Julian und Valentinian I. Einfälle in das Land jenseits des Rheins
und der Donau gemacht und Siege dort erfochten; aber als Grenze des
römischen Reichs galt der Rhein aufwärts bis zum Bodensee und dann die
 
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