— 47
Landschaft wandte. Ain t o. Dez. ant-
wortete der engere Ausschuß: Da das
gesamte Vaterland dermalen in große
Bestürzung und besondere Aufmerksam-
keit (wegen der Verhaftuug 2er Proselyten,
wozu die Herzogin viel Anlaß gegeben hätte,
und wegen der FronleichuamsprocessionH
ferners die landschaftliche Kasse ganz er-
schöpft sei, bäten sie nicht zu verdenken,
daß die Landschaft nicht au die Hand
gehen könnte. Am 13. Dez. antwortete
Maria Augusta: So sollte jedenfalls ans
Lichtmeß das Viertel mit 3000 fl. sicher
bezahlt werden. Allein am 18 antwor-
tete die Landschaft: Die vaterländischen
Umstände ständen noch in solcher betrüb-
ter Lrigi, daß die Landschaft nicht über-
setzen könne, ob auf Lichtmeß oder ferner-
hin die mit gewissem Maß accordierten
12000 fl. abgeführt werden könnten.
Herzogin Maria Augusta verlor im
nächsten Jahr am 20. Januar 1750
ihre Mutter und ihre einzige Beraterin,
die es mit ihr gut meinte, durch den Tod.
Wegen der Erbschaft mußte sich Kammer-
junker Baron Stockhorner vom 23. Jan.
bis 24. Februar 1750 in Regensburg auf-
halteu. In der tiefsten Trauerzeit hatte
Maria Augusta sich mit der Landschaft
auseinanderzusetzen. Am 31. Jan. 1750
schrieb sie dem Konsulenten Georgii:
man könne ihr nicht das Geringste zur
Last legen; um so empfindlicher falle es,
das bisherige, gute Zutrauen und der
Uutertanen Liebe mindestens geschmälert
zu sehen. Es komme gewiß nicht aufs
Geld, sondern fürstlichen Respekt und
Autorität an. Am 3. Febr. antwortete
der Konsulent namens des engern land-
schaftlichen Ausschusses: Nach den ein-
gekommenen Gewalten erachtet sich der
landschaftliche engere Ausschuß zu einer
näheren Erklärung nicht ermächtigt, bis
das ohnehin sehr erschöpfte Land insbe-
sondere des Religionseingriffs halber wie-
der beruhigt und außer Sorge gesetzt seiu
werde. Nicht verborgen geblieben sei,
was bei der Verhaftuug der Proselyten
und der Fronleichnams-Prozession vor
und nach vorgegangen (sei). Des Her-
2) Im Jahre 1749 war, wie schon erwähnt,
zum erstenmal nach dem 30jährigen Krieg die
Fronleichnamsprozession öffentlich im Schloßhof
in Ludwigsburg abgehalten worden.
zogs Resolution bedürfe weitere landt-
schastliche Vorstellungen. Daher (laute
die) Bitte an Serenissimam, nach Dero
ehemals versicherten landesmütterlichen
Gesinnung und Liebe das Land zu unter-
stützen und ihm durch fürstmütterlichen
Vorhalt zu einer gedeihlichen Resolution
zu verhelfen, damit Einigkeit und Zu-
trauen wiederhergestellt werde. Am 2.
April ließ sich der geheime Rat die land-
schaftlichen Erklärungen und das fürst-
liche Dekret, betreffend die landschaftlich en
Adjutivgelder (12 000 fl.) zur Einsicht
geben und decretierte an: 2. Mai an den
landschaftlichen engern Ausschuß um Be-
richt. Die Stimmung der Landschaft
gegen Maria Augusta blieb immer noch
eine schlechte. Im landschaftlichen Pro-
tokoll vom 6. Mai heißt es geradezu,
daß Serenissima an der Hinwegnahme
der 2 Proselyten selber Anteilfgenommen
Hütte. Die entworfene landschaftliche Er-
klärung wurde aber noch zurückgehalten,
dagegen aber der Herzogin mündlich das
zn erkennen gegeben. Geheimer Rat v.
Hardenberg bemerkte, die Hauptsache
depeudiere nicht von der Landschaft. Am
11. Mai berichtete die Herzogin selbst: sie
wolle jetzt ihre Hofhaltung auf einen ganz
andern und solideren Fuß setzen und gab
dagegen am 16. Mai die Erklärung ab, daß
sie I^ctrix gewesen, sondern solches von
andern Orten her incommunicirt wor-
den sei. Sie Hütte bisher keine guten
Ratgeber gehabt, sonst hätte sie sich da-
rüber schon längst näher erklärt. Sie
wolle zum Beweis ihrer redlichen Gesin-
nung baldigst zu erfahren suchen wie das
Fronleichnamsfest gehalten werden solle,
und es dann berichten. Nur bitte sie jetzt
um einige 1000 fl. Am 19. Mai be-
stätigt sie, daß sie bei ihrem Sohn das
Ihrige getan habe. Am 29. Juni ant-
wortete der landschaftliche engere Aus-
schuß : Auf der Herzogin bestimmte Ver-
sicherung und wiederholte Zusagen zweifle
er nicht am glücklichen Ausgang und
zahlte an dem verfallenen ^äjuto 3000 fl.
aus, doch ohne Präjudiz in der Haupt-
sache. Das weitere werde bezahlt wer-
den, sobald wegen der Religionsbeschwer-
den Remedur erfolgt sei.
(Fortsetzung folgt.)
