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Zeitschrift für christliche Kunst — 5.1892

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Effmann, Wilhelm: Die Propsteikirche zu Oberpleis, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.4357#0035

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43

18Ü2.

ZEITSCHRIFT FÜR CHRISTLICHE KUNST

Nr. 2.

44

einem Vergleich verstehen, demzufolge ihnen
innerhalb des Bannes und der Umgebung (am-
bitus) des abteilichen Hofes keine gräflichen
Gerechtsame und Gewalt zustehen solle.12) Wäh-
rend bis zu dieser Zeit die Abtei Siegburg über
die Pfarre Oberpleis nur das Patronat ausgeübt
hatte, wurde dieselbe im Jahre 1192 durdh Erz-
bischof Bruno III. von Köln der Abtei inkor-
poriert.13) Hatte diese als Patron der Kirche
nur das Recht gehabt, einen fähigen Weltgeist-
lichen dem Archidiakon vorzustellen, so konnte
der Abt nach der Inkorporation einen belie-
bigen Mönch seines
Klosters, der nur der
Investitur durch den
Archidiakon bedurfte,
zum Pfarrer berufen.
In Bezug auf die Seel-
sorge war der Inves-
tierte dem Archidia-
kon und Erzbischof,
in Bezug auf die Ver-
waltung derEinkünfte
dem Abte unterwor-
fen. Von dieser Zeit
an war der Propst von
Oberpleis zugleich
Pfarrer dortselbst;
„ist ein zeitlicher vom
GotteshaufsSigibergh
daselbst verordneter
Probst vcrus pastor
Parochiae", heifst es
im Lagerbuch der
Propstei Oberpleis
von 1641, welches
zugleich vermeldet,
„dafs dieses Gotteshaufs und Probstey hat so-
woll alle Adeliche alfs geistliche Freiheit, und
mögte geschehen, dafs niemandt, so wegen be-
gangener übelthat seine Zuflucht uff die Probstey
nehmen würde, sine gravi laesione praedictae
Liberiatis sollte hinwegh genommen werden
können". Diese Inkorporation ist zwar, wie die
vielen vorhandenen Bestätigungsurkunden be-
zeugen, mehrfach angefochten worden, indefs
ohne Erfolg, und ist die Verwaltung der Pfarre bis
zur Aufhebung der Abtei im Anfang unseres Jahr-
hunderts mit der Propstei verbunden geblieben.

12) Lacomblet a. a. O. L, Nr. 483.

13) Lagerbuch der Probstey Oberpleis de 1641;
im I'farrarchiv zu Oberpleis befindlich.

Fig. I. Ansicht von Nordwest.

Eine auf Oberpleis bezügliche und vielleicht
mit baulichen Vorgängen in Zusammenhang
stehende Mittheilung findet sich dann noch in
der Stiftungsurkunde der Abtei St. Cyriak bei
Overrath, welche im November 1256 durch Abt
Godefrid errichtet wurde. Bereits früher hatte
dort eine Kapelle zu Ehren des h. Cyriakus be-
standen, welche von der Abtei Siegburg abhän-
gig war, und in der viele Wunder geschehen
sein sollen. Es hatte sich hier durch die Opfer
der Gläubigen eine grofse Geldsumme ange-
sammelt. Einen Theil dieser Summe nun über-
gab der Abt mit Zu-
stimmung des Erz-
bischofs der Propstei
Oberpleis, weil die-
selbe durch das Zu-
sammenwirken ver-
schiedener Umstände
in grofse Schulden
gerathen war und der
Gefahr des Unter-
ganges nahe stand.14)
Hiermit enden die
Urkunden, welche,
wenn sie auch keine
direkten Angaben
über die Erbauung
unserer Kirche ent-
halten, doch in Ver-
bindung mit der
Sprache, welche das
Hauwerk selbst ver-
nehmlich spricht, aus-
reichen zur Bestim-
mung der Bauzeit und
der Bauperioden der

Propsteikirche von Oberpleis.

Mit voller Bestimmtheit geht zunächst aus
den angeführten Urkunden hervor, dafs in Ober-
pleis ehemals zwei Kirchen bestanden: eine
Pfarrkirche und eine Propsteikirche. Die Pfarr-
kirche, genau datiert durch die Urkunde des
Erzbischofs Wigfrid, war im Jahre 948, als ihr
Pfarrbezirk bestimmt wurde, bereits fertig ge-

ll) Müller a. a. O. I., Anh.' S. II: cum . . . cella
monasterii nostri, quae dicitur Ovirinpleysa, immcn-
sitate debitorum obligata per accessiones usurarum et
commessatio ßdejussorum in dilapidationis urgeretur
pericntum nos de ipsa pecunia dedimus in Solutionen!
debitorum centum marcas legalium coloniensium de-
nariorum.
 
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