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Zachariae, Theodor
Kleine Schriften zur indischen Philologie, zur vergleichenden Literaturgeschichte, zur vergleichenden Volkskunde — Bonn, Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.50105#0253

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Etwas vom Messen der Kranken. 239
In diesem Zusammenhang verdient wohl das im indischen
Zauberwesen zuweilen vorkommende ämapätram, das rohe d. h.
ungebrannte Gefäß, erwähnt zu werden. Ich verweise auf die
Zauberhandlungen, die das Kausikasütra 26, 32. 41, 7. 48, 43 be-
schreibt (s. Caland, Altindisches Zauberritual 1900 S. 78. 141. 171);
ferner auf die Zauberhandlung, die ein Brahmane vornehmen soll,
der den Liebhaber seiner Gattin verfluchen will: ,Wenn ein Weib
einen Buhlen hat, und wenn er den haßt, so soll er in einem
ungebrannten Gefäß ein Feuer anlegen, eine Streu von Rohr-
halmen in verkehrter Richtung ausbreiten und im selbigen Feuer
die betreffenden Spitzen der Rohrhalme, nachdem er sie verkehrt
mit Butter gesalbt hat, opfern und vier Sprüche dabei rezitieren1
(P. Deussen, Sechzig Upanisads des Veda 1897 S. 515f.; vgl. Olden-
berg, Die Religion des Veda S. 519). Im Atharvaveda 5, 31, 1. 4,
17, 4 erscheint das ungebrannte Gefäß unter den ,Stellen4 und
Gegenständen, die zur Verzauberung geeignet oder dem Zauber aus-
gesetzt sind; von der gleichen Bedeutung sind z. B. der überaus
zauberkräftige blaurote Faden, rohes Fleisch, Menschenknochen,
der Würfel, der Pfeil, der Brunnen, der Begräbnisplatz usw. (Caland
S. 136; Bloomfield, Sacred Books of the East 42, 395. 456f.). Nach
Bloomfield kThe unburned vessel seems to symbolise the fragility,
destructibility of the person upon whom enchantments are practised’.
Aber sollte sich nicht der Gebrauch der ungebrannten Gefäße im
indischen Zauberwesen daraus erklären lassen, daß sie einer längst-
vergangenen Zeit angehören, einer Zeit, wo man das Brennen der
Gefäße noch nicht kannte? Es sei noch auf die TtXivO-oc
die ungebrannten Ziegel, verwiesen, die uns in den Zauberpapyri
begegnen; vgl. z. B. im großen Pariser Zauberbuch '/.äd-ioov avibv
TrXivd-ouQ cü/.td(; (Denkschriften der Wiener Akademie, phiL-hist.
Klasse 36, 2, S. 67, 900) oder Pap. Lond. 122, 105 t/wr zrobg
jtklv&ov d)/.ujv (Denkschriften 42, 2, S. 58).
Die Apologie des Apuleius S. 40, wo auf die in den Zauberpapyri vorkommende
Vorschrift änt/s ßalavetou (tcnoayfc&co ßalavetou) hingewiesen wird. Im deut-
schen Aberglauben findet sich bisweilen die Forderung, daß man eine magische
Handlung ,ungewaschen und ungekämmt1 vollziehen soll (Wuttke § 529; vgl. 381.
38G). Hierher gehört wohl auch ,inlotis manibus remedium facies1 Marcellus
Empiricus 15, 9; J. Grimm, Kleinere Schriften 2, 131.
 
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