Landschaft wandte. Ain t o. Dez. ant-
wortete der engere Ausschuß: Da das
gesamte Vaterland dermalen in große
Bestürzung und besondere Aufmerksam-
keit (wegen der Verhaftuug 2er Proselyten,
wozu die Herzogin viel Anlaß gegeben hätte,
und wegen der FronleichuamsprocessionH
ferners die landschaftliche Kasse ganz er-
schöpft sei, bäten sie nicht zu verdenken,
daß die Landschaft nicht au die Hand
gehen könnte. Am 13. Dez. antwortete
Maria Augusta: So sollte jedenfalls ans
Lichtmeß das Viertel mit 3000 fl. sicher
bezahlt werden. Allein am 18 antwor-
tete die Landschaft: Die vaterländischen
Umstände ständen noch in solcher betrüb-
ter Lrigi, daß die Landschaft nicht über-
setzen könne, ob auf Lichtmeß oder ferner-
hin die mit gewissem Maß accordierten
12000 fl. abgeführt werden könnten.
Herzogin Maria Augusta verlor im
nächsten Jahr am 20. Januar 1750
ihre Mutter und ihre einzige Beraterin,
die es mit ihr gut meinte, durch den Tod.
Wegen der Erbschaft mußte sich Kammer-
junker Baron Stockhorner vom 23. Jan.
bis 24. Februar 1750 in Regensburg auf-
halteu. In der tiefsten Trauerzeit hatte
Maria Augusta sich mit der Landschaft
auseinanderzusetzen. Am 31. Jan. 1750
schrieb sie dem Konsulenten Georgii:
man könne ihr nicht das Geringste zur
Last legen; um so empfindlicher falle es,
das bisherige, gute Zutrauen und der
Uutertanen Liebe mindestens geschmälert
zu sehen. Es komme gewiß nicht aufs
Geld, sondern fürstlichen Respekt und
Autorität an. Am 3. Febr. antwortete
der Konsulent namens des engern land-
schaftlichen Ausschusses: Nach den ein-
gekommenen Gewalten erachtet sich der
landschaftliche engere Ausschuß zu einer
näheren Erklärung nicht ermächtigt, bis
das ohnehin sehr erschöpfte Land insbe-
sondere des Religionseingriffs halber wie-
der beruhigt und außer Sorge gesetzt seiu
werde. Nicht verborgen geblieben sei,
was bei der Verhaftuug der Proselyten
und der Fronleichnams-Prozession vor
und nach vorgegangen (sei). Des Her-
2) Im Jahre 1749 war, wie schon erwähnt,
zum erstenmal nach dem 30jährigen Krieg die
Fronleichnamsprozession öffentlich im Schloßhof
in Ludwigsburg abgehalten worden.
zogs Resolution bedürfe weitere landt-
schastliche Vorstellungen. Daher (laute
die) Bitte an Serenissimam, nach Dero
ehemals versicherten landesmütterlichen
Gesinnung und Liebe das Land zu unter-
stützen und ihm durch fürstmütterlichen
Vorhalt zu einer gedeihlichen Resolution
zu verhelfen, damit Einigkeit und Zu-
trauen wiederhergestellt werde. Am 2.
April ließ sich der geheime Rat die land-
schaftlichen Erklärungen und das fürst-
liche Dekret, betreffend die landschaftlich en
Adjutivgelder (12 000 fl.) zur Einsicht
geben und decretierte an: 2. Mai an den
landschaftlichen engern Ausschuß um Be-
richt. Die Stimmung der Landschaft
gegen Maria Augusta blieb immer noch
eine schlechte. Im landschaftlichen Pro-
tokoll vom 6. Mai heißt es geradezu,
daß Serenissima an der Hinwegnahme
der 2 Proselyten selber Anteilfgenommen
Hütte. Die entworfene landschaftliche Er-
klärung wurde aber noch zurückgehalten,
dagegen aber der Herzogin mündlich das
zn erkennen gegeben. Geheimer Rat v.
Hardenberg bemerkte, die Hauptsache
depeudiere nicht von der Landschaft. Am
11. Mai berichtete die Herzogin selbst: sie
wolle jetzt ihre Hofhaltung auf einen ganz
andern und solideren Fuß setzen und gab
dagegen am 16. Mai die Erklärung ab, daß
sie I^ctrix gewesen, sondern solches von
andern Orten her incommunicirt wor-
den sei. Sie Hütte bisher keine guten
Ratgeber gehabt, sonst hätte sie sich da-
rüber schon längst näher erklärt. Sie
wolle zum Beweis ihrer redlichen Gesin-
nung baldigst zu erfahren suchen wie das
Fronleichnamsfest gehalten werden solle,
und es dann berichten. Nur bitte sie jetzt
um einige 1000 fl. Am 19. Mai be-
stätigt sie, daß sie bei ihrem Sohn das
Ihrige getan habe. Am 29. Juni ant-
wortete der landschaftliche engere Aus-
schuß : Auf der Herzogin bestimmte Ver-
sicherung und wiederholte Zusagen zweifle
er nicht am glücklichen Ausgang und
zahlte an dem verfallenen ^äjuto 3000 fl.
aus, doch ohne Präjudiz in der Haupt-
sache. Das weitere werde bezahlt wer-
den, sobald wegen der Religionsbeschwer-
den Remedur erfolgt sei.
(Fortsetzung folgt.)